Schneit (Februar 21.—Mpril 11.) 571
wärtig nicht vorauszusehender Ereignisse (z. B. infolge eines Ausfuhr-
verbotes für Brennstoffe durch einen Kohlen erzeugenden Staat oder in-
folge einer außergewöhnlichen Steigerung der Kohlenpreise) die vorstehend
vereinbarte Herabsetzung der Bergzuschläge zur Folge haben sollte, daß das
gegenwärtige Netz der Gotthardbahn nicht mehr die Betriebskosten ein-
schließlich der Verzinsung und Amortisation des in diesem Netze angelegten
Anlagekapitals und der Rücklagen an den Erneuerungsfonds aufbringt,
so wird die Schweiz berechtigt sein, eine Abänderung der Vereinbarungen
über die Herabsetzung der Bergzuschläge zu verlangen. Für den Fall, daß
aus Anlaß einer späteren Elektrisierung der Gotthardbahn Material-
bestellungen notwendig werden, erklärt die Schweiz, daß die Bundesbahnen
an ihrer bisherigen Uebung festhalten und einen allgemeinen der Industrie
aller Länder zugänglichen Wettbewerb eröffnen werden. Um die Fracht-
verbilligung für die einzelne Sendung zu illustrieren, führt eine dem Reichs-
tage jetzt überreichte Denkschrift an, daß am 1. Mai 1910 die Frachten
nach Italien für die Wagenladung zu zehn Tonnen sich bei den meisten
deutschen Stationen, beispielsweise für Güter der allgemeinen Wagenklasse
um 16 Franken, für Güter des Spezialtarifs 1 um 13 Franken und für
solche des Spezialtarifs 3 um 7 Franken ermäßigen werden, nach Eingriff
der dauernden Herabsetzung des Bergzuschlages um 50 Prozent, also im
Jahre 1920 werde die Ermäßigung steigen für die allgemeine Wagen-
ladungsklasse auf 23 Franken, für den Spezialtarif 1 auf 19 Franken und
für den Spezialtarif 3 auf 10 Franken.
Der Vertrag soll am 1. Mai 1910 in Kraft treten mit Rückwirkung
vom 1. Mai 1909.
21. Februar. (Zürich.) Gaoethefund.
Ein aus dem Nachlaß von Goethes Freundin Bäbe Schultheß
stammendes Manufskript wird zufällig entdeckt, das die ersten sechs Bücher
des 1777—1785 verfaßten Goetheschen Romans „Wilhelm Meisters thea-
tralische Sendung“ enthält und sehr erhebliche Abweichnungen von der
allein bekannten Fassung aufweist, die Goethe später den entsprechenden
Teilen von Wilhelm Meisters Lehrjahren gegeben hat.
27. Februar. (Genf.) Der Kanton hat durch Volksabstim-
mung den Gesetzentwurf über die Wählbarkeit der Frauen in die
Gewerbegerichte mit 2470 gegen 1780 Stimmen und ebenso die
Vorlage über Errichtung von Kindergerichtshöfen mit 4552 gegen
347 Stimmen angenommen.
27. Februar. (Schwyz.) Die Abschaffung der öffentlichen
Landsgemeinde, um eine Volksvertretung mit geheimer Wahl an
ihre Stelle zu setzen, wird mit 2914 gegen 1803 Stimmen abgelehnt.
6. März. (Basel.) Die Volksabstimmung im Kanton Basel-
Stadt nimmt mit 7413 gegen 1036 Stimmen die Trennung von
Kirche und Staat an. Das Gesetz tritt am 1. April 1911 in Kraft.
11. April. Gegen Verhältniswahlen.
Der Nationalrat beschloß nach fünftägiger Verhandlung mit 100
gegen 45 Stimmen, das Initiativbegehren auf Einführung der Verhältnis-
wahl für den Nationalrat dem Schweizervolk zur Verwerfung zu empfehlen.