Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Einundzwanzigster Jahrgang. 1905. (46)

Das Deutsche Reich und seine einzelnen Glieder (Februar 4.) 35 
Modifikation gegen die Freisinnigen und Polen genehmigt: Auf den im 
Interesse der Schiffahrt regulierten Flüssen sind Schiffahrtsabgaben zu er- 
heben. Die Abgaben sind so zu bemessen, daß ihr Betrag eine angemessene 
Verzinsung und Tilgung derjenigen Aufwendungen ermöglicht, die der 
Staat zur Verbesserung oder Vertiefung jedes dieser Flüsse über das natür- 
liche Maß hinaus im Interesse der Schiffahrt gemacht hat. Die Erhebung 
dieser Abgaben hat spätestens mit Inbetriebsetzung des Rhein-Weser-Kanals 
oder eines Teiles desselben zu beginnen. 
Am 7. Februar wird der § 1 der Kanalvorlage mit 256 gegen 
132 Stimmen angenommen. Dagegen stimmen die Polen, die meisten 
Konservativen und Freikonservativen, einige vom Zentrum. Hierauf wer- 
den die übrigen Teile der Vorlagen angenommen. In der Diskussion 
kommt es zu scharfen Kämpfen zwischen Führern des Bundes der Land- 
wirte und dem Finanzminister. 
Am 8. Februar werden die Vorlagen nach kurzer Beratung in 
dritter Beratung angenommen mit 244 gegen 146 Stimmen. — Von den 
Konservativen stimmen mit ja: v. Arnim--Züsedom, Dr. Beckmann, v. Böhlen- 
dorff-Kölpin, Bosse, v. Bredow, v. Bülow-Bothkamp, v. Bülow--Homburg, 
v. Ditfurth, Frhr. v. Dobeneck, v. Eichel, Dr. Frhr. v. Erffa, Felisch, Firzlaff, 
Hammer, v. Heimburg, Henning, v. Heyden, v. Heyking, Dr. Irmer, v. Kö- 
lichen, Krause-Dawillen, Dr. Kropatschek, v. Leipziger, Frhr. v. Marenholtz, 
v. Negelein, v. Neumann-Großenborau, v. Pappenheim, Frhr. zu Putliz 
v. Saldern-Plattenburg, Spilgies, Strosser-Breslau, v.   Beltheim-Schönsließ, 
v. Waldow-Mehrenthin, Graf v. Wartensleben-Rogäsen, Graf v. Wartens- 
leben-Schwirsen und Frhr. v. Willisen; von den Freikonservativen: Brütt, 
v. Bülow-Bossee, v. Christen, v. Conrad, v. Dewitz-Oldenburg, Dr. v. Dirk- 
sen, Dr. Graf Douglas, Eckert, Dr. Iderhoff, Ißmer, v. Kardorff, Klemm, 
Krause-Waldenburg, Kriege-Bentheim, Kröner, Löscher, Lückhoff, Pauli, 
Paulsen, Riesch, Rzesnitzek, Schmidt-Nakel, Schmidt-Rawitsch, Dr. Stock- 
mann-Segeberg, Stubbendorff, Viereck, Vorster, Dr. Wagner, Dr. v. Woyna, 
Frhr. v. Zedlitz. Von den Freisinnigen stimmen mit nein: Aronfohn, Bilell, 
Cassel, Fischbeck, Gyßling, Kopsch, Rosenow, Schmidt-Hagen, Schmidt-Halle, 
Dr. Wiemer und Dr. Zwick; von den Nationalliberalen Gleim und Kra- 
winkel; vom Zentrum: Rören, Graf Spee, Knie, Fritzen, v. Strombeck, 
Breuer und Reinhard; die Polen geschlossen und die Fraktionslosen Kölle, 
Lattmann, Werner, Dr. Hahn, Hanssen, Nielsen. Von den Fraktionslosen 
stimmen dafür: Schoof und v. Schubert. 
4. Februar. (Reichstag.) Antrag auf freie Religions- 
übung. 
Das Zentrum bringt den im Jahre 1900—1902 beratenen Toleranz- 
antrag wieder ein. Der erste Teil (Jahrg. 1901 S. 94) ist bereits vom 
Reichstag angenommen. Der zweite Teil lautet: II. Religionsfreiheit der 
Religionsgemeinschaften. § 5. Religionsgemeinschaften, welche in einem der 
Bundesstaaten vom Staate anerkannt sind (anerkannten Religionsgemein- 
schaften) steht innerhalb des Reichsgebietes die freie und öffentliche Aus- 
übung ihres Kultus zu. Dieselben sind insbesondere befugt, überall im 
Deutschen Reiche ohne staatliche oder kommunale Genehmigung Gottes- 
dienste abzuhalten, Kirchengebäude mit Türmen zu erbauen und auf den- 
selben Glocken anzubringen. Ihre Religionsdiener dürfen die Religions-= 
handlungen bei allen Mitgliedern der Religionsgemeinschaft ausüben. 
§ 6. Der Verkehr der anerkannten Religionsgemeinschaften mit ihren Oberen 
ist ungehindert. Vorschriften und Anordnungen einer anerkannten Religions- 
gemeinschaft, welche sich auf die Religionsübung beziehen, bedürfen zu 
                                                                                                                               3* 

	        
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