Galsarien. (Oktober 5. 28.) 611
medanischen Gemeinden und ihrer Wakufgüter bildet einen untrennbaren
Bestandteil dieses Protokolls und wird zugleich unterzeichnet. Die Freiheit
und die äußere Ausübung des Kultus werden den Mohammedanern wie
früher gesichert sein. Sie werden fortfahren, dieselben Rechte zu genießen wie
die andern Bekenntnissen angehörenden Einwohner. Der Namen Sr. Kaiserl.
Majestät des Sultans als des Khalifen wird auch in Zukunft in den öffent-
lichen Gebeten der Mohammedaner genannt werden. In der Frage der
Wakufs Müstesna wird die bulgarische Regierung innerhalb drei Monaten
einen Verwaltungsausschuß ernennen, der die Begründung der Forderungen
der interessierten Personen untersuchen wird.
3. Bulgarien zahlt auf die türkischen Forderungen im Post- und
Telegraphenverkehr 110 000 Franken für Postmarken, Material usw.
4. Für die in Bulgarien und Ostrumelien gelegenen Leuchttürme
zahlt Bulgarien an die Türkei 180 307 Franken, womit auch alle Forde-
rungen der Verwaltung der Leuchttürme erledigt sind.
5. Bulgarien erkennt die Begründung der Forderung der Türkei für
Taxen der Sanitätsverwaltung an und zahlt darauf 459 939 Piaster.
6. Die verschiedenen in den §§ 3 bis 5 erwähnten Beträge sind in
Konstantinopel zahlbar in den auf die Ratifizierung des Protokolles fol-
genden zwei Wochen. Die in § 5 des russisch türkischen Protokolles vor-
giesenen Zinsen sind unter denselben Bedingungen und zu derselben Zeit
u zahlen.
# 7. Die unmittelbaren Schulden Bulgariens an die Gesellschaft der
Orientbahn für Transporte, beschlagnahmtes Material usw., ebenso wie
die Entschädigung für den Entgang der Betriebseinnahme vom 9./22. Sep-
tember 1908 an auf der besetzten Strecke bis zur Regelung des Anteiles
der Gesellschaft an den 40 Millionen Franken des Petersburger Protokolls
werden durch ein gemeinsames Abkommen zwischen Bulgarien und der
Gesellschaft geordnet werden.
8. Da die zwischen der Kaiserl. türkischen Regierung und Bulgarien
schwebenden Fragen, die in §8 5 des Petersburger Protokolls angeführt sind,
durch dies Abkommen erledigt sind, so erklärt die Kaiserl. türkische Re-
gierung den neuen politischen Zustand in Bulgarien anzuerkennen.
9. Gegenwärtiges Protokoll ist in Konstantinopel sobald wie mög-
lich zu ratifizieren; spätestens innerhalb eines Monats sind die Rati-
fikationen auszutauschen.
Rifaat. Ljaptschew.
Konstantinopel, 6./19. April 1909.
5. Oktober. Der Jahrestag der Unabhängigkeitserklärung
Bulgariens wird im ganzen Lande festlich begangen.
W. Oktober. Der König eröffnet die Sobranje mit einer
Thronrede.
Die Thronrede erinnert daran, daß Rußland als erstes Land die
Unabhängigkeit Bulgariens anerkannt habe, und gibt der Hoffnung Aus-
druck, daß Volk und Parlament die Sympathien Rußlands würdigen werden,
beteuert sodann den Dank Bulgariens gegen die Mächte, die zur An-
erkennung der Unabhängigkeit beitrugen, stellt fest, daß Bulgarien sich all-
gemeiner Sympathien erfreue und hebt insbesondere die freundschaftlichen
Beziehungen zwischen der Türkei und Bulgarien hervor, deren weitere
Festigung die Regierung aufrichtig wünsche, damit starke politische und
wirtschaftliche Bande geknüpft würden, die für das Gedeihen der beiden
Nachbarnationen so notwendig seien.
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