70 JNas Deuische Reich mun seine rinbelnen Slieder. (Februar 17. 18.)
Jahresbetrag des Wohnungsgeldzuschusses BnZ
Bezeichnung der Beamten in den Orten der Ortsklasse Durch-
schuitts-
.4 4 satz
1. Beamte der 1. Rangklasse 2100 1680 1 12600 1080 T 1404
2. Beamte der 2. und 3. Rangklasse lsso 1260 1020 9oo810 1131
3. Beamte der 4. und 5. Rangtlasse 1300 920 760 720 630 866
4. Zwischenbeamte") 800 6 630 520 450 330 546
5. Unterbeamte 480 360 290 220 150 300
*) Beamte, die zwischen den Beamten der 5. Rangklasse und den Gubalternen der
Provinzialbehörden rangieren, Subalternbeamte 2. Klasse bei den Zentralbehörden, Sub-
alternbeamte bei den Provinzial- und Lokalbehörden.
Ferner werden folgende Bestimmungen beschlossen: Beamte, die
nicht verheiratet sind und nicht verheiratet waren, beziehen
nur zwei Drittel des tarifmäßigen Wohnungsgeldzuschusses.
Soweit sich bei der Berechnung des Wohnungsgeldzuschusses hiernach Bruch-
teile einer Mark ergeben, wird der Betrag nach oben auf volle Mark ab-
gerundet. Bilden solche Beamte mit Verwandten, zu deren Unterhalt sie
gesetzlich verpflichtet sind, einen eigenen Hausstand, so beziehen sie den
vollen Wohnungsgeldzuschuß, falls sie den Unterhalt dieser Person ganz oder
überwiegend bestreiten.
Das ganze Gesetz soll als Provisorium behandelt werden. Die
Wirksamkeit der neuen Ortsklasseneinteilung soll bis zum 1. April 1914
stattfinden. Anträge, das Provisorium nur bis zum Jahre 1911 oder 1912
zu beschließen, wurden abgelehnt. (S. 6. März.)
17. Februar. Der Kronprinz besucht das Ueberschwem-
mungsgebiet westlich der Elbe, um sich an Ort und Stelle über
den Umfang des Unglücks zu unterrichten und dem Kaiser aus
unmittelbarer Anschauung Bericht zu erstatten. Es sind zwischen
Elbe und Havel gegen vierzig Ortschaften längs der Wische über-
schwemmt worden.
18. Februar. (Mecklenburg-Strelitz.) Verfassungsfrage.
Der Großherzog von Mecklenburg-Strelitz empfängt im großherzog-
lichen Schloß zu Neustrelitz eine aus neun Herren bestehende Deputation
aus Mecklenburg-Strelitz und Mecklenburg--Schwerin, die dem Landesherrn
die bereits dem Großherzog von Mecklenburg-Schwerin vorgetragene, mit
40000 Unterschriften bedeckte Petition über die Verfassungsreform über-
reichte. Auf eine Ansprache des Sprechers der Deputation, Professors
Brockmann-Neu-Brandenburg, gab der Großherzog seiner Freude über die
Versicherung Ausdruck, daß sein Bestreben auf Abänderung der Verfassung
von dem weitaus größten Teil der Bevölkerung geteilt und als notwendi
erkannt werde. Es sei nach wie vor sein ernster Wille, die in angrish
genommene Verfassungsreform zur Durchführung zu bringen und dadurch
weitern Kreisen der Bevölkerung die Teilnahme am politischen Leben des
engern Vaterlandes und an der Landesvertretung zu ermöglichen. Ueber
die zur Erreichung dieses Zielcs unter Umständen weiter zu ergreifenden
Maßnahmen könne er heute keine Mitteilung machen, doch ermächtige er
die Mitglieder der Deputation, ihren Auftraggebern zu versichern, daß er
alle Mittel, die zur Erreichung der als notwendig erkannten Reform dienen
könnten, in ernste Erwägung ziehe.