I. Einleitung.
---------§ 1.
Kriegsmittel.
1. Bestand und Macht des Reiches hängen an seiner kriegerischen Kraft. Deren
Quellen liegen im Reiche selbst. Hülfe von auswärts ist unsicher; sie beengt und macht abhängig.
1806 und 1807.
Das einheitliche, geschlossene Staatsgebiet ist stärker als verzettelter Besitz.
2. Die Bevölkerung wiegt nicht nur durch Gesammtzahl und Zusammensetzung nach Geschlecht.
Dichtigkeit, Bestand nach Altersklassen, körperliche Waffentüchtigkeit, jährlicher Zuwachs
an Wehrpflichtigen und Wehrtüchtigen kommen ebenso in Betracht wie
Form und Geist der Regierung, Macht und Einfluß der Behörden, Gliederung und
Straffheit der Verwaltung;
politische Verfassung, Einheit oder Zerklüftung nach Abstammung, Sprache, Sitte und
Gewöhnung;
natürliche kriegerische Gaben, Einfluß der Lebensweise, Lebensbedingungen, Erziehung,
Bodenverhältnisse;
geistige Ausbildung der Massen, gesellschaftliche Zustände, wirthschaftliche Lage, Wechselbeziehung
der Stadt= zur Landbevölkerung.
3. Wichtig sind die Hülfsmittel des Gebiets an Pferden, Reit= und Zugthieren, Lebensbedürfnissen
(Brotfrüchten, Fleisch, Futter), Holzbestand, Bergbau (z. B. Kohlen und Eisen), Hüttenbetrieb,
Waffen= und Maschinenfabriken, Verbreitung und Höhe der Technik und Gewerbe (z. B. für
Pulver, Kleidungs= und Ausrüstungsstücke, Heergeräth, Schiffbau), an Baarmitteln und Geldwerthen
(im Umlauf, in Banken u. s. w.) und das Netz der Verkehrswege mit den Verkehrsmitteln zu Lande
und zu Wasser (Straßen, Eisenbahnen, Schiffswege, Fahrzeuge, Postwesen, Telegraphen u. s. w.).
§ 2.
Kriegsmacht.
1. Nicht mechanisches Anhäufen von Kriegsmitteln giebt kriegerische Leistungsfähigkeit,
sondern erst deren zweckgerechte Verbindung. Nicht der Besitz, sondern der richtige, zeitgerechte
Gebrauch giebt Aussicht auf Erfolg — dem, der die Mittel besser zusammenfügt und zu verwenden
weiß, selbst gegen den Ueberlegenen an Zahl.
Heerwesen. 8. Aufl. 1