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der Erteilung des Patents kann eine Entscheidung gegen den Patentinhaber
nicht getroffen werden. Auf das Verfahren und die Entscheidung über die
Erteilung der Zwangslizenz finden die Vorschriften des Patentgesetzes über
die Zurücknahme des Patents Anwendung.“
17. Dezember. (Elsaß-Lothringen.) Preßstimmen zum
Verfassungsentwurf.
Während im allgemeinen die Vorlage als eine annehmbare Ab-
schlagszahlung anerkannt wird, betonen einzelne Zentrumsblätter, daß von
einer Gleichstellung Elsaß-Lothringens mit den Bundesstaaten erst die Rede
sein könne, wenn das Reichsland drei Vertreter zum Bundesrat sende.
Die demokratische „Neue Zeitung“ sieht darin eine Steigerung der Macht
Preußens und nennt die vorgesehene Zusammensetung der Ersten Kammer
die reaktionärste, welche unter den bestehenden, Ersten Kammern anzutreffen
sei. Den Sozialdemokraten und Demokraten gefallen auch die Zusatzstimmen
für bejahrte Wähler nicht.
19. Dezember. Die deutschen Schadenersatzansprüche aus dem
Burenkriege.
Die „Nordd. Allg. Ztg.“ meldet halbamtlich: „Die britische Regierung
hat sich nunmehr in der Frage der deutschen Schadenersatzansprüche aus
dem britisch-südafrikanischen Kriege geäußert. Sie lehnt ein Eingehen auf
alle Reklamationen, die seinerzeit den in Britisch-Südafrika eingesetzten
britischen Kommissionen unterbreitet worden sind, ab und ist hinsichtlich
dieser Reklamationen auch nicht bereit, dem deutschen Antrag auf Ueber-
weisung der Angelegenheit an den Ständigen Schiedshof im Haag zu
entsprechen. Nur für einige Fälle, welche den Kommissionen in Britisch-
Südafrika nicht vorgelegen haben, erkennt sie an, daß es sich dabei um
eine Rechtsfrage handelt, und will diese dem Haager Schiedshof unter-
breiten. Das Auswärtige Amt hat die beteiligten Deutschen mit Nachricht
versehen. Es gedenkt die Angelegenheit bei der britischen Regierung weiter
zu verfolgen und wird Näheres darüber mitteilen, sobald die englische
Regierung von den beabsichtigten Schritten unterrichtet sein wird."
19. Dezember. (Mecklenburg-Schwerin.) Restkript der Re-
gierung an die Landtagskommissarien in Malchin.
Darin wird ausgeführt: Die Ablehnung jeglichen Zuschusses aus der
Landessteuerkasse, also auch die Ablehnung der Mittel, welche von den
Ständen selbst durch die bisherigen Bewilligungen als notwendig anerkannt
wurde, offenbart den ganzen Ernst der Situation und legt klar vor Augen,
daß eine Reform der Landesverfassung unter Gewährung des Budgetrechtes
unabweisbar notwendig geworden, die Erteilung des Budgetrechts aber
mit einer ständischen Verfassung unvereinbar ist. Es muß dringend ver-
langt werden, daß die Stände durch weiteres Entgegenkommen eine Ver-
ständigung über die Verfassungsreform herbeiführen.
20. Dezember. (Greifswald.) Politischer Prozeß.
Der Rittergutsbesitzer Becker wird wegen Beleidigung des Land-
rats v. Maltzahn in Grimmen zu einem Jahre Gefängnis und zu sämt-
lichen Kosten, auch denen des Nebenklägers (zusammen zirka 50000 Mark),
verurteilt. Der Staatsanwalt hatte neun Monate Gefängnis beantragt.
Die Verhandlungen hatten vier Wochen in Anspruch genommen.
20. Dezember. (Hessen.) Zweite Kammer. Der Staatsvertrag
Europäischer Geschichtskalender. LI. 29