Bie Mömische Hurie. (Juli Ende.) 349
von Zeitungen und Zeitschristen ausgenommen unter letzteren diejenigen
von gesunden Grundsätzen, sofern der Bischof sie geeignet für das Studium
der Zöglinge hält. — Ueber die „Volksaktion“ heißt es: Betreffs Grün-
dung und Leitung von Blättern und Zeitschriften muß der Klerus ge-
treulich beobachten, was im Artikel 42 der apostolischen Konstitution Offi-
ciorum vorgeschrieben ist: „Männern aus dem Klerikalstand ist verboten,
ohne vorherige Erlaubnis ihrer Diözesanbischöfe die Leitung von Tages-
blättern oder Zeitschriften zu übernehmen.“ Gleicherweise darf ohne vor-
herige Zustimmung des Diözesanbischofs kein Kleriker irgendwelche Schrift
publizieren, sei sie religiösen oder moralischen Inhaltes oder rein technischen
Charakters. Bei der Gründung von Zirkeln und Gesellschaften müssen die
Statuten und Satzungen vorher vom Diözesanbischof geprüft und appro-
biert werden. — Konferenzen über die christliche Volksaktion oder betreffs
irgend einer anderen Angelegenheit können von keinem Priester oder Kleriker
abgehalten werden ohne Erlaubnis des Ortsbischofs. — Jede Bemerkung,
welche in das Volk Abneigung gegen die höheren Klassen hineintragen
könnte, ist unzulässig und muß als dem wahren Geiste der christlichen
Liebe durchaus zuwider, unterlassen werden. — Gleicherweise sind bei
katholischen Publikationen Ausdrücke zu vermeiden, welche ungesunde Neue-
rungen atmen, die Frömmigkeit der Gläubigen verlachen und reden möchten
von „neuen Orientierungspunkten für das christliche Leben, neuen Leit-
motiven für die Kirche, neuen Ansprüchen des modernen Menschen, neuem
sozialen Beruf des Klerus“, von einer neuen christlichen Zivilisation und
ähnlichem. — Die Priester, vornehmlich die jungen, müssen, so lobens-
wert das Herabsteigen zum Volke ist, nichtsdestoweniger vorgehen mit dem
schuldigen Gehorsam gegen die Autorität und die Anordnung ihrer geist-
lichen Oberen. Und wenn sie sich beschäftigen mit der christlichen Volks-
aktion unter Wahrung der schuldigen Subordination, muß ihnen als vor-
nehmste Aufgabe vorschweben, die Söhne des Volkes herauszuführen aus
der Unwissenheit über geistige und ewige Dinge und ihnen mit liebevoller
Sorgfalt den Weg zu zeigen zu einem ehrbaren und tugendhaften Leben;
sie müssen die Erwachsenen im Glauben befestigen und die Vorurteile zer-
streuen; sie müssen sie anhalten zur Betätigung christlichen Lebens; sie
müssen unter der katholischen Laienwelt diejenigen Grundsätze verkünden,
welche als wahrhaft wirksam sich erweisen zur moralischen und materiellen
Verbesserung der Massen; vor allem müssen sie verteidigen die Prinzipien
der Gerechtigkeit und der christlichen Liebe, in welchen gleiche Ver-
tretung finden alle Rechte und Pflichten der bürgerlichen Gesellschaft.
Aber sie sollen immer vor Augen haben, daß auch inmitten des Volkes
der Priester unversehrt bewahren muß seinen erhabenen Charakter als
Diener Gottes, da er seinen Brüdern vorgesetzt ist ihrer Seelen wegen.
Jede andere Weise der Beschäftigung mit dem Volke unter Einbuße der
priesterlichen Würde, unter Schädigung der Pflichterfüllung und der kirch-
lichen Disziplin müßte entschieden getadelt werden. Schließlich, ehrwürdige
Brüder, um einen festen Damm der Ueberflutung durch solche Ideen und
der Verbreitung des Unabhängigkeitsgeistes entgegenzusetzen, verbieten wir
kraft unserer Autorität von heute ab absolut allen Klerikern und Priestern
den Beitritt zu irgendeiner Gesellschaft, welche nicht von den Bischöfen ab-
hängig ist. Speziell und namentlich verbieten wir denselben unter Strafe
der Unfähigkeit zum Empfang der hl. Weihen und den Priestern unter
Strafe der Suspension ipso facto a divinis, den Beitritt zur Lega Demo-
cratica Nazionale, deren Programm veröffentlicht wurde in Rom-Torrette
am 20. Oktober 1905, und deren Statut anonym gedruckt wurde in dem-
selben Jahre in Bologna von dem provisorischen Komitee.