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In einem Gasthaus werden durch das Eingreifen der Polizei drei
klerikale Studenten schwer durch Säbelhiebe, viele andere leicht verletzt.
An der Prügelei waren 300 Studierende beteiligt.
12. Februar. (Wien.) Herzog Adolf Friedrich von Mecklen-
burg-Schwerin hält im Festsaal des Rathauses einen Vortrag über
seine Zentralafrika-Expedition i. J. 1907/08.
14. Februar. (Ungarn.) Neue Parteibildung.
Das Organisationskomitee der Regierungspartei erläßt einen Aufruf
an die Nation, in dem darauf hingewiesen wird, daß die Parteiunterscheidung
zwischen den Gegnern und Anhängern des 67er Ausgleichs, zwischen der
Unabhängigkeitspartei und der Ausgleichspartei, vollkommen in haltlos
geworden sei, da die Unabhängigkeitspartei, als sie die Majorität erlangte
und zur Regierung gelangte, genötigt gewesen sei, ihre Gegnerschaft gegen
das Ausgleichsgesetz aufzugeben und den Dualismus anzuerkennen. Das
Regime der Koalition habe in einem Zwiespalt zwischen der Nation und
der Krone geendet, welcher das Land den größten Erschütterungen aussetze.
In dieser schwierigen Lage ergehe ein Appell an die Nation zur Bildung
einer Partei, die die Harmonie zwischen König und Nation herstelle und
eine Politik der produktiven Arbeit und der reellen Ziele im Auge behalte.
An die neue Partei könnten sich alle ohne Rücksicht auf ihre frühere Zu-
gehörigkeit zu einer alten Partei anschließen. Die Konstituierung finde am
19. d. M. statt. Der Aufruf trägt die Unterschriften aller Minister, der
Grafen Tisza und Csaky, zahlreicher Notabilitäten und Mitglieder der
Hütiern liberalen Partei. Die Verfassungspartei beschloß darauf sich auf-
zulösen.
17. Februar. (Bosnien u. Herzegowina.) Der Kaiser
sanktioniert die bosnische Verfassung.
Sie umfaßt das Landesstatut für Bosnien und die Herzegowina,
die Wahlordnung und Geschäftsordnung des bosnischen Landtages, das
Vereins= und Versammlungsrecht, endlich das Gesetz über die Bezirksräte.
Beide Länder bilden ein Verwaltungsgebiet unter der Leitung und Ober-
aufsicht des gemeinsamen Ministeriums. Der Landtag hat sich nur mit
den inneren Angelegenheiten dieser Verwaltungseinheit zu befassen. Der
Kaiser ernennt aus den Mitgliedern den Präsidenten und 2 Vizepräsidenten;
doch muß jede der 3 Hauptkonfessionen im Präsidium vertreten sein. Die
Abgeordneten beziehen Tagegelder von 15 Kronen. — Der Landtag erwählt
aus seiner Mitte einen Landesrat von 9 Mitgliedern als Beratungskörper
für das gemeinsame Ministerium. Der Landtag besteht: 1. aus 20 Viri-
listen, darunter den Chefs sämtlicher Konfessionen; 2. 72 Abgeordneten und
zwar 16 Katholiken, 24 Islamiten, 31 serbischen Orthodoxen und 1 Jsraeliten,
die von ihren Glaubensgenossen gewählt werden. Auch in den Bezirken
werden die Mitglieder des Bezirksrats, obwohl sie von allen Wahlberechtigten
gewählt werden, nach der Stärke der Konfessionen verteilt.
19. Februar. (Budapest.) Unter Führung des Grafen Tisza
bildet sich eine „Nationale Arbeitspartei“", die den Grafen Khuen
im Kampfe gegen die 48er Kossuthpartei unterstützen und den Kampf
mit der Krone um eine selbständige ungarische Bank und ungarische
Kommandosprache aufgeben will.