Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Sechsundzwanzigster Jahrgang. 1910. (51)

Schweiz. (September 23.—Dezember 24.) Pelgzien. (Januar 3. 17.) 573 
Egypten und fordert vom Khedive die Wiederherstellung der Ver- 
fassung. 
23. September. Der Aviatiker Chavez überfliegt den Simplon 
und landet bei Mailand. 
Er stirbt aber am 27. September an den Folgen der Erschütterung 
bei dem zu hastigen Niedergehen. 
24. Oktober. Referendum. 
Die Verhältniswahl für die Vertreter im Nationalrat wird mit 
zirka 260000 Stimmen gegen zirka 235000 Stimmen abgelehnt. (Siehe 
11. April.) 
30. Oktober. (Heiden.) Henri Dunant, Begründer des Roten 
Kreuzes, f, 82 Jahre alt. 
4. November. (Basel.) Die Synode der evangelisch-reformierten 
Landeskirche nimmt die neue Verfassung für die vom Staat getrennte 
Kirche mit den Stimmen aller Parteien an. 
24. Dezember. Die neuen Präsidenten. 
Bundespräsident wird Marc Ruchet, geboren 1853 als Sohn eines 
Lehrers im Kanton Waadt, der freisinnigen Partei angehörig. — Vize- 
präsident des Bundesrats wird Louis Forrer (Zürich), 1845 geboren, zur 
radikalen Partei gehörig. 
X. 
Belgien. 
3. Januar. Die Ehe Leopolds I. 
In einem Rundschreiben des belgischen Episkopats an die katholische 
Geistlichkeit behufs Anordnung eines Tedeums wird die religiöse Ehe- 
schließung König Leopolds auf dem Totenbette bestätigt. Die Ehe ist 
unter dem vom Gesetze zugelassenen Ausnahmefalle „in extremis“" vor Empfang 
der Sterbesakramente gültig vollzogen worden. 
17. Januar. Die „Gazette“ veröffentlicht den Wortlaut der 
Koburger Stiftung (Niederfüllbacher Stiftung). 
Es erhellt daraus, daß Leopold II. tatsächlich vier Tage vor seinem 
Tode noch seine sämtlichen Ordensbrillanten, sein Silber, sein Porzellan 
und seine Wagen usw. der Niederfüllbacher Stiftung zugewandt hat, nur 
um diese Gegenstände nicht in die Hände seiner Töchter fallen zu lassen. 
Der König hatte sich in der Stiftung, die schon von 1907 herrührt, jedes 
Verfügungsrecht freigehalten. Er konnte nach Belieben Geld zuweisen, die 
Stiftung verwenden, wie er wollte, und die Verwaltungsräte hatten lediglich 
seine Befehle auszuführen. Auch konnte der König der Stiftung Geld- 
summen oder Werte lediglich in der Form eines Depots zuweisen. Die 
gesamte Gründung ist vor dem belgischen Gesetz hinfällig.
	        
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