Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Sechsundzwanzigster Jahrgang. 1910. (51)

278 Das Vetsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Mai 10.) 
missionsentwurf ist nur etwas bureaukratischer als der der Regierung. 
Nun ist von den Konsequenzen gesprochen worden, die sich für andere In- 
dustrien ergeben können. Von Konsequenzen berechtigter Art kann man 
nur bei gleichen Voraussetzungen sprechen. Wir haben in Kali ein Natur- 
monopol. Nur deshalb sind Festsetzungen möglich, die auch das Ausland 
berühren. Die ganze Kette von Bestimmungen hängt miteinander zu- 
sammen. Ich hoffe, daß dadurch eine gewisse Sicherheit geschaffen wird. 
Die Hoffnung der Zukunft muß auf der Vermehrung des Absatzes beruhen. 
Ich würde es für sehr verkehrt halten, wenn die Industrie für die Zukunft 
darauf rechnete, daß man nach einigen Jahren eine Erhöhung der Preise 
erreichen kann. Es muß das Bestreben der Industrie sein, durch Absatz- 
vermehrung in Zukunft eine Verbilligung der Preise herbeizuführen. Es 
ist nicht ausgeschlossen, daß sich bei der Auslegung des neuen Gesetzes Un- 
sicherheiten geltend machen. Aber eins ist sicher, daß solche Zustände, wie 
im vorigen Jahre, nicht mehr vorkommen werden, daß die ganze Kali- 
industrie über den Haufen geworfen wird, daß die ganze Preispolitik ge- 
stört wird. Wenn das Gesetz geschaffen wird, dann werden für seine Dauer 
solche Vorkommnisse unmöglich sein. Stellen sich wirklich Mißstände heraus, 
nun es dauert ja nur 15 Jahre, dann mögen die Herren, die nach mir 
an dieser Stelle sich befinden, andere Vorschläge machen. Herrn Dove 
möchte ich folgende Erklärung abgeben: der Absatz von Mischdünger in der 
bisherigen Art soll durch das Gesetz in keiner Weise erschwert werden. 
Die Kommission hat einen Parallelweg beschritten. Unter diesen Umständen 
werden die verbündeten Regierungen nicht die Verantwortung übernehmen, 
wegen der Verschiebung des Weges das Gesetz scheitern zu lassen, und dadurch 
unsere Herrschaft über den Weltkalimarkt einer Gefährdung zu unterwerfen. 
Abg. v. Brockhausen (Dk.): Die Vorlage will uns für unsere 
Kalisalzschätze den nationalen und den Weltmarkt erholten. Die gesetzliche 
Festlegung der Verkaufspreise im vierten Abschnitt hat bei meinen Freunden 
manche Bedenken erzeugt; wenn sie ihm zustimmen, geschieht es nur des- 
wegen, weil es sich hier um ein besonderes, zeitlich begrenztes Gesetz han- 
delt, aus dem keine Konsequenzen für andere Industrien gezogen werden 
können. Wir legen auf angemessene, gleichmäßige Preise den Hauptwert. 
Die Industrie kann mit diesen Preisen wohl auskommen; Anträge auf 
weitere Herabsetzung der Preise werden wir ablehnen. Die Befugnis der 
Abnehmer, sich in Vereinigungen zusammenzuschließen, ist in § 19 nicht 
deutlich genug; ich beantrage daher statt der Worte: „Allen Abnehmern 
steht es frei, sich zur Erlangung vorstehender Abzüge zu Vereinigungen 
zusammenzuschließen“ folgende Fassung: „Verträge zwischen Kaliwerksbesitzern 
und Abnehmern dürfen keine Bestimmungen enthalten, die den Zusammen- 
schluß von Abnehmern zu rechtsfähigen Vereinigungen verhindern oder 
verbieten.“ Die Aufnahme der Tarifverträge in das Gesetz hätte uns zur 
Ablehnung des ganzen Gesetzes führen müssen; wohl aber erscheint es uns 
zulässig, bei den Bestimmungen des Entwurfs über die Festsetzung der 
Preise eine Vorkehrung gegen Lohndrückerei aufzunehmen, wie sie jetzt dem 
Plenum vorgeschlagen ist. Die große Frage der Tarifverträge können wir 
bei diesem Ausnahmegesetz nicht lösen. Eine Abgabe für das Ueberkontingent 
an die Reichskasse zu zahlen, scheint uns notwendig, ebenso die Abgabe von 
60 Pfennig zu Lasten der Industrie für die Bestreitung der Unkosten und 
für Propagandazwecke. Die Kontrolle des Bundesrats sichert uns die an- 
gemessene Verwendung der eingehenden Abgaben. Von den eingegangenen 
Anträgen werden wir die redaktionellen Anträge annehmen und deejenigen, 
die den prinzipiellen Boden des Gesetzes nicht verlassen. Durch das Gesetz 
werden dem Bundesrat große Vollmachten gegeben. Wenn wir hierzu
	        
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