80 Vas Denische Reith und seinte einjeluen Glieder. (März 29.)
und den erforderlichen Bedürfnissen entsprechende Lösung ist. Dieser We
erspart uns die Durchbrechung eines bewährten und derfaffungerechtlich
wichtigen Grundsatzes; auf diese Weise vermeiden wir die prinzipielle und
praktisch bedenkliche Neuerung, daß der Reichskanzler neben den Vorständen
der übrigen Reichsämter in dem Chef der Kolonialverwaltung einen Stell-
vertreter bekommen würde, dessen Vorgesetzter ein anderer Stellvertreter
des Reichskanzlers, nämlich der Staatssekretär des Auswärtigen Amtes,
sein würde. Je länger ich mich mit dieser Frage beschäftige, um so mehr
bin ich zu der Ueberzeugung gelangt, daß eine solche Regelung Friktionen
und Konflikte geradezu provozieren würde und daß für den Kanzler die
erforderliche Entlastung nicht nur ausbleiben, sondern daß geradezu eine
Erschwerung der Geschäfte entstehen würde. Nur eine reinliche Scheidung
des Auswärtigen und des Kolonialressorts kann mir die Möglichkeit geben,
mit dem Chef der Kolonialverwaltung in gleicher Weise zu arbeiten wie
mit. den Vorständen der übrigen Reichsämter. Solange der Chef der
Kolonialverwaltung für seine Person der Untergebene des Staatssekretärs
des Auswärtigen Amtes bleibt und solange die Kolonialverwaltung dem
Staatssekretär des Auswärtigen Amtes unterstellt bleibt, ist es für den
Reichskanzler nicht nur ein Gebot der persönlichen Rücksichtnahme, sondern
ein Gebot der Notwendigkeit, daß er, wie in allen wichtigeren kolonial-
politischen Fragen, auch in solchen, die keine direkte unmittelbare Beziehung
auf auswärtige Politik haben, nicht nur mit dem Chef der Kolonialver=
waltung, sondern auch mit dem Staatssekretär des Auswärtigen Amts
Fühlung behält. Daran wird auch durch die Stellvertretungsbefugnisse
des Chefs der Kolonialverwaltung nichts geändert. (Sehr richtig! rechts.)
Was nach meiner Ueberzeugung in organisatorischen und verfassungsrecht-
lichen Fragen vor allem not tut, was die Voraussetzung für den geord-
neten Gang der Reichsmaschine ist, ist Einfachheit und Klarheit. Das
Räderwerk bleibt. Darum muß ich mich gegen einen Weg aussprechen,
der auf den ersten Blick manches für sich haben mag, der sich bei näherem
Zusehen aber als staatsrechtlich bedenklich herausstellt und der für den
Reichskanzler wie für den Staatssekretär des Auswärtigen Amtes und den
Chef der Kolonialverwaltung die Geschäfte in hohem Grade erschweren
würde. Dem Staatssekretär des Auswärtigen Amtes wird, solange die
Kolonialverwaltung in irgend einer Form im Verbande des Auswärtigen
Amtes bleibt, bei dem Umfange und der Bedeutung, welche die auswärtigen
wie die Kolonialgeschäfte angenommen haben, eine Geschäftslast zugemutet,
der auch ein arbeitskräftiger Mann mit guten Nerven nach meiner Ueber-
zeugung nicht mehr gewachsen ist. (Sehr richtig! rechts.) Mein lang-
jähriger, treuer und ausgezeichneter Mitarbeiter, der uns leider zu früh
entrissene Staatssekretär von Richthofen, dessen Arbeitsfreudigkeit und Ge-
schäftskenntnis ja auch in diesem Hause stets Anerkennung gefunden hat,
ist unter der Bürde zusammengebrochen, welche die heutige Organisation
auf seine Schultern gelegt hat. Er hat mir wiederholt erklärt, daß er der
allzu großen Belastung nicht mehr gewachsen sei, er hat die kolonialen
Geschäfte den Nagel zu seinem Sarge genannt. Er war Kolonialdirektor
gewesen, bevor er Unterstaatssekretär und Staatssekretär des Auswärtigen
Amtes wurde. Bei dem lebhaften Interesse, welches er für unsere Kolonien
bewahrt hatte, ist ihm die Erklärung gekommen, daß er die Verantwort-
lichkeit der Kolonialgeschäfte nicht länger tragen könne. Da muß ich mir
doch sagen, daß eine Geschäftslast in kolonialen Angelegenheiten, welcher
der Herr v. Richthofen nicht mehr gewachsen war, von einem neuen Mann
neben den auswärtigen Geschäften nicht wohl getragen werden könne. (Sehr
richtig! rechts.) Herr v. Richthofen war der letzte und der einzige, der