150 Hos NVeische Reich und seine einzelnen Glieder. (Februar 26.)
Beamten auf den fiskalischen Schieferbrüchen solange keine Zulage
zu gewähren, bis der 10prozentige Lohnabzug der Arbeiter wieder
aufgehoben sei.
26. Februar. Reichstagsersatzwahl in Mülheim-Wipperfürth-
Gummersbach.
Oberlandesgerichtsrat Marx (3Z.) erhielt in der Stichwahl 21496
Stimmen, der Schriftsteller Dr. Erdmann (Sd.) 13385.
26. Februar. (München.) Der fränkische Bauernbund wird
„Abteilung Bayern“ des „Deutschen Bauernbundes“.
Die Vorstandschaft des Fränkischen Bauernbundes mit 231 Obmann-
schaften hat den Anschluß an den Deutschen Bauernbund beschlossen. In
der Begründung wird gesagt, daß im Bund der Landwirte nicht die Bauern,
sondern nur die Junkerinteressen maßgebend seien. Die Reichssteuerpolitik,
welche der Bund der Landwirte im Verein mit dem Zentrum eingeschlagen
hat, habe geradezu erbittert. Ebenso eine andere Zentrumsbescherung:
das neue Branntweinsteuergesetz mit seiner den Großbrennern den Haupt-
nutzen zuweisenden Einschränkung der Kontingente, sowie die in Bayern
erhöhte Bierbesteuerung, welche die bayerischen Bierbrauer durch die Steuer-
erhöhung empfindlich schädige. Weiterhin habe das Zusammengehen der
bündlerischen Abgeordneten mit dem Zentrum bei der bayerischen Steuer-
reform die Mißstimmung in jenen Kreisen aufs höchste gesteigert. Es sei
daher geraten, das vom Deutschen Bauernbund angebotene Schutz- und
Trutzbündnis anzunehmen, in das der Fränkische Bauernbund in seinem
eigenen Statut, Programm, Organ und bisherigen Einrichtungen unter
dem Titel „Deutscher Bauernbund, Abteilung Bayern“, eintrete.
26. Februar. (Bremen.) Staatshauehalt.
Das Budget für 1910/11 weist Ausgaben in Höhe von 41 ½ Mil-
lionen Mark (2 Millionen Mark mehr als im Vorjahre) auf. Die Finanz-
deputation rechnet das wahrscheinliche Defizit auf eiwas über 3¼ Millionen
Mark gegen 318 Millionen Mark im Vorjahre. Aus früheren Ueberschüssen
ist ein Reservefonds von 5⅛½ Millionen verfügbar.
26. Februar. (Reichstag.) Ausnahmegesetz über die Auf-
standsausgaben in Südwestafrika.
Es soll ausnahmsweise gestattet werden, daß die durch den Aufstand
hervorgerufenen Ausgaben, soweit sie nicht in der Heimat geleistet und
noch nicht verrechnet sind, in einer einheitlichen Abrechnung ohne Trennung
nach Rechnungsjahren nachgewiesen werden dürfen. Die Prüfung darf
ebenso wie die Kontrolle des Rechnungshofes auf Stichproben beschränkt
werden. Der Reichskanzler soll ermächtigt werden, zur Deckung der Mehr-
ausgaben bei den durch die Etats aus Anlaß des Eingeborenenaufstandes
bewilligten Fonds die Summe von 23,7 Millionen Mark im Wege des
Kredits flüssig zu machen. Soweit die Aufstandsausgaben hiernach noch
keine genügende Deckung finden, sind sie aus den ordentlichen Einnahmen
des Schutzgebietes zu bestreiten.
26. Februar. Der Bundesrat beendet die dritte Lesung der
Reichsversicherungsordnung.
26. Februar. (Hessen.) Das Finanzministerium übernimmt
an Stelle des zurückgetretenen Dr. Gnauth der bisherige Minister