282 Nas Heuisce Reich und seine einelnen SGlieder. (Juli 10. 13.)
abgabe, wie ich sie nennen möchte, soll darin bestehen, daß alle 30 Jahre
ein Drittel beziehungsweise zwei Drittel v. H. des Ertragswertes am Tage
des Inkrafttretens dieses Gesetzes, also voraussichtlich am 1. Oktober 1909,
erhoben wird. Es soll ferner gestattet sein, diese von mir eben gekennzeichnete
Abgabe in jährlichen Raten zu bezahlen. Auf diese Weise wird man dem
fiskalischen Gesichtspunkt gerecht, indem das Reich diese Abgabe, die auf
meinen Antrag nicht postnumerando, sondern praenumerando gezahlt
werden soll, sofort erhält. Anderseits wird man aber auch demjenigen,
welcher die Abgabe zu zahlen hat, gerecht und kommt ihm entgegen, indem
man ihm gestattet, diese Abgabe auf 30 Jahre zu verteilen. Ich bitte Sie,
diesem Antrage zuzustimmen. (Lebhafter Beifall rechts und in der Mitte.)
Der Antrag Graf Carmer wird einstimmig angenommen. (Großes
Hallo.) Das Reichsstempelgesetz wird angenommen. Die Erhöhungen
des Wechselstempels treten nach einem Antrag Frhr. v. Gamp (Rp.)
bereits mit dem 1. August 1909 in Kraft. Ferner wird die Besteuerung
insofern erhöht, als Wechsel mit dreimonatiger Umlaufszeit künftig doppelt
hoch besteuert werden sollen.
Damit ist die Finanzreform in dritter Lesung erledigt.
(Bravo! rechts und im Zentrum.)
10. Juli. Dem Reichstag ist ein Nachtragsetat zugegangen,
der die Forderungen für die Gesandtschaft in Sofia enthält, die
an die Stelle des bisherigen kaiserlichen Generalkonsulats und der
diplomatischen Agentur tritt. Dafür sind 61700 Mark vorgesehen.
10. Juli. (Elsaß-Lothringen.) Der Landesausschuß be-
endet seine 36. Tagung. Der von ihm angenommene Landes-
haushaltsetat schließt in Einnahme und Ausgabe mit 65814185
Mark ab.
13. Juli. (Reichstag.) Gerstenzoll. Dritte Lesung des
Besoldungsgesetzes. Schluß des Reichstags.
Die zollwidrige Verbindung der Gerste sollte nach der zweiten Lesung
durch Färbung der zum niedrigeren Zollsatz eingeführten Gerste mit Eosin
verhindert werden. Die Regierung erklärte aber diesen Beschluß mit Rück-
sicht auf den russischen Handelsvertrag für unannehmbar. In der dritten
Lesung wird durch den Antrag Speck (Ztr.) der Bundesrat zur Färbung
ermächtigt.
Die dritte Lesung des Besoldungsgesetzes führt zu folgender Er-
klärung, die der Schatzsekretär Sydow verliest: Mit Zustimmung der
verbündeten Regierungen habe ich folgendes zu erklären: Der Reichstag
hat gestern zur zweiten Lesung der Besoldungsvorlage über die Gehälter
der Unterbeamten und der Assistenten Anträge angenommen, welche über
die von der Budgetkommission vorgeschlagenen Gehaltssätze hinausgehen
und von den Vertretern der verbündeten Regierungen bereits als un-
annehmbar bezeichnet worden sind. Die Gründe der verbündeten Regie-
rungen sind sowohl in der Budgetkommission als auch im Plenum so ein-
gehend dargelegt worden, daß ich auf ihre Wiederholung verzichten kann.
Der Bundesrat hat sich gestern noch einmal mit der Angelegenheit be-
schäftigt und beschlossen, dem Besoldungsgesetze die Zustimmung zu ver-
sagen, falls bei der endgültigen Beschlußfassung des Reichstages über die
von der Kommission angenommenen und vom Bundesrat zugestandenen