Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Siebenundzwanzigster Jahrgang. 1911. (52)

IAlsen. (September 29.—Oktober 15.) 577 
29. September. (China.) Prinz Ching reicht sein Entlassungs- 
gesuch ein, das aber vom Thron nicht angenommen wird. 
4. Oktober. (China.) Ein kaiserliches Edikt sanktioniert 
die von der Zeremonienkammer ausgearbeitete Nationalhymne. 
4. Oktober. (Persien.) Die Regierungstruppen rücken in 
Hamadan ein, wo der Bruder des Exsultans seine geschlagenen 
Streitkräfte aufgelöst hatte, ehe er nach Bagdad floh. 
9.— 16. Oktober. (Chin a.) Schnelle Ausbreitung der Revolution 
über die wichtigen Städte Wuchang, Hankow, Changsha, Yochou, 
Nanking, Kaifeng, Chungking und Anching. 
12. Oktober. (China.) Zum Schutz der Deutschen in Hankau 
find beordert das Kanonenboot „Tiger' und die Flußkanonenboote 
„Vaterland“ und „Otter“. 
12. Oktober. (Japan.) Der Kriegsminister beantragt im 
Ministerrat, eine stehende Armee in Korea zu schaffen, die aus 
zwei Divisionen bestehen soll. 
12. Oktober. (China.) Die Rebellen des Südens erklären 
sich für die republikanische Staatsform und für den ehemaligen 
Arzt Sunjatsen als den künftigen Präsidenten. 
12. Oktober. (China.) Die gesetzgebende Versammlung der 
Provinz Hupeh hat sich von der Zentralregierung losgesagt. 
14. Oktober. (China.) In Tsinanfu (Provinz Schantung) 
meutern zwei Bataillone europäisch ausgebildeter Truppen. 
14. Oktober. (China.) Durch ein Edikt wird Juanschikai 
zum Vizekönig von Hukuang und Tsen zum Vizekönig von Szetschuan 
mit dem Kommando über die Truppen und Hilfstruppen in diesen 
Provinzen ernannt. 
15. Oktober. (China.) Proklamation der „Republik der 
Mitte“ an die Mächte: 
„Im Namen der Menschheit und des Weltfriedens hat die republi- 
kanische militärische Regierung beschlossen, die Mandschus aus China zu 
verjagen, und sie teilt den befreundeten Mächten der Republik der 
Mitte folgendes mit: 1. Das Volk wird alle zwischen China und den 
Mächten abgeschlossenen Verträge respektieren. 2. Das Volk erkennt die 
Anleihen und die Schulden an, die vor der Revolution kontrahiert worden 
sind. 3. Alle den Fremden erteilten Privilegien werden anerkannt, und 
das Volk wird das Leben und die Güter der Fremden, welche sich auf den 
von der Revolution eroberten Gebietsteilen befinden, schützen. 4. Das 
Volk erkennt keinerlei Anleihe oder Schuld der Mandschuregierung an, 
die nach dieser Erklärung abgeschlossen worden ist. Wenn die Mächte die 
Mandschuregierung gegen das Volk unterstützen, so werden diese fremden 
Mächte als Feinde behandelt. 5. Die von den fremden Mächten der 
Europäischer Geschichtskalender. UII. 37
	        
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