424 Isrits. (September 20.—Dezember 12.)
20. September. (Transvaal.) Die am 11. gebildete National-
vereinigung stellt folgendes Programm auf:
Föderation der südafrikanischen Kolonien, Bekämpfung des Rassen-
hasses, Verbilligung des Lebensunterhaltes, gutes Einverständnis mit den
Buren, gerechte Behandlung der Eingeborenen, vollständige Selbstregierung,
Einstellung des Chinesenimportes, Repatriierung der in Transvaal befind-
lichen Chinesen nach Ablauf der Kontrakte.
2. Oktober. (Deutsch-Ostafrika.) Der Kriegszustand und
die vorläufige Sperrung der Bezirke von Kilwa, Lindi, Ssongea,
Langenburg, Isinga, Wahenge und Muanza, bis auf zwei kleine
Gebiete im Westen und Norden von Ssongea, wird aufgehoben.
Oktober. (Deutsch-Südwestafrika.) Die Hottentotten
werden am 12. und 23. mehrfach geschlagen.
Oktober. November. (Marokko.) Raisuli nimmt Arzila und
bedroht Tanger. Mehrere Europäer werden gefangen und belästigt.
Unter den Riffkabylen bei Melilla brechen ebenfalls Unruhen aus.
November. (Deutsch-Südwestafrika.) Am 1. November
überfällt eine Bande Hottentotten den Posten bei Uchanaris und
tötet fünf Neiter, auf der Verfolgung ergeben sich 27 Männer mit
13 Gewehren. Mit Rücksicht auf den Burenputsch entwaffnen die Grenz-
stationen alle Buren, die bewaffnet auf englisches Gebiet gehen wollen.
12. November. (Deutsch-Südwestafrika.) Die Otavibahn
von Swakopmund bis Tsumeb wird eröffnet.
Mitte November. (Englisch-Südafrika.) Ein Transvaal=
bur Ferreira unternimmt einen Handstreich gegen die Kapkolonie,
wird aber durch die Polizei unschädlich gemacht. Der frühere
Burengeneral Botha stellt sich der Regierung zur Verfügung.
12. Dezember. (Englisch-Südafrika.) Es wird durch könig-
lichen Erlaß eine Verfassungsurkunde für Transvaal veröffentlicht.
Die darin enthaltenen Anordnungen entsprechen im großen und
ganzen den wiederholt, besonders von der liberalen Presse gemachten An-
deutungen, aber nichtsdestoweniger dürfte es angebracht sein, die Haupt-
punkte derselben hier noch einmal zusammenzustellen. Das Parlament der
Kolonie wird aus zwei Häusern gebildet werden, dem Legislative Council
und der Legislative Assembly. Die erstgenannte Körperschaft wird aus
15 Mitgliedern bestehen, die der Gouverneur zu ernennen haben wird,
und zwar dieses Mal aus eigener Machtvollkommenheit, späterhin dagegen
unter Beratung oder auf Anweisung des ihm zur Seite stehenden Rates,
der etwa dem Kronrat entspricht. Die untere Kammer dagegen wird aus
69 vom Volke gewählten Mitgliedern bestehen. Beide Häuser werden für
fünf Jahre gewählt oder ernannt. Das aktive sowohl wie das passive
Wahlrecht für die zweite Kammer besitzt jeder weiße britische Untertan,
sobald er mindestens sechs Monate im Lande ansässig ist; unter gewissen
Umständen kann er sein Wahlrecht verwirken. Die 69 Wahlkreise verteilen
sich in der folgenden Weise: 34 kommen auf den Rand, 9 auf Pretoria