Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Siebenundzwanzigster Jahrgang. 1911. (52)

Algemeines. Inlernatienale Kongrefee. Miplematische u. seustige Enthüllngen. 591 
7. —10. Mai. (Barcelona.) Internationaler Baumwoll- 
Kongreß. 
11. Mai. (Paris.) „Libre Parole“ veröffentlicht den an- 
geblichen Wortlaut eines spanisch-französischen Geheimvertrages 
über Marokko vom 10. November 1902. (Vgl. S. 604.) 
In Artilel 1 soll es heißen, daß die Regierungen Frankreichs und 
Spaniens zum Schutze ihrer Interessen in Marokko sich verpflichteten, falls 
die Umstände es erfordern sollten, ihre Streitkräfte entsprechend einem 
späteren festzustellenden Verhältnis zu vereinigen. In Artikel 2 verpflichten 
sich angeblich die beiden Teile unter Anerkennung der Kontrollrechte Europas 
und namentlich Englands, die Neutralität der Provinzen von Tanger bis 
Tetuan sowie des großen Vorgebirges zu respektieren und gegebenenfalls 
zu verteidigen. Die Artikel 4 und 5, 6 und 8 stellen nach den Behaup- 
tungen des genannten Blattes die französischen und spanischen Einflußzonen 
fest, wobei in die französische Einflußsphäre an der atlantischen Küste 
Mazagan, Safi, Mogador und Agadir sowie das Gebiet von Marrakesch 
fallen würden, und beide Teile sich verpflichteten, ihre Einflußsphären dem 
Hauoen. aller Nationen auf der Grundlage gleicher Behandlung zu öffnen. 
n Artikel 7 soll die spanische Regierung sich verpflichten, in Anbetracht 
der beträchtlichen Handelsinteressen der Untertanen des Deutschen Kaisers 
in Marokko und unter Vorbehalt eines das Desinteressement der deutschen 
Regierung festlegenden Aktes dem Deutschen Reiche für einen noch zu be- 
stimmenden Zeitraum einen Hafen an der atlantischen Küste zu verpachten, der 
Casablanca oder Rabat sein könnte. Artikel 10 soll nach den Mitteilungen 
der „Libre Parole“ die Bestimmung enthalten haben, die Regierungen 
Frankreichs und Spaniens würden später entscheiden, ob die rein nominelle 
Autorität des Sultans von Marokko über das Reich von Fez (spanische 
Einflußsphäre) und das Gebiet von Marrakesch (französische Sphäre) be- 
stätigt oder ob die eine oder die andere der beiden Sphären nicht begrenzt 
werden solle. Artikel 11 hatte schließlich die vorläufige Geheimhaltung des 
Vertragsprotokolls festgesetzt. 
Die französische Regierung läßt in der „Agence Havas“ dieses 
Abkommen als apokryph bezeichnen. 
14. Mai. (Rom.) Hauptversammlung des internationalen 
Instituts für Landwirtschaft im Beisein des Königspaares. 
26. Mai. (Brüssel.) Eine internationale Kommission für 
Schaffung äronautischer Landkarten wird von Belgien, Deutschland, 
England, Holland, Norwegen und Österreich beschickt. 
Es wird einstimmig beschlossen, eine Luftschifferkarte im Maß- 
stabe von 1:200000 für alle Staaten zu schaffen. 
1. Juni. (Rom). Internationaler Fischerei-Kongreß. 
Es soll ein internationales Bureau für Fischerei und Schiffahrt mit 
dem Sitz in Belgien errichtet werden. 
7. Juni. (Darmstadt.) Internationaler Kongreß für Rechts- 
und Wirtschaftsphilosophie unter Protektorat des Großherzogs 
Ernst Ludwig. 
Rechtsanwalt Dr. Wassermann (Berlin) verlangt eine internationale 
Registrierung der gewerblichen Schutzmarken. 
 
	        
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