Vie Merreichischzungerische Monarchie. (März 16.—28.) 249
16. März. (Ungarn.) Bekämpfung der Koalition.
Der Ministerrat löst das leitende Komitee der koalierten Parteien
des aufgelösten Reichstages auf und verbietet dessen weitere Tätigkeit, weil
dieses Komitee sich Rechte angemaßt hätte, die nur der Exekutivgewalt zu-
stehen, und das Komitee in Beschlüssen, Erklärungen und Aufrufen zum
offenen Widerstande gegen gesetzliche Verfügungen aufgereizt hätte.
16. März. (Wien.) Abkommen mit Serbien.
Serbien genehmigt die österreichisch-ungarischen Vorschläge für die
Schaffung eines modus vivendi bis zum Zustandekommen des endgültigen
Vertrages vorbehaltlos. Danach sollen die beiderseitigen Provenienzen volle
Meistbegünstigung genießen. Von serbischer Seite werden alle Repressions-
maßregeln außer Kraft gesetzt, wogegen Oesterreich-Ungarn die Ein= und
Durchfuhr von Geflügel und frischgeschlachtetem Fleisch gestattet und für
Vieh zu Schlachtzwecken von Fall zu Fall die Einfuhrbewilligungen erteilt.
März. (Ungarn.) Die Regierung ersetzt viele oppositionelle
Beamte der Selbstverwaltung durch königliche Komitate.
18.19. März. (Ungarn.) Preßkrieg zwischen Regierung und
Koalition.
Der leitende Ausschuß der Koalition faßt am 18. einen Beschluß,
der die von der Regierung zur Begründung der Auflösungsverfügung
geltend gemachten Ausführungen bekämpft und den Vorwurf der Aufreizung
und des Eingreifens in die Rechte der Exekutive als wahrheitswidrig be-
zeichnet. Das Ministerium erwidert in einer Bekanntmachung, der Be-
schluß des Ausschusses enthalte eine kühne Verleugnung allbekannter Tat-
sachen, da der Ausschuß den Munizipien und ihren Beamten die Weisung
erteilt habe, die Obergespane und königlichen Kommissäre nicht anzuerkennen
und denselben keinen Gehorsam zu leisten, wobei den Beamten versprochen
wurde, ihnen für die Folgen der Resistenz, sobald die Koalition ans Ruder
elangen werde, aus Staatsmitteln Schadenersatz zu leisten. Der Aus-
schuß habe ferner an die Munizipien die Weisung und den Befehl ergehen
lassen, den Kreditansprüchen des Staates nicht entgegenzukommen, die frei-
willig geleisteten Steuern nicht abzuliefern, für die Rekruten keine Eintritts-
zertifikate auszustellen und alle darauf bezüglichen Verordnungen des Mini-
sters des Innern außer acht zu lassen. Dadurch habe der Ausschuß eine
verbotene Handlung begangen. Indem er die Mitglieder der Wehrmacht
aufforderte, dem auf Grund des Gesetzes erlassenen Armeebefehl keinen
Gehorsam zu leisten, und indem er die gegen die Monarchie gerichteten
Aktionen auswärtiger Staaten ermunterte, habe der Ausschuß unbestreitbar
in den Rechtskreis der Exekutive eingegriffen. Der Ausschuß beging ferner,
als er die Rechtsgültigkeit der ausländischen Handelsverträge für null und
nichtig erklärte, sogar einen Eingriff in den Rechtskreis der Gesetzgebung,
indem er das Recht der authentischen Interpretation der Gesetze für sich
in Anspruch nahm. Indem er diese Tatsachen nachträglich ableugnete,
brandmarkte er seine gemeinschädliche und gemeingefährliche Tätigkeit mit
eigener Hand.
27.28. März. (Cisleithanien.) Abgeordnetenhaus. De-
batte über eine Sonderstellung Galiziens.
Die Alldeutschen stellen Dringlichkeitsanträge, Galizien eine Sonder-
stellung zu schaffen, weil dieses allein die mit der Wahlreform für das
Deutschtum verbundene Majorisierungsgefahr abwenden könne. Minister-