Greßbritannien. (Juli 8. —- 18.) 353
8. Juli. Die „Westminster Gazette“ über die Marokko-
Politik.
Es darf als sicher gelten, daß England nicht französischer sein wird
als Frankreich und nicht einen Ausgleich hindern wird, welcher den legi-
timen Ehrgeiz Deutschlands befriedigte. Es würde unserem eigenen und dem
Weltfrieden dienen, daß Deutschland eine angemessene Befriedigung seiner
kolonialen Wünsche erhielte und die Idee los würde, daß England ihm im
Wege stehe. Aber wenn die Angelegenheit diese Wendung nimmt, und die
Algecirasakte durch gemeinsame Zustimmung aufgehoben werden soll, haben
wir unsere Interessen zu wahren und haben die Fragen mit Deutschland
zu erledigen, die wir in einer allgemeinen Verhandlung aus der Welt ge-
schafft sehen möchten.
8. Juli. (Dublin.) Einzug des Königspaares mit dem
Prinzen von Wales und der Prinzessin Mary ins Schloß.
12. Juli. Der Schlußbericht der großen Kommission über
die Tuberkulose bei Menschen und Rindern erklärt sich gegen die
Kochsche Theorie, daß die Tuberkulose vom Rind nicht auf den
Menschen übertragbar sei, und verlangt die strenge Durchführung
der Milchkontrolle.
13. Juli. (Carnavon.) Im Beisein des Königspaares
wird der Prinz von Wales feierlich investiert.
13. Juli. Erneuerung des Allianzvertrages mit Japan.
Der neue Vertrag verlängert das bis 1915 geschlossene Bündnis bis
zum Jahre 1921. Die neue Einleitung lautet: „Die englische und die
japanische Regierung glauben im Hinblick auf die wichtigen Veränderungen
der Lage seit dem Abschluß des Vertrages von 1905, daß eine diesen Ver-
änderungen entsprechende Revision zur allgemeinen Stabilität und Ruhe
beitragen würde.“ Der zweite Artikel lautete früher: „Wenn infolge
eines Angriffs oder Ueberfalls von seiten einer Macht oder mehrerer Mächte
einer der beiden vertragschließenden Teile in der Verteidigung seiner Rechte
und Interessen in einen Krieg verwickelt wird, so wird der andere Teil dem
Verbündeten sofort zur Hilfe kommen, mit ihm den Krieg gemeinsam führen
und den Frieden nicht anders, als im Einvernehmen mit ihm, schließen.“
Das wird jetzt dahin modifiziert: „Wenn eine der beiden verbündeten Mächte
mit einer dritten Macht einen Schiedsgerichtsvertrag schließt, so ist sie nicht
verpflichtet, im Falle eines Krieges dieser dritten Macht mit dem anderen
Verbündeten, diesem, wie es sonst das Bündnis verlangen würde, Bundes-
hilfe zu leisten.“ Dafür fällt aber auch die Klausel 4 weg, in der Japan
Hilfe verspricht, falls Großbritannien es notwendig finden sollte, „in der
Nähe der indischen Grenze solche Maßregeln zu ergreifen, welche nötig sein
mögen, die indischen Besitzungen zu schützen“. Ausgefallen sind infolge der
Annexion Koreas auch die Zusagen Englands über Japans Interessen in
diesem Lande. Geblieben ist Artikel 6: „Im Fall eines russisch-japanischen
Krieges übernimmt es Großbritannien, strenge Neutralität zu bewahren und
Napan, falls es von einer anderen Macht angegriffen wird, zu Hilfe zu
ommen.“
18. Juli. (Oberhaus.) Unter dem Exlordkanzler Halsbury
bildet sich eine Gruppe halsstarriger Reaktionäre, die der Taktik der
Europäischer Geschichtskalender. LII. 23