Full text : Lehrbuch des deutschen Verwaltungsrechtes.

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Mitglieder  die  Qualifikationsberichte  auf,  auch  hat  er  die  ehrengerichtlichen  Angelegenheiten  des
Offizierkorps  zu  leiten.  —  Er  befördert  die  Unteroffiziere  und  hat  das  Recht  der  Versetzung  innerhalb
des  Regimeuts  nicht  nur  für  alle  Mannschaften  und  Unteroffiziere,  sondern  auch  für  alle  Offiziere
seines  Regiments.

Das  Bataillon  (die  Abtheilung)  befehligt,  bildet  aus  und  übt  ein  Major  als  Bataillons=(Abtheilungs=)
  Kommandeur;  über  die  Ausbildung  und  Disziplin  in  den  Kompagnien  führt  er  die  Aufsicht.

Bei  den  selbständigen  (Jäger=,  Pionier=,  Train=)  Bataillonen  hat  der  Kommandeur  die  Pflichten
und  Befugnisse  eines  Regimentskommandeurs.

Ein  Hauptmann  (Rittmeister)  befehligt  die  Kompagnie  (Eskadron,  Batterie)  als  Chef.  Er
bildet  die  Kompagnie  ꝛc.      selbständig  aus,  handhabt  in  erster  Linie  die  Disziplin,  sorgt  für  den  Unteroffizier=Ersatz
  und  ist  für  die  im  Gebrauch  befindliche  Bekleidung  und  Ausrüstung  verantwortlich.

Die  Subalternoffiziere  (Oberleutnants,  Leutnants)  sind  die  Gehülfen  des  Kompagnie=  Chefs.

Alle  Vorgesetzten  sollen  die  thätige  Wirksamkeit  ihrer  Untergebenen  fördern,  ihr  den  angemessenen
  Spielraum  lassen  und  jene  nur  überwachen,  ohne  weiter  einzugreifen,  als  es  durch  Mißgriffe
oder  etwaiges  Zurückbleiben  erforderlich  ist.

§  9.

Besondere  Behörden  für  einzelne  Waffen;  Gouvernements  und  Kommandanturen.

Die  Truppentheile  aller  Waffen  sind  zwar  in  taktischer  und  disziplinarer  Beziehung  den  kommandirenden
  Generalen  unterstellt;  Kavallerie,  Feld=  und  Fußartillerie,  Pioniere  und  Jäger  unterstehen
jedoch  im  Frieden  in  einzelnen  Dienstzweigen  und  theilweise  in  Personal= Angelegenheiten  noch  besonderen
General-Inspektionen  und  Inspektionen.

1.  Unter  der  General=Inspektion  der  Kavallerie  stehen:

1.  4  Kavallerie=Inspektionen;
2.  das  Militär=Reit=Institut;
3.  die  Inspesktion  des  Militär=Veterinärwesens.

Der  General=Inspekteur  der  Kavallerie  besichtigt  Allerhöchst  befohlene  Kavallerie= Uebungen,
einzelne  Truppentheile  der  Kavallerie  in  verschiedenen  Dienstzweigen,  das  Pferdematerial,  Remontedepots,
er  leitet  die  Uebungen  mehrerer  Kavallerie=Divisionen  und  die  Uebungsreisen  von  Generalen  und  Stabsoffizieren
  der  Kavallerie.

Die  Kavallerie=Inspekteure  wohnen  den  Regiments=  und  Brigadebesichtigungen  der  betreffenden
Armeekorps  bei  und  führen  die  Kavallerie=Divisionen,  wenn  solche  bei  den  betreffenden  Armeekorps
zusammengezogen  werden,  ferner  leiten  sie  taktische  Uebungsreisen  von  Offizieren  der  Kavallerie.

2.  Unter  der  Inspektion  der  Feldartillerie  steht  die  Feldartillerie  bezüglich  ihres
Materials  und  der  Schieß=Ausbildung.  Die  Feldartillerie=Schießschule  (Jüterbog)  zur  Ausbildung  von
Offizieren  im  Schießdienst  besteht  aus  dem  Stamm  (Stab=  und  2  Abtheilungen  zu  je  3  Batterien)
und  einem  wechselnden  Lehr=Kommando  von  Offizieren.

3.  Unter  der  General=Inspektion  der  Fußartillerie  steht  die  Fußartillerie  in  2  Fußartillerie=Inspektionen
  zu  je  2  Brigaden,  deren  jede  4  Regimenter  umfaßt.  (4.  Fußartillerie=Brigade
  hat  3  Regimenter  und  ein  selbständiges  Bataillon.)