Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Zweiundzwanzigster Jahrgang. 1906. (47)

Das Denisihe Reich und seine einjelnen Glieder. (Oktober 12.) 171 
Durchlaucht der Verwirklichung meines in dem Handschreiben Seiner Majestät 
unterbreiteten Vorschlages geneigte Unterstützung angedeihen lassen wollen, 
verbleibe ich mit vollkommener Hochachtung Eurer Durchlaucht ergebenster 
Ernst August. Gmunden, 2. Oktober 1906. 
III. Schreiben des Kaisers an den Herzog von Cumberland: An 
des Prinzen Ernst August von Großbritannien und Irland, Herzogs von 
Cumberland Königliche Hoheit. Durchlauchtigster Fürst, freundlich lieber 
Vetter! Eurer Königlichen Kobeit Schreiben vom 2. Oktober habe Ich er- 
halten. Die Regierung von Braunschweig ist durch den Bundesratsbeschluß 
vom 2. Juli 1885 in der nach Lage der Verhältnisse durch die Interessen 
des Reiches gebotenen Weise geregelt. Als berufener Hüter dieser Inter- 
essen muß ich Anstand nehmen, zu einer Neuregelung die Hand zu bieten, 
solange die Sach= und Rechtslage, die zu gedachtem Bundesratsbeschluß 
geführt hat, unverändert fortbesteht. Der Inhalt Eurer Königlichen Hoheit 
Schreibens bietet aber keinen Grund, diese Lage als verändert anzusehen. 
Ich sehe Mich daher außerstande, der Mir von Eurer Königlichen Hoheit 
ausgesprochenen Bitte näher zu treten. Eure Königliche Hoheit bitte Ich 
die Versicherung der ausgezeichnetsten Hochachtung entgegenzunehmen, wo- 
mit Ich bin Eurer Königlichen Hoheit freundlicher ergebener Vetter. 
Wilhelm I. R. Rominten, den 6. Oktober 1906. 
IV. Schreiben des Reichskanzlers an den Herzog von Cumberland: 
Sr. Königlichen Hoheit, Prinzen Ernst August von Großbritannien und 
Irland, Herzog von Cumberland! Ew. Königlichen Hoheit beehre ich mich 
mit untertänigstem Dank den Empfang des gnädigen Schreibens vom 2. d. M. 
zu bestätigen, mit welchem Ew. Königliche Hoheit mir die Abschrift des 
von Ihnen an Seine Mojestät den Kaiser und König wegen der Regierung 
im Herzogtum Braunschweig gerichteten Schreibens zur Kenntnis über- 
sandt haben. Was Ew. Königlichen Hoheit Wunsch nach Mitteilung dieses 
Schreibens an den Bundesrat betrifft, so muß ich mir die Entschließung 
darüber vorbehalten. Dagegen sehe ich mich zu meinem Bedauern außer- 
stande, die gewünschte Unterstützung des von Ew. Königlichen Hoheit Seiner 
Majestät dem Kaiser unterbreiteten Vorschlages zuzusagen. Die Gesichts- 
punkte, nach welchen ich als Reichskanzler wie als preußischer Minister 
des Auswärtigen pflichtmäßig die braunschweigische Frage zu behandeln 
habe, sind in zwei in dieser Eigenschaft von mir mit Genehmigung Seiner 
Majestät des Kaisers an die herzoglich braunschweigische Regierung ge- 
richteten, inzwischen der Oeffentlichkeit übergebenen Schreiben dargelegt. 
Von dem in diesen Schreiben angenommenen Standpunkte aus glaube ich 
in Ew. Königlichen Hoheit Vorschlag eine für das Reichsinteresse annehm- 
bare Lösung nicht erblicken zu können. Mit dem Ausdrucke der ehr- 
erbietigsten Gesinnung verharre ich als Eurer Königlichen Hoheit unter- 
tänigster Fürst Bülow, Reichskanzler. Homburg v. d. Höhe, den 7. Ok- 
tober 1906. 
12. Oktober. Die „Braunschweigische Landeszeitung“ ver- 
öffentlicht folgendes Schreiben des Herzogs von Cumberland: 
Gmunden, den 9. Oktober 1906. An das Herzoglich Braunschweigisch- 
Lüneburgische Staatsministerium in Braunschweig. Die von der Landes- 
versammlung des Herzogtums am 25. September zur neuen Regelung der 
Regierungsverhältnisse einstimmig gefaßte Resolution habe ich, weil sie für 
das legitime Recht eintritt, als deutscher Fürst mit warmer Freude be- 
grüßt. Die Resolution hat mich veranlaßt, sowohl an Se. Mgjestät den 
Deutschen Kaiser und König von Preußen als auch an Se. Durchlaucht 
den deutschen Reichskanzler und Minister der auswärtigen Angelegenheiten
	        
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