Dae Denisqhe Reithh und seine einelnen Glieder. (März 16. 17.) 97
Dr. Friedberg, Schiffer, Wölzl, Furmann, v. Campe und die beiden Ab-
geordneten Haarmann anwesend. Da viele Hunderte von Besuchern in
dem Versammlungslokal infolge polizeilicher Absperrung keine Unterkunft
finden konnten, wird in einem andern großen Saale Charlottenburgs eine
zweite Versammlung abgehalten, in der Professor Delbrück eine An-
sprache hielt.
16. März. (Preußisches Abgeordnetenhaus.) Bei der
zweiten Beratung des Bauetats vertritt Minister v. Breitenbach
den Standpunkt der Regierung in Bezug auf die Schiffahrts-
abgaben:
„Lassen Sie mich nur kurz feststellen, wie die Staatsregierung auf
dem Standpunkt steht, durchaus in Konsequenz des preußischen Gesetzes,
des Wasserstraßengesetzes zu verfahren, wenn sie weitere Verbesserungen
und den Ausbau der natürlichen Wasserstraßen von der Einführung von
Schiffahrtsabgaben abhängig macht. Selbstverständlich wird die preußische
Regierung alle ihre Verpflichtungen bezüglich der Erhaltung des jetzigen
Zustandes der Ströme voll erfüllen. Wenn sie aber nun auf dem Boden
eines preußischen Gesetzes steht und dem in den Erläuterungen zum Etat
auch Ausdruck verleiht, so entfällt für uns die Frage, ob durch dieses
Vorgehen auf die Bundesstaaten etwa ein Druck ausgeübt werden soll.
Die Regierung hat nur ihre Pflicht getan. Ich muß nun davon absehen,
in eine nähere Erörterung des Inhalts des zur Zeit im Bundesrats-
ausschuß befindlichen Gesetzes über die Erhebung von Schiffahrtsabgaben
einzutreten. Ich möchte nur einen ganz auffälligen Irrtum des Vor-
redners richtig stellen. Er weist auf den Schluß des Artikels 1 des Ge-
setzes hin, in dem es heißt: Auf Flößererbetriebe findet diese Bestim-
mung insoweit Anwendung, als dieselbe auf schiffbaren Wasserstraßen
betrieben wird. Dieser Passus ist wörtlich aus der Reichsverfassung ent-
nommen, wie sie heute lautet. Es besteht im übrigen nicht die Absicht,
die Flößerei auf denjenigen Strömen, die mit Schiffahrtsabgaben be-
dacht werden sollen, den natürlichen Wasserstraßen, mit Schiffahrtsabgaben
zu belasten.
Ferner will ich nur kurz darauf hinweisen, d. h. bestätigen, was ich
schon vor Jahr und Tag ausgesprochen habe, jedes Stromgebiet wird für
sich behandelt werden nach Maßgabe seiner Leistungsfähigkeit. Es ist
völlig ausgeschlossen, Rhein und Weichsel, um ein Beispiel herauszugreifen,
leich zu behandeln. Der Staat wird ständig alljährlich in der Lage sein,
für die Weichsel erhebliche Aufwendungen aus seinen Mitteln zu machen,
und so wird es auch bezüglich anderer Ströme liegen, die aus sich heraus
sich nicht finanzieren lassen. Ich kann dem Abg. v. Pappenheim nur be-
stätigen, daß das Vorgehen der preußischen Regierung in dieser Frage in
voller Uebereinstimmung mit der überwiegenden Majorität dieses Hauses
sich vollzieht in Betätigung wirtschaftlicher und bedeutsamer nationaler
Zwecke. Die preußische Regierung sieht dem Verlauf dieser bedeutsamen
Aktion mit Ruhe und voll Zuversicht entgegen.“ (Beifall rechts.)
17. März. (Reichstag.) Bei der Beratung des Militär-
etats spricht der Kriegsminister v. Einem auch über Adelstitel in
der Armee, Militärkabinett und Ehrengerichtsverfahren.
.. Nun ist Dr. Müller auf eine andere Seite gekommen und in
der Tat auf eine ernste. Das ist die Frage der Berücksichtigung des
Europäischer Geschichtskalender 1.. 7