Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Fünfundzwanzigster Jahrgang. 1909. (50)

76 Nas Neutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Februar 25. 26.) 
etat bestimmt werde. Für die Zeit vom 1. April 1909 bis 1. April 1912 
sind von den Bundesstaaten nach folgenden Grundsätzen Zahlungen an 
das Reich zu leisten: 1. Die Verteilung des Betrags geschieht wie bisher 
nach der Kopfzahl, 2. der von den Bundesstaaten aufzubringende Höchst- 
betrag wird auf 150 Millionen Mark jährlich festgesetzt. Die jährlich zu 
erhebende Quote wird durch den Reichsetat bestimmt. Die Bundesstaaten 
sind verpflichtet, die auf sie entfallenden Beträge durch allgemeine Besitz- 
steuern, Vermögenssteuern, Einkommensteuern zu erheben und viertel- 
jährlich nach näherer Anweisung des Bundesrats an das Reich zu ent- 
richten. 
25. Februar. (Hessen.) Bei der Besprechung der Gas= und 
Elektrizitätssteuer erklärt die Regierung, daß sie gegenüber den 
Vorschlägen der Unterkommission des Reichstags diese Steuer für 
die Einzelstaaten als das kleinere Uebel betrachte. 
25. Februar. (Sachsen-Koburg-Gotha.) Aenderung des 
Landtagswahlrechts. 
In dem gemeinschaftlichen Landtag der Herzogtümer Sachsen-Koburg 
und Gotha wurde über den Antrag des nationalliberalen Abgeordneten 
Rötter beraten, die herzogliche Staatsregierung wolle dem Landtage den 
Entwurf eines Gesetzes vorlegen, das unter Abänderung des Staatsgrund- 
gesetzes direkte Wahlen für den Landtag einführt. Der Antrag 
wurde mit zehn gegen eine Koburger und mit= vierzehn gegen vier Gothaer 
Stimmen angenommen. Es wurde ausdrücklich festgestellt, daß es sich nur 
um die Beseitigung der Wahlmänner, aber nicht um weitere Aenderungen, 
der Wahlkreise usw. handle. 
25. Februar. (Preußen.) Das Abgeordnetenhaus bewilligt 
den Fonds von 2 Millionen Mark für die innere Kolonisation in 
Ostpreußen und Pommern. 
26. Februar. Zur Reichsfinanzreform. 
Im Reichskanzlerpalais fand eine Besprechung des Reichskanzlers 
mit den Blockparteien statt, an der von den Nationalliberalen Bassermann, 
Paasche, Weber, von den Linksliberalen Mommsen, Müller-Meiningen, 
Wiemcr, von den Freikonservativen Arendt und Gamp, von der Wirtschaft- 
lichen Vereinigung Raab und von den Konservativen Richthofen, Dietrich 
und Schwerin teilnahmen. Die Reichsregierung hält an der Nach- 
laßsteuer fest. Die Erklärung des Reichsschatzsekretärs Sydow zu den 
in der Finanzkommission gestellten Ersatzanträgen für die Nachlaßsteuer 
ist jedenfalls nur so aufzufassen, daß die Bundesregierungen bei ver- 
gleichender Beurteilung der Anträge Weber, Gamp und Herold den erstern 
für den für sie am wenigsten annehmbaren betrachten, weil er am stärksten 
in die finanzielle Selbständigkeit der Bundesstaaten eingreift. 
26. Februar. In der Presse knüpfen sich lebhafte Erörte- 
rungen an die Behauptung des Professors Delbrück in den „Preu- 
ßischen Jahrbüchern“, daß die Landwirte ihr Vermögen zu gering 
deklarieren und die Nachlaßsteuer auch deshalb fürchten, weil sie 
eine Offenbarungssteuer ist und eine nachträgliche Prüfung der 
salschen Vermögensdeklarationen ermöglicht. Die Schätzungen des
	        
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