Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Sechsundzwanzigster Jahrgang. 1910. (51)

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der Erteilung des Patents kann eine Entscheidung gegen den Patentinhaber 
nicht getroffen werden. Auf das Verfahren und die Entscheidung über die 
Erteilung der Zwangslizenz finden die Vorschriften des Patentgesetzes über 
die Zurücknahme des Patents Anwendung.“ 
17. Dezember. (Elsaß-Lothringen.) Preßstimmen zum 
Verfassungsentwurf. 
Während im allgemeinen die Vorlage als eine annehmbare Ab- 
schlagszahlung anerkannt wird, betonen einzelne Zentrumsblätter, daß von 
einer Gleichstellung Elsaß-Lothringens mit den Bundesstaaten erst die Rede 
sein könne, wenn das Reichsland drei Vertreter zum Bundesrat sende. 
Die demokratische „Neue Zeitung“ sieht darin eine Steigerung der Macht 
Preußens und nennt die vorgesehene Zusammensetung der Ersten Kammer 
die reaktionärste, welche unter den bestehenden, Ersten Kammern anzutreffen 
sei. Den Sozialdemokraten und Demokraten gefallen auch die Zusatzstimmen 
für bejahrte Wähler nicht. 
19. Dezember. Die deutschen Schadenersatzansprüche aus dem 
Burenkriege. 
Die „Nordd. Allg. Ztg.“ meldet halbamtlich: „Die britische Regierung 
hat sich nunmehr in der Frage der deutschen Schadenersatzansprüche aus 
dem britisch-südafrikanischen Kriege geäußert. Sie lehnt ein Eingehen auf 
alle Reklamationen, die seinerzeit den in Britisch-Südafrika eingesetzten 
britischen Kommissionen unterbreitet worden sind, ab und ist hinsichtlich 
dieser Reklamationen auch nicht bereit, dem deutschen Antrag auf Ueber- 
weisung der Angelegenheit an den Ständigen Schiedshof im Haag zu 
entsprechen. Nur für einige Fälle, welche den Kommissionen in Britisch- 
Südafrika nicht vorgelegen haben, erkennt sie an, daß es sich dabei um 
eine Rechtsfrage handelt, und will diese dem Haager Schiedshof unter- 
breiten. Das Auswärtige Amt hat die beteiligten Deutschen mit Nachricht 
versehen. Es gedenkt die Angelegenheit bei der britischen Regierung weiter 
zu verfolgen und wird Näheres darüber mitteilen, sobald die englische 
Regierung von den beabsichtigten Schritten unterrichtet sein wird." 
19. Dezember. (Mecklenburg-Schwerin.) Restkript der Re- 
gierung an die Landtagskommissarien in Malchin. 
Darin wird ausgeführt: Die Ablehnung jeglichen Zuschusses aus der 
Landessteuerkasse, also auch die Ablehnung der Mittel, welche von den 
Ständen selbst durch die bisherigen Bewilligungen als notwendig anerkannt 
wurde, offenbart den ganzen Ernst der Situation und legt klar vor Augen, 
daß eine Reform der Landesverfassung unter Gewährung des Budgetrechtes 
unabweisbar notwendig geworden, die Erteilung des Budgetrechts aber 
mit einer ständischen Verfassung unvereinbar ist. Es muß dringend ver- 
langt werden, daß die Stände durch weiteres Entgegenkommen eine Ver- 
ständigung über die Verfassungsreform herbeiführen. 
20. Dezember. (Greifswald.) Politischer Prozeß. 
Der Rittergutsbesitzer Becker wird wegen Beleidigung des Land- 
rats v. Maltzahn in Grimmen zu einem Jahre Gefängnis und zu sämt- 
lichen Kosten, auch denen des Nebenklägers (zusammen zirka 50000 Mark), 
verurteilt. Der Staatsanwalt hatte neun Monate Gefängnis beantragt. 
Die Verhandlungen hatten vier Wochen in Anspruch genommen. 
20. Dezember. (Hessen.) Zweite Kammer. Der Staatsvertrag 
Europäischer Geschichtskalender. LI. 29
	        
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