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sationen, Handelskammern, Handwerkskammern usw., ähnliche Organisationen
auf seiten der Arbeitnehmer kennen wir dagegen nicht. Dieser Mangel war
der Ausgangspunkt der Forderung der Arbeitskammern, man wollte auch
Arbeiter in Kammern zusammenschließen wie andere Berufe. Ich kann
aber eine solche Analogie nicht anerkennen, denn die Handwerkskammern,
Apothekerkammern usw. sind beruflicher Natur und aus freien Bereinigungen
dadurch entstanden, daß sie legalisiert und autorisiert wurden. Den Arbeiter-
kammern würde die Berufsgemeinschaft gänzlich fehlen. Nun fragt es sich,
ob man trotzdem solche Arbeiterkammern, denen ein Gegenstück auf Arbeit-
geberseite fehlen würde, einrichten solle. Obwohl eine große Anzahl von
Arbeitgeberorganisationen solche Kammern zwar nicht unmittelbar em-
pfohlen, aber doch für tolerabel erklärt haben, muß ich mich doch fragen,
ob es sich wirklich empfehlen würde, daß der Staat solche Gebilde schafft.
Was in Bezug auf die Organisierung der Arbeiter geschehen konnte, ist
von den Gewerkschaften getan worden in allen ihren Schattierungen.
Keine Arbeiterkammer könnte mit der Umsicht, mit der Energie, mit dem
Organisationstalent und auch nicht mit dem rücksichtslosen Draufgängertum
der gewerkschaftlichen Bewegung irgendwie in Konkurrenz treten. Was
sollen Arbeiterkammern? Sollen sie neben die Gewerkschaften treten?
Dann wären sie von vornherein lebensunfähig. Neben der ausgebreiteten,
beinahe erschöpfenden Tätigkeit der gewerkschaftlichen Organisation bliebe
ihnen nichts zu tun übrig. Oder sollen sie an die Stelle der Gewerk-
schaften treten? Auch das wäre ein ganz unfruchtbarer Gedanke.
Die Arbeiterorganisationen bedienen sich im wirtschaftlichen Kampf
der schärfsten Mittel, des Boykotts, der Sperren, des Koalitionszwanges usw.
Wenn nun auch Streit darüber besteht, inwieweit die Anwendung solcher
Mittel zu dulden ist, so besteht doch Uebereinstimmung darüber, daß staat-
liche Gebilde solche Mittel nicht anwenden dürfen. Kein Staat kann Streik
oder Boykott dulden, ebensowenig wie schwarze Listen. Der Staat kann
dem wirtschaftlichen Kampf gegenüber immer nur die Stellung einnehmen,
daß er die Ursachen dieses Kampfes zu beseitigen, seine Formen zu mil-
dern und auf eine möglichst schnelle Abänderung hinzuwirken sucht. Er
kann deshalb auch mit staatlicher Autorität nur solche Organe umkleiden,
an die er die Forderung richten kann, in der gleichen Richtung tätig zu
sein. Könnte der Staat von imparitätisch gebildeten Arbeiterkammern dies
fordern? Würden ihm nicht solche Arbeiterkammern erwidern: wir sind
Arbeiter, nichts als Arbeiter; im gegenwärtigen Moment gebietet uns unser
Interesse, rücksichtslos gegen die Arbeitgeber zu kämpfen, und wenn dann
auf der andern Seite der Staat, um die Parität zu wahren, nach dem
Vorbilde des Vereins deutscher Arbeitgeber, Arbeitgeberkammern gründete,
und wenn diese dann genau mit demselben Recht fagten, daß sie dazu da
seien, die Arbeitgeberinteressen zu schützen, was sollte der Staat dann
tun? Diese Erwägungen führen zu dem positiven Schluß, daß die Arbeits-
kammern paritätisch und fachlich gegliedert werden müssen, daß man ihnen
als Aufgabe zuweist, den Ausgleich der Gegensätze zwischen Arbeit-
gebern und Arbeitern. (Sehr richtig!) Mir sind wegen dieses Zweckes,
den ich den Arbeitskammern zuweise, ungeheure Vorwürfe gemacht worden.
Man mutet mir zu den Traum eines frommen arkadischen Schäferzustandes
zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmerschaft. (Heiterkeit.) So naiv bin
ich nicht. Aber ich habe aus eigener Beobachtung an praktischen Ver-
hältnissen wiederholt die Erfahrung gemacht, daß die Gegensätze sich des-
wegen so vertiefen, deswegen eine so große Bitterkeit auf beiden Seiten
zeitigen, weil sich die beiden Teile nicht finden, weil sie aneinander vor-
übereilen. (Sehr richtig!) Ich bin durchaus kein Freund davon, daß sich