76 Nas Neutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Februar 25. 26.)
etat bestimmt werde. Für die Zeit vom 1. April 1909 bis 1. April 1912
sind von den Bundesstaaten nach folgenden Grundsätzen Zahlungen an
das Reich zu leisten: 1. Die Verteilung des Betrags geschieht wie bisher
nach der Kopfzahl, 2. der von den Bundesstaaten aufzubringende Höchst-
betrag wird auf 150 Millionen Mark jährlich festgesetzt. Die jährlich zu
erhebende Quote wird durch den Reichsetat bestimmt. Die Bundesstaaten
sind verpflichtet, die auf sie entfallenden Beträge durch allgemeine Besitz-
steuern, Vermögenssteuern, Einkommensteuern zu erheben und viertel-
jährlich nach näherer Anweisung des Bundesrats an das Reich zu ent-
richten.
25. Februar. (Hessen.) Bei der Besprechung der Gas= und
Elektrizitätssteuer erklärt die Regierung, daß sie gegenüber den
Vorschlägen der Unterkommission des Reichstags diese Steuer für
die Einzelstaaten als das kleinere Uebel betrachte.
25. Februar. (Sachsen-Koburg-Gotha.) Aenderung des
Landtagswahlrechts.
In dem gemeinschaftlichen Landtag der Herzogtümer Sachsen-Koburg
und Gotha wurde über den Antrag des nationalliberalen Abgeordneten
Rötter beraten, die herzogliche Staatsregierung wolle dem Landtage den
Entwurf eines Gesetzes vorlegen, das unter Abänderung des Staatsgrund-
gesetzes direkte Wahlen für den Landtag einführt. Der Antrag
wurde mit zehn gegen eine Koburger und mit= vierzehn gegen vier Gothaer
Stimmen angenommen. Es wurde ausdrücklich festgestellt, daß es sich nur
um die Beseitigung der Wahlmänner, aber nicht um weitere Aenderungen,
der Wahlkreise usw. handle.
25. Februar. (Preußen.) Das Abgeordnetenhaus bewilligt
den Fonds von 2 Millionen Mark für die innere Kolonisation in
Ostpreußen und Pommern.
26. Februar. Zur Reichsfinanzreform.
Im Reichskanzlerpalais fand eine Besprechung des Reichskanzlers
mit den Blockparteien statt, an der von den Nationalliberalen Bassermann,
Paasche, Weber, von den Linksliberalen Mommsen, Müller-Meiningen,
Wiemcr, von den Freikonservativen Arendt und Gamp, von der Wirtschaft-
lichen Vereinigung Raab und von den Konservativen Richthofen, Dietrich
und Schwerin teilnahmen. Die Reichsregierung hält an der Nach-
laßsteuer fest. Die Erklärung des Reichsschatzsekretärs Sydow zu den
in der Finanzkommission gestellten Ersatzanträgen für die Nachlaßsteuer
ist jedenfalls nur so aufzufassen, daß die Bundesregierungen bei ver-
gleichender Beurteilung der Anträge Weber, Gamp und Herold den erstern
für den für sie am wenigsten annehmbaren betrachten, weil er am stärksten
in die finanzielle Selbständigkeit der Bundesstaaten eingreift.
26. Februar. In der Presse knüpfen sich lebhafte Erörte-
rungen an die Behauptung des Professors Delbrück in den „Preu-
ßischen Jahrbüchern“, daß die Landwirte ihr Vermögen zu gering
deklarieren und die Nachlaßsteuer auch deshalb fürchten, weil sie
eine Offenbarungssteuer ist und eine nachträgliche Prüfung der
salschen Vermögensdeklarationen ermöglicht. Die Schätzungen des