Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Zweiundzwanzigster Jahrgang. 1906. (47)

178 NVae Veuische Reich und seine einjelnen Glieder. (Okt. Ende—Nov. 3.) 
Rede scharf die auswärtige Politik des Herrn v. Tschirschky. — Im Zu- 
sammenhang mit solchen Kritiken wird in der Presse von einer Kanzler- 
krisis gesprochen, die mit der angeblichen Weigerung Podbielskis, sein Ent- 
lassungsgesuch einzureichen, im Zusammenhang stehe; oder es heißt, ein 
Vizekanzler solle eingesetzt werden. Die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ 
dementiert alle Gerüchte hierüber. 
Ende Oktober. Anfang November. (Hessen.) Regierung und 
Sozialdemokratie. 
Die Bestätigung des Sozialdemokraten Eißnert als Beigeordneten 
von Offenbach wird von der Presse vielfach getadelt. Die Regierung er- 
widert, keine politische Partei sei grundsätzlich vom Amte ausgeschlossen; 
Eißnert habe die bestehenden Gesetze zu achten versprochen. — Das Mini- 
sterium reicht wegen dieser Angriffe seine Entlassung ein, der Großherzog 
nimmt sie aber nicht an (Anf. November). 
Anfang November. (Preußen.) Kardinal Fürstbischof Kopp 
von Breslau verbietet den polnischen Geistlichen seiner Diözese in 
der polnischen Schulfrage zu agitieren. 
November. (Preußen.) Polnischer Schulstreit. 
Die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ erklärt es für ausgeschlossen, 
daß die Regierung nachgeben könne, und tadelt den Hirtenbrief Stablewskis, 
der die Agitation verschärft habe. 
Im November schweben bei den Landgerichten Posen, Lissa, Ostrowo, 
Bromberg, Gnesen etwa 150 Strafprozesse wegen des Schulstreiks. Manchen 
Eltern wird das Erziehungsrecht genommen, weil sie den Kindern ver- 
bieten, am deutschen Religionsunterricht teilzunehmen. 
2. November. (Barmen.) Preußischer Landtagsabgeordneter 
v. Eynern f. — Geboren 1838 in Barmen, seit 1879 Mitglied des 
Abgeordnetenhauses, Führer der nationalliberalen Partei. 
3. November. (Berlin.) Schluß einer internationalen Kon- 
ferenz für Funkentelegraphie. 
Das Abkommen ist von folgenden Staaten unterzeichnet worden: 
Deutschland, Vereinigte Staaten von Amerika, Argentinien, Oesterreich, 
Ungarn, Belgien, Brasilien, Bulgarien, Chile, Dänemark, Spanien, Frank- 
reich, Großbritannien, Griechenland, Italien, Japan, Mexiko, Monaco, 
Norwegen, Niederlande, Persien, Portugal, Rumänien, Rußland, Schweden, 
Türkei und Uruguay. — Das Abkommen sanktioniert im wesentlichen die 
von dem einladenden Staat Deutschland der Konferenz unterbreiteten Vor- 
schläge. Der Schwerpunkt liegt in der Bestimmung, nach der der Aus- 
tausch funkentelegraphischer Nachrichten zwischen der Küstenstation und dem 
Schiff ohne Rücksicht auf das jeweilige angewandte funkentelegraphische 
System obligatorisch gemacht wird. — Nach dem Schlußprotokoll zu dem 
Abkommen sollen die Vertragsstaaten das Recht haben, einzelne Küsten- 
stationen von der Interkommunikationspflicht auszunehmen, jedoch unter 
der Bedingung, daß an die Stelle der auszunehmenden Station eine an- 
dere, den Bedürfnissen und dem allgemeinen Verkehre genügende Station 
für den uneingeschränkten Nachrichtenaustausch bereitgestellt wird. Ver- 
zichtet haben auf dieses Ausnahmerecht: Deutschland, Vereinigte Staaten 
von Amerika, Argentinien, Oesterreich, Ungarn, Belgien, Brasilien, Bul- 
garien, Chile, Griechenland, Mexiko, Monaco, Niederlande, Norwegen, Ru-
	        
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