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Schutzmaßnahmen der Eingeborenen dem Reichstag Mitteilung zu machen.
Außerdem wurde beschlossen, die Petition der Akwaleute dem Herrn Reichs-
kanzler als Material zu überweisen. Der stellvertretende Kolonialdirektor
hatte erklärt, das Urteil sei ausgehoben, weil es tatsächlich und juristisch
unhaltbar sei, die fünf zu längerer Freiheitsstrafe verurteilten Häuptlinge
seien in Untersuchungshaft geblieben, weil Fluchtverdacht begründet sei.
Die letztere Maßregel wurde von verschiedenen Seiten lebhaft angegriffen,
insbesondere wurde geltend gemacht, daß man nicht zu befürchten habe, die
Angeschuldigten würden sich durch die Flucht dem Verfahren entziehen, im
Gegenteil, eine Haftentlassung würde als Zeichen besonderen Vertrauens
aufgefaßt werden und auch bei den Beschwerdeführern Vertrauen erwecken.
Diese Ansicht dürfte kaum richtig erscheinen; wenn die Häuptlinge sich
schuldig fühlen, und das dürfte wohl der Fall sein, so würden sie sich die
Gelegenheit kaum entgehen lassen, sofort im Busch zu verschwinden, und
daß sie dann bestrebt sein werden, auch bei anderen Negerstämmen gegen
die deutsche Verwaltung Stimmung zu machen, ist mehr als wahrschein-
lich. Auch würde seitens unbotmäßiger Negerstämme in solcher Haft-
entlassung eher ein Zeichen von Schwäche und Mißtrauen gegen die
deutschen Beamten als eine Art von Milde und Gerechtigkeit erblickt werden
können. Ueberhaupt war es bemerkenswert, wie von einem Teil der Mit-
glieder die Glaubhaftigkeit und auch die Bedeutung des King Akwa und
seiner Häuptlinge und Unterhäuptlinge eingeschätzt wurde. Gegenüber dieser
Wertschätzung war die Stellungnahme zu dem anderen Großhäuptling, dem
Manga Bell, eigenartig. Seine Bedeutung wurde auf Kosten des King
Akwa herabgesetzt, man glaubte in ihm einen besonderen Schützling des
Gouverneurs zu sehen, was um so auffälliger sei, als Manga früher eng-
lische Sympathien gezeigt habe und deshalb nach Togo auf ein paar Jahre
deportiert gewesen sei. Dabei ist aber übersehen, daß eben jene Ent-
fernung von der Heimat und der Aufenthalt in Togo, verbunden mit einer
längeren Anwesenheit in Deutschland, dem Manga Bell die Ueberzeugung
beigebracht haben, daß sich seine Landsleute unter deutscher Herrschaft
wohler befinden als unter englischer. Wer, wie der Schreiber dieser Zeilen,
selbst in Kamerun gewesen ist und dort gesehen hat, wie dieser Großhäupt-
ling dort lebt, und persönlich ihnen kennen gelernt hat, wird unschwer zu
der Ueberzeugung gekommen sein, daß man es bei ihm mit einem intelli-
genten, zielbewußten, der deutschen Schutzherrschaft ergebenen Manne zu
tun hat. Mißt man nun dem Manga Bell dieselbe Glaubwürdigkeit zu,
wie sie von seinen Gegnern dem King Akwa beigemessen wird, so dürften
beider Urteile auszuschalten und die Petition lediglich nach Maßgabe der
jetzigen Lage und Entwickelung der Kolonie zu beurteilen sein. Von diesem
Standpunkt aus betrachtet erscheint ein Teil der Beschwerdepunkte in ganz
anderer Beleuchtung. Geklagt wird an erster Stelle darüber, daß die
Häuser zum Teil abgerissen, die Bäume niedergeschlagen und so die Stadt
teilweise zerstört sei. Die Häuser aber sind einfache, aus Holz und Bast
gebaute Hütten, welche an anderer Stelle leicht und schnell wieder auf-
gebaut werden können. Will man jedoch einen Ort wie Duala zu einer
Ansiedelung von Weißen ausgestalten, so ist es unumgänglich notwendig,
breite Straßenzüge anzulegen, etwaige Sümpfe, welche eine Brutstätte der
die Malaria übertragenden Anophelesmücke bilden, zu beseitigen und dar-
auf Bedacht zu nehmen, die Negerwohnungen möglichst weit von denen
der Europäer zu verlegen. Vor zehn Jahren war Duala ein so un-
gesunder Platz, daß man zur Verlegung des Gouvernements nach Buba
schreiten mußte, heute ist infolge des zielbewußten Vorgehens der deutschen
Beamten dieser Ort gesundheitlich so gefestigt, daß man dem Gedanken