Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Sechsundzwanzigster Jahrgang. 1910. (51)

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In einem Gasthaus werden durch das Eingreifen der Polizei drei 
klerikale Studenten schwer durch Säbelhiebe, viele andere leicht verletzt. 
An der Prügelei waren 300 Studierende beteiligt. 
12. Februar. (Wien.) Herzog Adolf Friedrich von Mecklen- 
burg-Schwerin hält im Festsaal des Rathauses einen Vortrag über 
seine Zentralafrika-Expedition i. J. 1907/08. 
14. Februar. (Ungarn.) Neue Parteibildung. 
Das Organisationskomitee der Regierungspartei erläßt einen Aufruf 
an die Nation, in dem darauf hingewiesen wird, daß die Parteiunterscheidung 
zwischen den Gegnern und Anhängern des 67er Ausgleichs, zwischen der 
Unabhängigkeitspartei und der Ausgleichspartei, vollkommen in haltlos 
geworden sei, da die Unabhängigkeitspartei, als sie die Majorität erlangte 
und zur Regierung gelangte, genötigt gewesen sei, ihre Gegnerschaft gegen 
das Ausgleichsgesetz aufzugeben und den Dualismus anzuerkennen. Das 
Regime der Koalition habe in einem Zwiespalt zwischen der Nation und 
der Krone geendet, welcher das Land den größten Erschütterungen aussetze. 
In dieser schwierigen Lage ergehe ein Appell an die Nation zur Bildung 
einer Partei, die die Harmonie zwischen König und Nation herstelle und 
eine Politik der produktiven Arbeit und der reellen Ziele im Auge behalte. 
An die neue Partei könnten sich alle ohne Rücksicht auf ihre frühere Zu- 
gehörigkeit zu einer alten Partei anschließen. Die Konstituierung finde am 
19. d. M. statt. Der Aufruf trägt die Unterschriften aller Minister, der 
Grafen Tisza und Csaky, zahlreicher Notabilitäten und Mitglieder der 
Hütiern liberalen Partei. Die Verfassungspartei beschloß darauf sich auf- 
zulösen. 
17. Februar. (Bosnien u. Herzegowina.) Der Kaiser 
sanktioniert die bosnische Verfassung. 
Sie umfaßt das Landesstatut für Bosnien und die Herzegowina, 
die Wahlordnung und Geschäftsordnung des bosnischen Landtages, das 
Vereins= und Versammlungsrecht, endlich das Gesetz über die Bezirksräte. 
Beide Länder bilden ein Verwaltungsgebiet unter der Leitung und Ober- 
aufsicht des gemeinsamen Ministeriums. Der Landtag hat sich nur mit 
den inneren Angelegenheiten dieser Verwaltungseinheit zu befassen. Der 
Kaiser ernennt aus den Mitgliedern den Präsidenten und 2 Vizepräsidenten; 
doch muß jede der 3 Hauptkonfessionen im Präsidium vertreten sein. Die 
Abgeordneten beziehen Tagegelder von 15 Kronen. — Der Landtag erwählt 
aus seiner Mitte einen Landesrat von 9 Mitgliedern als Beratungskörper 
für das gemeinsame Ministerium. Der Landtag besteht: 1. aus 20 Viri- 
listen, darunter den Chefs sämtlicher Konfessionen; 2. 72 Abgeordneten und 
zwar 16 Katholiken, 24 Islamiten, 31 serbischen Orthodoxen und 1 Jsraeliten, 
die von ihren Glaubensgenossen gewählt werden. Auch in den Bezirken 
werden die Mitglieder des Bezirksrats, obwohl sie von allen Wahlberechtigten 
gewählt werden, nach der Stärke der Konfessionen verteilt. 
19. Februar. (Budapest.) Unter Führung des Grafen Tisza 
bildet sich eine „Nationale Arbeitspartei“", die den Grafen Khuen 
im Kampfe gegen die 48er Kossuthpartei unterstützen und den Kampf 
mit der Krone um eine selbständige ungarische Bank und ungarische 
Kommandosprache aufgeben will.
	        
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