558 Afriks. (Januar 14.—März 15.)
14. Januar. (Marokko.) Einer der aufständischen Beduinen-
stämme, die Zaer, überfällt die Truppen des Sultans und erringt
einen Sieg, bei dem auch französische Soldaten getötet werden.
21. Januar. (Marokko.) Der englische Gesandte beantragt
beim diplomatischen Korps, wegen einer angeblich in Susgebiet
bestehenden Hungersnot den Hafen von Agadir zeitweilig dem
fremden Handel zu erschließen.
1. Februar. (Liberia.) Die Republik nimmt eine inter-
nationale Anleihe von 400000 Pfund Sterling auf, an der in
erster Reihe amerikanisches Kapital beteiligt ist.
4. Februar. (Südafrika.) Der ehemalige Burengeneral
Pieter Cronje f in Makemsoles im Distrikt Klerksdorp, 71 Jahre alt.
17. Februar. (Kamerun.) In Buea am Sitze des Gouver-
nements hat der in der ersten Dienstperiode stehende Sekretär Korner
in einem Anfalle von Geisteskrankheit den Bezirksleiter Biernatzky
und den Sekretär Gnieß erschossen, die Sekretäre Nagel und Schnebele
leicht verleicht und dann sich selbst erschosfsen.
2. März. (Südafrikanische Union.) Der Minister General
Smuts schlägt vor, auf Grundlage der allgemeinen Wehrpflicht mit
Auslosung eine stehende Verteidigungsarmee nebst Reserve ein-
zurichten.
7. März. (Marokko.) Infolge angeblicher Unruhen, über
die in der französischen Presse mit offenbaren Uebertreibungen
berichtet wurde, sagt der französische Befehlshaber in Casablanca
den scherifischen von Franzosen befehligten Truppen Unterstützung zu.
Im Kampfe mit den Scherarda waren die Truppen des Sultans
siegreich geblieben.
14. März. (Marokko.) Die von französischen Offizieren
ausgebildeten Sultanstruppen befiegen die nach alter Art kämpfenden
Scherardaleute in einem sechsstündigen Gefecht.
15. März. (Marokko.) Finanzielle Abmachungen mit
Frankreich.
Die marokkanische Bank bewilligt dem Sultan einen Vorschuß von
etwa 10 Millionen Fr., der ihn in den Stand setzen soll, ein regelmäßiges
Heer von etwa 5000 Mann, das von französischen Offizieren gedrillt und
geführt wird, aufzustellen und zu unterhalten. Um die Rückzahlung dieses
Vorschusses zu ermöglichen, verzichtet die französische Regierung einige Jahre
hindurch auf die jährliche Bezahlung von 2600000 Fr., die der Sultan
75 Jahre hindurch zur Erstattung der Kosten der Schaujah-Besetzung zu
entrichten hat. Die französische Regierung gestattet überdies die Aufnahme
von 3800 Millionen Fr. in zwei Abschnitten, welcher Betrag zur Ausführung
öffentlicher Arbeiten und zur Begleichung der Schulden der marokkanischen