Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Zweiundzwanzigster Jahrgang. 1906. (47)

Bie Mömische Hurie. (Juli Ende.) 349 
von Zeitungen und Zeitschristen ausgenommen unter letzteren diejenigen 
von gesunden Grundsätzen, sofern der Bischof sie geeignet für das Studium 
der Zöglinge hält. — Ueber die „Volksaktion“ heißt es: Betreffs Grün- 
dung und Leitung von Blättern und Zeitschriften muß der Klerus ge- 
treulich beobachten, was im Artikel 42 der apostolischen Konstitution Offi- 
ciorum vorgeschrieben ist: „Männern aus dem Klerikalstand ist verboten, 
ohne vorherige Erlaubnis ihrer Diözesanbischöfe die Leitung von Tages- 
blättern oder Zeitschriften zu übernehmen.“ Gleicherweise darf ohne vor- 
herige Zustimmung des Diözesanbischofs kein Kleriker irgendwelche Schrift 
publizieren, sei sie religiösen oder moralischen Inhaltes oder rein technischen 
Charakters. Bei der Gründung von Zirkeln und Gesellschaften müssen die 
Statuten und Satzungen vorher vom Diözesanbischof geprüft und appro- 
biert werden. — Konferenzen über die christliche Volksaktion oder betreffs 
irgend einer anderen Angelegenheit können von keinem Priester oder Kleriker 
abgehalten werden ohne Erlaubnis des Ortsbischofs. — Jede Bemerkung, 
welche in das Volk Abneigung gegen die höheren Klassen hineintragen 
könnte, ist unzulässig und muß als dem wahren Geiste der christlichen 
Liebe durchaus zuwider, unterlassen werden. — Gleicherweise sind bei 
katholischen Publikationen Ausdrücke zu vermeiden, welche ungesunde Neue- 
rungen atmen, die Frömmigkeit der Gläubigen verlachen und reden möchten 
von „neuen Orientierungspunkten für das christliche Leben, neuen Leit- 
motiven für die Kirche, neuen Ansprüchen des modernen Menschen, neuem 
sozialen Beruf des Klerus“, von einer neuen christlichen Zivilisation und 
ähnlichem. — Die Priester, vornehmlich die jungen, müssen, so lobens- 
wert das Herabsteigen zum Volke ist, nichtsdestoweniger vorgehen mit dem 
schuldigen Gehorsam gegen die Autorität und die Anordnung ihrer geist- 
lichen Oberen. Und wenn sie sich beschäftigen mit der christlichen Volks- 
aktion unter Wahrung der schuldigen Subordination, muß ihnen als vor- 
nehmste Aufgabe vorschweben, die Söhne des Volkes herauszuführen aus 
der Unwissenheit über geistige und ewige Dinge und ihnen mit liebevoller 
Sorgfalt den Weg zu zeigen zu einem ehrbaren und tugendhaften Leben; 
sie müssen die Erwachsenen im Glauben befestigen und die Vorurteile zer- 
streuen; sie müssen sie anhalten zur Betätigung christlichen Lebens; sie 
müssen unter der katholischen Laienwelt diejenigen Grundsätze verkünden, 
welche als wahrhaft wirksam sich erweisen zur moralischen und materiellen 
Verbesserung der Massen; vor allem müssen sie verteidigen die Prinzipien 
der Gerechtigkeit und der christlichen Liebe, in welchen gleiche Ver- 
tretung finden alle Rechte und Pflichten der bürgerlichen Gesellschaft. 
Aber sie sollen immer vor Augen haben, daß auch inmitten des Volkes 
der Priester unversehrt bewahren muß seinen erhabenen Charakter als 
Diener Gottes, da er seinen Brüdern vorgesetzt ist ihrer Seelen wegen. 
Jede andere Weise der Beschäftigung mit dem Volke unter Einbuße der 
priesterlichen Würde, unter Schädigung der Pflichterfüllung und der kirch- 
lichen Disziplin müßte entschieden getadelt werden. Schließlich, ehrwürdige 
Brüder, um einen festen Damm der Ueberflutung durch solche Ideen und 
der Verbreitung des Unabhängigkeitsgeistes entgegenzusetzen, verbieten wir 
kraft unserer Autorität von heute ab absolut allen Klerikern und Priestern 
den Beitritt zu irgendeiner Gesellschaft, welche nicht von den Bischöfen ab- 
hängig ist. Speziell und namentlich verbieten wir denselben unter Strafe 
der Unfähigkeit zum Empfang der hl. Weihen und den Priestern unter 
Strafe der Suspension ipso facto a divinis, den Beitritt zur Lega Demo- 
cratica Nazionale, deren Programm veröffentlicht wurde in Rom-Torrette 
am 20. Oktober 1905, und deren Statut anonym gedruckt wurde in dem- 
selben Jahre in Bologna von dem provisorischen Komitee.
	        
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