— — —
294 12. Der Kanzler des Norddeutschen Bundes
haben, als diese gerechten Erwartungen des deutschen Volkes
zu erfüllen.“
Was Bismarck gefürchtet hatte, trat ein: Bedenken, Wünsche,
Einwürfe, Widerstand von vielen Seiten anstatt kräftiges Zugreifen
nach der unter den jetzigen Umständen erreichbaren Gabe
deutscher Einheit und Kraft bis zur Mainlinie. Wir sind heute
gewohnt, die Zeit zwischen 1866 und 1870 in hellem Lichte zu
sehen, weil der Kriegs= und Siegesglanz beider Jahre für den
späteren Betrachter ihre Sonnenstrahlen über die Zwischenzeit
werfen. Diese hatte aber sehr starke Schatten. Und ihrer
empfindlichen Kühle stand Bismarck am nächsten, weil er die
Pflicht hatte, die Schatten zu bannen. Die Kleinigkeiten und
die kleinlichen Nörgeleien übergehen wir, nur die großen Fragen
seien berührt.
Die erste Schwierigkeit, bei der Bismarck gegen eine neue
Gattung parlamentarischer Sondertümlerei anzukämpfen hatte,
betraf die Begründung einer starken Bundesarmee und die
damit zusammenhängende, den parlamentarischen Partikularisten
unsympathische Verkürzung des Budgetrechtes der Einzellandtage
durch den Reichstag. Die Forderung der verbündeten
Regierungen ging dahin, die Ausgaben für das Bundesheer ein
für allemal gesetzlich festzulegen; nur so glaubten sie der Zukunft
sicher entgegengehen zu können; dieser Sicherheit wegen
wollten sie vertrauensvoll dem Bundesfeldherrn, dem Könige
von Preußen, eine starke Waffe in die Hand geben. Der Reichstag
sollte ein für allemal für jeden bei der Fahne dienenden
Soldaten jährlich 225 Taler als Pauschalsumme bewilligen,
und ein Prozent der Bevölkerung sollte unter der Fahne gehalten
werden. Dagegen erhoben sich nicht nur die Linke
sondern auch die Nationalliberalen, in deren Namen der Abgeordnete
Twesten erklärte, daß ohne eine Anderung dieses
Punktes der preußische Landtag schließlich die Verfassung auf
jede Gefahr hin verwerfen müsse. Darauf setzte Bismarck mit
kräftigen Worten ein, um die Gefahr zu zerstören, die seinem
Werke drohte. Er erinnerte an die Versuche von Frankfurt
und Erfurt, Deutschland oder einen Teil davon zu einigen;