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zentner 17 Mark, 5000 bis 7000 Doppelzentner 18 Mark und über 7000
Doppelzentner 20 Mark.
Dr. Zehnter (Ztr.) beantragt die Vergünstigung der kleinen
Brauereien, die in den letzten drei Jahren nur bis zu 150 Doppelzentner
Malz verarbeitet haben, verringert, indem die Ermäßigung der Steuer für
die ersten 150 Doppelzentner nicht bis auf 8, sondern nur bis auf 12 Mark
erfolgen soll.
Der Antrag Pichler (Ztr.) enthält folgende Staffel: Bon den
ersten 250 Doppelzentnern 10 Mark, von den folgenden 750 Doppelzentnern
12 Mark, von den folgenden 1000 Doppelzeninern 14 Mark, von den fol-
genden 1500 Doppelzentnern 16 Mark, von den folgenden 1500 Doppel-
zentnern 18 Mark und vom Rest 20 Mark.
Die Abstimmung ergibt bei nahezu voller Besetzung des Hauses
die Annahme der Anträge Zehnter durch Mehrheit der gesamten
Rechten, einschließlich der Wirtschaftlichen Vereinigung und der Reformer,
sowie des Zentrums und der Polen. Für den Antrag Pichler mit seinen
niedrigern Sätzen geben neben dem bayrischen Zentrum auch die Polen,
die Wirtschaftliche Vereinigung und die Sozialdemokraten Ja-Zettel ab.
Der Antrag wird mit 188 gegen 161 Stimmen abgelehnt. In einfacher
Abstimmung wird die Skala des Antrags Weber gegen Nationalliberale
und Sozialdemokraten abgelehnt, ebenso die andern Anträge Weber. In
der namentlichen Abstimmung über den nur durch die Anträge Zehnter ge-
änderten 8§6, der die Staffelsätze der Kommissionsvorlage enthält, enthalten
sich die Polen mit blauen Zetteln der Abstimmung. Die gesamte bürger-
liche und sozialdemokratische Linke stimmt mit nein. Der 86 wird mit 196
gegen 138 Stimmen bei 15 Enthaltungen angenommen. Die übrigen Teile
des Brausteuergesetzes werden gleichfalls mit Anträgen Zehnter angenommen.
Der Abg. Speck (Ztr.) beantragt einen neuen Paragraphen Sa,
der die Uebergangsabgabe gesetzlich auf den Höchstbetrag von 4,50 Mark
festlegen will. Dagegen wendet sich humorvoll der preußische Finan zminister
Frhr. v. Rheinbaben: Die bayerische Brauerei — und für diese allein
kommt die Uebergangsabgabe eigentlich in Betracht — ist dank der Güte ihres
Bieres an sich so fest fundiert, daß es eines weiteren Zollschutzes wahrlich
nicht bedarf. Heute sind die Herren aus Bayern hier aufgetreten. Glück-
selig das Land, das solche Männer entsendet (Heiterkeit), die so warm für
ihre heimischen Interessen eintreten, wo der noch als Abninenzler gilt,
der täglich 1 Liter Bier, im Jahre 365 trinkt. (Heiterkeit.) Ich habe
unter Abstinenz bisher etwas anderes verstanden, aber ich füge mich gern
der besseren Einsicht der Bayern. (Heiterkeit.) Es ist wirklich herzergreifend,
wenn man von Herrn Heim hört, welche Bedeutung das bayerische Bier
hat; aber gehört es wirklich zum absoluten Lebensbedürfnis, 238 Liter auf
den Kopf der Bevölkerung, auf die Kinder an der Mutterbrust? (Große
Heiterkeit.) Wir in der norddeutschen Brausteuergemeinschaft trinken nur
98 Liter auf den Kopf. Ich führe diese Daten an, um zu beweisen, welche
Schwächlinge wir sind gegenüber den Bayern (Heiterkeit), und wie stark
die Situation der bayerischen Brauerei gegenüber der norddeutschen ist.
Der Antrag Speck würde zur Folge haben, daß für Norddeutschland die
Uebergangsabgabe durch Reichsgesetz stipuliert ist, für Süddeutschland nicht.
Ich habe volles Verständnis nicht nur für das bayerische Bier, sondern
auch für das bayerische Herz. (Zuruf: Bierherz! Große Heiterkeit.) Aber
wir dürfen die Abgabe nicht vermindern mit Rücksicht auf die Lage der
Reichsfinanzen und der Grenzbewohner.
Der Antrag Speck wird abgelehnt gegen das Zentrum, Polen,
Sozialdemokraten und die bayerischen Nationalliberalen.