Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Zweiundzwanzigster Jahrgang. 1906. (47)

362 Niederlande. (März Mitte—Oktober Anfang.) 
und so sein, wie ich sie gestaltet habe.“ Die Rechte Belgiens seien un- 
bestritten und unbestreitbar. Daß der König die Unveräußerlichkeit des 
Kongogebietes vorschreibe, ferner die Achtung vor seinen Stiftungen und 
Verträgen sei etwas, was ebenso in und für Belgien gesetzliche Gültigkeit 
habe. Die Krondomäne sei im Kongo, was in Belgien die Zidvilliste sei; 
auch über diese verfüge der König frei. In ähnlicher Weise sucht er unter 
heftigem Widerspruch der Linken die vom König angeordnete Einsetzung 
einer niemanden verantwortlichen Verwaltungskommission für die Kron- 
domäne des Kongostaates zu rechtfertigen. — Abg. Woeste (klerikal): 
Falsch sei die englische Auffassung, wonach der Kongostaat eine Schöpfung 
der Berliner Konferenz ist, während der Kongostaat schon vor der Kon- 
ferenz als Staat von allen Großmächten anerkannt gewesen sei und als 
Staat an der Konferenz mitgewirkt habe. Die Konferenz habe nur den 
Zweck gehabt, die Grundsätze festzulegen, welche für sämtliche Besitzmächte 
im Stromgebiete des Kongo hinsichtlich der Schiffahrt, des Handels, der 
Missionstätigkeit u. s. w. bindend sein sollten. „Demnach besitzt keine dieser 
Mächte irgend ein Kontroll= oder Interventionsrecht bei irgend einer dieser 
Mächte und also auch nicht beim Kongostaate.“ Was die Handelsmonopole 
im Kongo angeht, so seien sie unumgängliche Verwaltungsmaßnahmen. 
Die Autokratie im Kongo sei notwendig; sie stehe aber unter der Kontrolle 
der Presse und des Parlaments. 
Am 14. Dezember wird die Debatte abgeschlossen mit einer gegen 
die Sozialdemokraten angenommenen Tagesordnung, wodurch grundsätzlich 
die Einverleibung des Kongostaates ausgesprochen wird, unter der Erklä- 
rung, daß die im Königsbrief vom 3. Juni niedergelegten Bedingungen 
nur Wünsche sind und die absolute Autonomie Belgiens über die künftige 
Kolonie gewahrt bleibt. — Die Regierung erklärt ihr Einverständnis 
namens des Königs mit dieser Tagesordnung. Demnach ist die Ueber- 
nahme des Kongostaates durch Belgien gesetzlich gesichert. 
— 
XI. 
Niederlande. 
Mitte März. überschwemmungen in Seeland richten große 
Verheerungen an. 
24. Juli. (Haag.) Das Amtsblatt teilt mit: Ein leichtes 
Unwohlsein der Königin hat die Hoffnung, welche man während 
einiger Zeit gehegt hatte, vernichtet. Der Gesundheitszustand der 
Königin ist sehr zufriedenstellend, so daß ihre Wiederherstellung in 
nächster Zeit zu erwarten ist. 
18. September. Die Königin eröffnet die Generalstaaten. 
Anfang Oktober. Die Regierung richtet eine Note an die 
Mächte, worin sie die Einberufung der zweiten Friedenskonferenz 
wegen der geringen Dringlichkeit der auf der Tagesordnung stehen- 
den Fragen verschiebt.
	        
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