Das Denisihe Reich und seine einjelnen Glieder. (Oktober 12.) 171
Durchlaucht der Verwirklichung meines in dem Handschreiben Seiner Majestät
unterbreiteten Vorschlages geneigte Unterstützung angedeihen lassen wollen,
verbleibe ich mit vollkommener Hochachtung Eurer Durchlaucht ergebenster
Ernst August. Gmunden, 2. Oktober 1906.
III. Schreiben des Kaisers an den Herzog von Cumberland: An
des Prinzen Ernst August von Großbritannien und Irland, Herzogs von
Cumberland Königliche Hoheit. Durchlauchtigster Fürst, freundlich lieber
Vetter! Eurer Königlichen Kobeit Schreiben vom 2. Oktober habe Ich er-
halten. Die Regierung von Braunschweig ist durch den Bundesratsbeschluß
vom 2. Juli 1885 in der nach Lage der Verhältnisse durch die Interessen
des Reiches gebotenen Weise geregelt. Als berufener Hüter dieser Inter-
essen muß ich Anstand nehmen, zu einer Neuregelung die Hand zu bieten,
solange die Sach= und Rechtslage, die zu gedachtem Bundesratsbeschluß
geführt hat, unverändert fortbesteht. Der Inhalt Eurer Königlichen Hoheit
Schreibens bietet aber keinen Grund, diese Lage als verändert anzusehen.
Ich sehe Mich daher außerstande, der Mir von Eurer Königlichen Hoheit
ausgesprochenen Bitte näher zu treten. Eure Königliche Hoheit bitte Ich
die Versicherung der ausgezeichnetsten Hochachtung entgegenzunehmen, wo-
mit Ich bin Eurer Königlichen Hoheit freundlicher ergebener Vetter.
Wilhelm I. R. Rominten, den 6. Oktober 1906.
IV. Schreiben des Reichskanzlers an den Herzog von Cumberland:
Sr. Königlichen Hoheit, Prinzen Ernst August von Großbritannien und
Irland, Herzog von Cumberland! Ew. Königlichen Hoheit beehre ich mich
mit untertänigstem Dank den Empfang des gnädigen Schreibens vom 2. d. M.
zu bestätigen, mit welchem Ew. Königliche Hoheit mir die Abschrift des
von Ihnen an Seine Mojestät den Kaiser und König wegen der Regierung
im Herzogtum Braunschweig gerichteten Schreibens zur Kenntnis über-
sandt haben. Was Ew. Königlichen Hoheit Wunsch nach Mitteilung dieses
Schreibens an den Bundesrat betrifft, so muß ich mir die Entschließung
darüber vorbehalten. Dagegen sehe ich mich zu meinem Bedauern außer-
stande, die gewünschte Unterstützung des von Ew. Königlichen Hoheit Seiner
Majestät dem Kaiser unterbreiteten Vorschlages zuzusagen. Die Gesichts-
punkte, nach welchen ich als Reichskanzler wie als preußischer Minister
des Auswärtigen pflichtmäßig die braunschweigische Frage zu behandeln
habe, sind in zwei in dieser Eigenschaft von mir mit Genehmigung Seiner
Majestät des Kaisers an die herzoglich braunschweigische Regierung ge-
richteten, inzwischen der Oeffentlichkeit übergebenen Schreiben dargelegt.
Von dem in diesen Schreiben angenommenen Standpunkte aus glaube ich
in Ew. Königlichen Hoheit Vorschlag eine für das Reichsinteresse annehm-
bare Lösung nicht erblicken zu können. Mit dem Ausdrucke der ehr-
erbietigsten Gesinnung verharre ich als Eurer Königlichen Hoheit unter-
tänigster Fürst Bülow, Reichskanzler. Homburg v. d. Höhe, den 7. Ok-
tober 1906.
12. Oktober. Die „Braunschweigische Landeszeitung“ ver-
öffentlicht folgendes Schreiben des Herzogs von Cumberland:
Gmunden, den 9. Oktober 1906. An das Herzoglich Braunschweigisch-
Lüneburgische Staatsministerium in Braunschweig. Die von der Landes-
versammlung des Herzogtums am 25. September zur neuen Regelung der
Regierungsverhältnisse einstimmig gefaßte Resolution habe ich, weil sie für
das legitime Recht eintritt, als deutscher Fürst mit warmer Freude be-
grüßt. Die Resolution hat mich veranlaßt, sowohl an Se. Mgjestät den
Deutschen Kaiser und König von Preußen als auch an Se. Durchlaucht
den deutschen Reichskanzler und Minister der auswärtigen Angelegenheiten