Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Fünfundzwanzigster Jahrgang. 1909. (50)

296 Has Venuische Reich und seine eintelnen Glieder. (August 3. 4.) 
3. August. (Köln.) 20. Eucharistischer Kongreß. 
Als päpstlicher Legat ist dazu der Kardinal Vannutelli erschienen. 
Außerdem sind anwesend der päpstliche Nuntius in München Msgr. Früh- 
wirth, der Kardinalerzbischof Fischer von Köln, Kopp von Breslau, Mercier 
von Mecheln und Ferrari von Mailand. 
3. August. (Swinemünde.) Der Kaiser kehrt von der 
Nordlandreise an Bord der „Hohenzollern“ nach Swinemünde 
zurück, wohin sich auch der Reichskanzler von Bethmann Hollweg 
begeben hat. 
3. August. (Weimar.) Prinz Hermann von Sachsen-Weimar- 
Eisenach. 
Derselbe verzichtet für sich und seine Nachkommen auf Rang 
und Titel eines Prinzen des großherzoglichen Hauses und erhält vom 
Großherzog Namen und Rang eines Fürsten von Ostheim. Ueber das 
Vermögen des Prinzen war im Juli 1908 der Konkurs eröffnet worden. 
4. August. Ein kaiserlicher Erlaß zum Sängerwettstreit. 
Der „Reichsanzeiger“ veröffentlicht folgenden Erlaß des Kaisers: „Die 
erinnerungsreichen Tage des jüngst verflossenen dritten Wettstreites deutscher 
Männergesangvereine um den von Mir gestifteten Wanderpreis haben in 
Mir den erfreulichen Eindruck hinterlassen, daß alle Beteiligten mitW 
freudiger Begeisterung zur Erfüllung der in Meinem Erlaß vom 27. Januar 
1895 festgestellten vaterländischen Ziele mitzuwirken bemüht gewesen sind. 
Insbesondere erkenne und würdige Ich gern und uneingeschränkt den Eifer 
und die Hingabe, mit der die einzelnen mitkämpfenden Vereine sich ihrer 
Aufgabe gewidmet haben und den hohen Durchschnitt, den die Leistungen 
trotz der verschiedenartigen Zusammensetzung der Vereine und trotz der 
Mannigfaltigkeit der Bedingungen, unter denen die Vorbereitung erfolgt 
ist, aufzuweisen hatten. Immerhin hat sich hierbei eine Reihe von Gesichts- 
punkten ergeben, deren Berücksichtigung für die Folgezeit wichtig erscheint. 
Soweit die gesangliche Ausbildung in den preußischen Schulen in Betracht 
kommt, behalte Ich Mir besondere Regelung vor. Die Anordnung des 
ganzen Festes hat sich durchaus bewährt, ebenso wird an der Einrichtung 
der Preischöre und der von den Vereinen selbst zu wählenden Chöre fest- 
zuhalten sein. Vor allem aber wird auf die volkstümlichere Ausgestaltun 
des Wettstreites ein größerer Nachdruck gelegt werden müssen. Nmmentlich 
darf der erste Preischor nicht zu schwer gewählt werden. Bei den selbst- 
gewählten Chören erscheint eine abwechslungsreichere Auswahl erwünscht. 
Um diesem Ziele zu genügen und einzelnen innerhalb des Wettstreites 
hervorgetretenen Beschwerden vorzubeugen, ist eine teilweise Abänderung 
und Ergänzung der geltenden Bestimmungen nach Maßgabe des folgenden 
erforderlich: 
1. Bezüglich des den Vereinen vor dem Wettstreit zugehenden 
größeren Preischors ist zu verlangen, daß er melodisch wertvoll und von 
mittlerer Schwierigkeit sei, insbesondere die Grenzen der einzelnen Stimmen 
nicht dauernd in Anspruch nehme; er soll im wesentlichen vierstimmig 
gesetzt sein und die Zeit von fünf Minuten nicht überschreiten. Die Dichtung 
wut dem nationalen und künstlerischen Charakter des Wettstreites ent- 
prechen. 
2. Die Auswahl des Preischors erfolgt auf Grund eines allgemeinen 
oder beschränkten Wettbewerbes zwischen Komponisten deutscher Zunge, zu
	        
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