Jas Denisqhe Reich und seine einzeluen GSlieder. (Nov. 28. / Dez. 4.) 205
mit der Firma von Tippelskirch & Co. ist gelöst (Lebhafter Beifall), das
Reich leistet der Firma keinerlei Entschädigung (Beifall), die Austräge,
welche bereits erteilt waren, sind auf die Hälfte zurückgebracht worden.
Der Vertrag mit dem Apotheker Kade ist gleichfalls in Verhandlung ge-
nommen worden. In entgegenkommender Weise hat sich der Besitzer dazu
bereit erklärt, in Verhandlungen einzutreten, wonach die Bestellpflicht des
Reiches beschränkt werden soll auf pharmazeutische, hygienische und der
Krankenpflege dienende Artikel. Es soll also weiter nichts bestellt werden,
als was er nach der Natur seines Geschäfts als direkter Lieferant liefern
kann. Bei dem großen Vertrauen, das den Lieferanten geschenkt werden
muß, darf man an diesen Verträgen nur dann etwas ändern, wenn sich
wirkliche Mißstände ergeben. Der Transportvertrag mit der Wörmann-
linie ist zum 31. Dezember d. J. gekündigt. (Beifall.) Von da ab gehen
die Verfrachtungen auf die Seetransportabteilung des Reichsmarineamts
unter Führung der Kolonialabteilung über. Es kann also von einem
Monopol für diese Firma nicht mehr die Rede sein. Die Reichsverwaltung
hat zurzeit auch nicht die Absicht, mit dieser Firma einen neuen Vertrag
abzuschließen. Bei allen diesen sogenannten Monopolverträgen hat man
den Fehler gemacht, daß man ohne Begrenzung und ohne Uebersicht über
die Entwicklung der Kolonien Anschaffungen machte, welche das Reich ab-
zunehmen sich verpflichtet hatte. Es lag dem allerdings ein wirtschaftlich
durchaus erklärlicher Gesichtspunkt zugrunde, nämlich durch Sicherung aus-
reichender Beschäftigung diese Firmen zu Einrichtungen zu veranlassen,
welche für das Reich und die Kolonien nützlich waren. Dadurch, daß man
die Verhältnisse nicht vorausschauend übersah, sind zu große Quanten be-
stellt worden, und die Preise, welche damals in Aussicht genommen waren
und annehmbar waren, verloren durch diese erhebliche Erhöhung der Quanten
an Räson, wodurch das Reich zu einer außerordentlich hohen Gewinn—
zahlung an die Unternehmer gelangte. Diese Fehler lassen sich leicht ver-
meiden und werden in Zukunft vermieden werden. Die Verträge, soweit
sie nicht vergleichsweise haben gelöst werden können, wie der mit der Firma
Tippelskirch, werden genau geprüft werden, und wenn es sich herausstellt,
daß etwas zurückgefordert werden kann, wird es zurückgefordert werden.
(Bravol) Der Vertrag wegen der Landung in Swakopmund und Lüderitz-
bucht ist am 31. Dezember 1907 abgelaufen. Eine Möglichkeit, ihn jetzt
zu lösen, besteht nicht, zumal das Reich nicht weiß, was es gegenwärtig
an dessen Stelle zu setzen hätte. Die Landungsverhältnisse in diesen beiden
Häfen setzen das allergenaueste und vorsichtigste Studium voraus. Es sind
zweifellos in der Vergangenheit auch hier erhebliche Fehler gemacht worden,
und erhebliche Mißerfolge sind die Folge gewesen. Es wird deshalb, um
solche Fehler zu vermeiden, eines ganz besonders aufmerksamen Studiums
bedürfen, und es ist deshalb seitens der verbündeten Regierungen auch ver-
mieden worden, in den Etat für 1907 für den Hafen von Swakopmund
eine Forderung einzustellen. Die Kolonialverwaltung muß anerkennen, daß
es mit dem gegenwärtigen Zustand nicht weiter gehen kann, daß ein gründ-
licher Wandel eintreten muß, und daß in Zukunft die Rechte dieses Hauses
auf eine beschleunigte Vorlegung geprüfter Rechnungen strikter gewahrt
werden müssen. (Beifall.) Es muß aber bei dieser Gelegenheit betont
werden, daß bei diesen Verhältnissen die koloniale Zentralverwaltung im
wesentlichen keine Schuld trifft. Das wird im Hohen Hause bezw. seiner
Kommission in allen Einzelheiten nachgewiesen werden. Die Schwierig-
keiten liegen in der Organisation. Aus dem Vorgetragenen werden Sie
es begreifen können, daß es zurzeit nicht möglich ist, ein vollständig aus-
gearbeitetes Programm vorzulegen. Es wird Ihnen jedoch recht sein,