Dãnemark. (Juli 17.—August 30.) 549
Der Landesverteidigungsminister Neergaard brachte darauf die Landes-
verteidigungsvorlagen in der vom vorigen Folkething in zweiter
Lesung angenommenen Fassung. Eine Ausnahme macht die Vorlage über
die Landesbefestigung Kopenhagens, die wieder die ursprüngliche, von der
Regierung beschlossene Gestalt erhalten hat und vorgeschobene befestigte
Positionen auf der Landseite Kopenhagens vorsieht.
17. Juli. Den aus Stockholm ausgewiesenen Russen
wird die beabsichtigte Landung in Kopenhagen verweigert.
21. Juli. Das Folkething lehnt bei der zweiten Beratung
der Landesverteidigungsvorlagen den Gesetzentwurf über vor-
geschobene befestigte Pofitionen auf der Landseite Kopenhagens in
namentlicher Abstimmung mit 63 gegen 41 Stimmen ab.
31. Juli. Das Ministerium Neergaard nimmt seine
Entlassung, weil sein Vermittlungsvorschlag, die Frage der
Landbefestigung Kopenhagens bis 1920 hinauszuschieben und dann
einer Volksabstimmung zu überlassen, im Heeresausschuß ab-
gelehnt wird.
11. August. Graf Frijs teilt dem König mit, daß er nicht
imstande sei, ein neues Ministerium zu bilden.
16. August. Ministerwechsel.
Das neue Kabinett ist folgendermaßen zusammengesetzt: Graf Hol-
stein-Ledreborg wird Ministerpräsident und Minister ohne Portefeuille, der
bisherige Ministerpräsident Neergard wird Finanzminister, der frühere
Ministerpräsident J. C. Christensen Verteidigungsminister und Thomas Larsen
Verkehrsminister. Der bisherige Minister des Aeußern Graf Ahlefeldt, der
Justizminister Högsbro, der Kultusminister Sörensen, der Minister des
Innern Berntsen, der Landwirtschaftsminister Nielsen und der Handels-
minister Hansen verbleiben im Amte.
29. August. Als Einspruch gegen den Eintritt J. C. Christensens
in das Kabinett veranstaltet die Bevölkerung der Hauptstadt einen
Umzug, an dem viele tausend Personen teilnehmen.
Daran schließt sich eine Versommlung. in der nach mehreren An-
sprachen einstimmig beschlossen wird, den König und das Folkething zu
ersuchen, den jetzigen Berteidigungsminister J. C. Christensen vor das Reichs-
gericht zu stellen zur Untersuchung des Verhältnisses Christensens zu dem
ehemaligen Justizminister Alberti. (Siehe 4. Oktober!)
30. August. (Folkething.) Im Laufe der Erörterung über
die Landesverteidigungsvorlagen führt Ministerpräfident Graf Hol-
stein u. a. aus:
„Wir haben nicht allein allgemeine Neutralitätsverpflichtungen. Das
Nordsee- und das Ostseeübereinkommen verpflichten uns, im Augenblick des
Auftretens einer Gefahr für unser Land oder für das Gebiet irgendeiner
der beteiligten Mächte mit deren Gesandten in Verbindung zu treten, um
uns über das Borgehen zu einigen; wir sind also verpflichtet, unter ge-
gebenen Berhältnissen mit andern Mächten zusammenzuarbeiten, und das