296 Has Venuische Reich und seine eintelnen Glieder. (August 3. 4.)
3. August. (Köln.) 20. Eucharistischer Kongreß.
Als päpstlicher Legat ist dazu der Kardinal Vannutelli erschienen.
Außerdem sind anwesend der päpstliche Nuntius in München Msgr. Früh-
wirth, der Kardinalerzbischof Fischer von Köln, Kopp von Breslau, Mercier
von Mecheln und Ferrari von Mailand.
3. August. (Swinemünde.) Der Kaiser kehrt von der
Nordlandreise an Bord der „Hohenzollern“ nach Swinemünde
zurück, wohin sich auch der Reichskanzler von Bethmann Hollweg
begeben hat.
3. August. (Weimar.) Prinz Hermann von Sachsen-Weimar-
Eisenach.
Derselbe verzichtet für sich und seine Nachkommen auf Rang
und Titel eines Prinzen des großherzoglichen Hauses und erhält vom
Großherzog Namen und Rang eines Fürsten von Ostheim. Ueber das
Vermögen des Prinzen war im Juli 1908 der Konkurs eröffnet worden.
4. August. Ein kaiserlicher Erlaß zum Sängerwettstreit.
Der „Reichsanzeiger“ veröffentlicht folgenden Erlaß des Kaisers: „Die
erinnerungsreichen Tage des jüngst verflossenen dritten Wettstreites deutscher
Männergesangvereine um den von Mir gestifteten Wanderpreis haben in
Mir den erfreulichen Eindruck hinterlassen, daß alle Beteiligten mitW
freudiger Begeisterung zur Erfüllung der in Meinem Erlaß vom 27. Januar
1895 festgestellten vaterländischen Ziele mitzuwirken bemüht gewesen sind.
Insbesondere erkenne und würdige Ich gern und uneingeschränkt den Eifer
und die Hingabe, mit der die einzelnen mitkämpfenden Vereine sich ihrer
Aufgabe gewidmet haben und den hohen Durchschnitt, den die Leistungen
trotz der verschiedenartigen Zusammensetzung der Vereine und trotz der
Mannigfaltigkeit der Bedingungen, unter denen die Vorbereitung erfolgt
ist, aufzuweisen hatten. Immerhin hat sich hierbei eine Reihe von Gesichts-
punkten ergeben, deren Berücksichtigung für die Folgezeit wichtig erscheint.
Soweit die gesangliche Ausbildung in den preußischen Schulen in Betracht
kommt, behalte Ich Mir besondere Regelung vor. Die Anordnung des
ganzen Festes hat sich durchaus bewährt, ebenso wird an der Einrichtung
der Preischöre und der von den Vereinen selbst zu wählenden Chöre fest-
zuhalten sein. Vor allem aber wird auf die volkstümlichere Ausgestaltun
des Wettstreites ein größerer Nachdruck gelegt werden müssen. Nmmentlich
darf der erste Preischor nicht zu schwer gewählt werden. Bei den selbst-
gewählten Chören erscheint eine abwechslungsreichere Auswahl erwünscht.
Um diesem Ziele zu genügen und einzelnen innerhalb des Wettstreites
hervorgetretenen Beschwerden vorzubeugen, ist eine teilweise Abänderung
und Ergänzung der geltenden Bestimmungen nach Maßgabe des folgenden
erforderlich:
1. Bezüglich des den Vereinen vor dem Wettstreit zugehenden
größeren Preischors ist zu verlangen, daß er melodisch wertvoll und von
mittlerer Schwierigkeit sei, insbesondere die Grenzen der einzelnen Stimmen
nicht dauernd in Anspruch nehme; er soll im wesentlichen vierstimmig
gesetzt sein und die Zeit von fünf Minuten nicht überschreiten. Die Dichtung
wut dem nationalen und künstlerischen Charakter des Wettstreites ent-
prechen.
2. Die Auswahl des Preischors erfolgt auf Grund eines allgemeinen
oder beschränkten Wettbewerbes zwischen Komponisten deutscher Zunge, zu