Groftbritannien. (Februar 21.) 499
sollten, keine Vorlage einbringen, über die es Streit geben könne. Es sei
dies zwar ein ungewöhnliches Vorgehen, aber es sei auch ein ungewöhnliches
Vorgehen, das die allgemeinen Neuwahlen veranlaßt habe. Was die Frage
der sogenannten Garantien von der Krone anlange, so habe er keine solchen
Garantien erhalten oder sie zu erhalten gewünscht. Denn es sei Pflicht
des verantwortlichen Staatsmannes, den Namen des Monarchen und die
Prärogative der Krone bei der Politik möglichst aus dem Spiele zu lassen.
(Beifall bei den Oppositionellen.) Wenn sich Veranlassung bieten sollte,
so würde er nicht zögern, der Krone zu raten, wie es die Umstände im
öffentlichen Interesse angemessen erscheinen ließen. (Beifall bei den Mini-
steriellen.) Aber plein pouvoir für eine unbeschränkte Ausübung der
königlichen Prärogative für eine Maßnahme, die dem Unterhause noch gar
nicht unterbreitet sei, zu verlangen, würde eine Forderung sein, die kein
konstitutioneller Staatsmann aufstellen (Beifall bei den Oppositionellen)
und deren Gewährung man von keinem konstitutionellen Monarchen er-
warten könne.
Er fuhr dann fort: Niemand könne bestreiten, daß im gegenwärtigen
Unterhaus eine überwältigende Mehrheit sich dafür verbürgt habe, die Frage
des Oberhausvetos zu regeln. Die Regierung schlage zunächst vor, mit
Resolutionen bezüglich des Vetos vorzugehen, die später nach ihrer An-
nahme der Bill einverleibt werden sollten. Die Regierung sei der Meinung,
daß dieses Verfahren sich rechtfertige durch die Wichtigkeit der Vorschläge,
die eine Umformung des konstitutionellen Systems Englands bedeuteten.
Dieses Verfahren würde das Haus instand setzen, möglichst früh seine Billigung
oder Mißbilligung der Vorschläge der Regierung auszusprechen, und der Re-
gierung es ermöglichen, zu sehen, ob sie die Billigung des Hauses habe.
Asquith wies dann auf die zahlreichen Ausgaben hin, für die vor
Schluß des Finanzjahres am 31. März gesorgt werden müßte, wenn die
Regierungsmaschinerie nicht zum Stillstand kommen sollte. Dazu gehörten
die Ausgaben für Heer, Flotte, Zivildienst und Alterspensionen. Die Re-
gierung schlage daher nur eine kurze Vertagung zu Ostern vor. Das Haus
würde dann weiter sitzen, bis es das alte Budget und die Resolutionen
über die Lords erledigt hätte. Diese Periode würde sich vermutlich bis
Mitte April ausdehnen, worauf das Haus große Ferien machen würde.
Nach den Ferien würde man zu der Bill übergehen, die auf den Resolu-
tionen über das Vetorecht der Lords fußt. Das Budget würde den Lords
indessen nicht eher übersandt werden, als bis das Unterhaus Gelegenheit
gehabt hätte, seine Meinung über die Lordsresolutionen auszusprechen.
Asquith fuhr fort, das frühere Budget sollte nur in einigen verhältnis-
mäßig unwesentlichen Punkten abgeändert und das Haus solle ersucht
werden, das Geschehene nachträglich zu genehmigen, die vom letzten
Unterhause genehmigten Steuern wieder zu erheben und den Bestimmungen
des früheren Budgets bezüglich der Landabschätzung rc. die Genehmigung
zu erteilen. (Beifall bei den Ministeriellen.) Hierfür würde es notwendig
sein, ein summarisches Verfahren in Anwendung zu bringen; aber es sei
nicht notwendig oder wünschenswert, gegenwärtig die Methode anzugeben.
Der Premierminister schloß, die Regierung wünsche es klar zum
Ausdruck zu bringen, daß sie mit dem Budget und den Resolutionen be-
treffend das Oberhaus stehe oder falle, da sie beide Punkte als einen in-
tegrierenden Bestandteil ihrer Politik ansehe und ihre Existenz daran setzen
müsse, um diese im Unterhause durchzubringen. Wenn das Haus mit den
Vorschlägen der Regierung nicht einverstanden sei, müsse diese sich der Ent-
scheidung beugen. Obwohl die Lage reichlich Versuchung biete, irgendeinen
leichten Ausweg zu finden, sei es Pflicht der Regierung, jede Anstrengung
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