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Mitglieder die Qualifikationsberichte auf, auch hat er die ehrengerichtlichen Angelegenheiten des
Offizierkorps zu leiten. — Er befördert die Unteroffiziere und hat das Recht der Versetzung innerhalb
des Regimeuts nicht nur für alle Mannschaften und Unteroffiziere, sondern auch für alle Offiziere
seines Regiments.
Das Bataillon (die Abtheilung) befehligt, bildet aus und übt ein Major als Bataillons=(Abtheilungs=)
Kommandeur; über die Ausbildung und Disziplin in den Kompagnien führt er die Aufsicht.
Bei den selbständigen (Jäger=, Pionier=, Train=) Bataillonen hat der Kommandeur die Pflichten
und Befugnisse eines Regimentskommandeurs.
Ein Hauptmann (Rittmeister) befehligt die Kompagnie (Eskadron, Batterie) als Chef. Er
bildet die Kompagnie ꝛc. selbständig aus, handhabt in erster Linie die Disziplin, sorgt für den Unteroffizier=Ersatz
und ist für die im Gebrauch befindliche Bekleidung und Ausrüstung verantwortlich.
Die Subalternoffiziere (Oberleutnants, Leutnants) sind die Gehülfen des Kompagnie= Chefs.
Alle Vorgesetzten sollen die thätige Wirksamkeit ihrer Untergebenen fördern, ihr den angemessenen
Spielraum lassen und jene nur überwachen, ohne weiter einzugreifen, als es durch Mißgriffe
oder etwaiges Zurückbleiben erforderlich ist.
§ 9.
Besondere Behörden für einzelne Waffen; Gouvernements und Kommandanturen.
Die Truppentheile aller Waffen sind zwar in taktischer und disziplinarer Beziehung den kommandirenden
Generalen unterstellt; Kavallerie, Feld= und Fußartillerie, Pioniere und Jäger unterstehen
jedoch im Frieden in einzelnen Dienstzweigen und theilweise in Personal= Angelegenheiten noch besonderen
General-Inspektionen und Inspektionen.
1. Unter der General=Inspektion der Kavallerie stehen:
1. 4 Kavallerie=Inspektionen;
2. das Militär=Reit=Institut;
3. die Inspesktion des Militär=Veterinärwesens.
Der General=Inspekteur der Kavallerie besichtigt Allerhöchst befohlene Kavallerie= Uebungen,
einzelne Truppentheile der Kavallerie in verschiedenen Dienstzweigen, das Pferdematerial, Remontedepots,
er leitet die Uebungen mehrerer Kavallerie=Divisionen und die Uebungsreisen von Generalen und Stabsoffizieren
der Kavallerie.
Die Kavallerie=Inspekteure wohnen den Regiments= und Brigadebesichtigungen der betreffenden
Armeekorps bei und führen die Kavallerie=Divisionen, wenn solche bei den betreffenden Armeekorps
zusammengezogen werden, ferner leiten sie taktische Uebungsreisen von Offizieren der Kavallerie.
2. Unter der Inspektion der Feldartillerie steht die Feldartillerie bezüglich ihres
Materials und der Schieß=Ausbildung. Die Feldartillerie=Schießschule (Jüterbog) zur Ausbildung von
Offizieren im Schießdienst besteht aus dem Stamm (Stab= und 2 Abtheilungen zu je 3 Batterien)
und einem wechselnden Lehr=Kommando von Offizieren.
3. Unter der General=Inspektion der Fußartillerie steht die Fußartillerie in 2 Fußartillerie=Inspektionen
zu je 2 Brigaden, deren jede 4 Regimenter umfaßt. (4. Fußartillerie=Brigade
hat 3 Regimenter und ein selbständiges Bataillon.)