Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Siebenundzwanzigster Jahrgang. 1911. (52)

Allgemeines. Interualienale Konsrefze. Biplomatische a. sanstige Enthũlungen. 603 
Der „Matin“ bringt den französisch-spanischen Geheimvertrag, den 
Herr Delcassé und der ehemalige spanische Botschafter Leon y Castillo 1904 
unterzeichnet haben. Die Urkunde besteht aus 16 Artikeln. Die wichtigsten 
Bestimmungen lanten: 
Art. 1. Spanien tritt der französisch-englischen Deklaration vom 
8. April 1904 bei, die sich auf Marokko und auf Aegypten bezieht. — Art. 2 
begrenzt genau den Teil von Marokko, von dem Frankreich anerkennt, daß 
er dem Einfluß Spaniens unterworfen ist. In dem genau umschriebenen 
Gebiete ist Spanien dieselbe Handlungsfreiheit zugestanden, die Frankreich 
durch den zweiten Artikel des Vertrages mit England erhält. Doch erklärt 
Spanien, daß es seine Aktion während der ersten 15 Jahre nach dem Ab- 
schluß des Vertrages mit Frankreich nicht ausüben wird, ohne sich darüber 
vorher mit Frankreich ins Einvernehmen gesetzt zu haben. Frankreich gibt 
Spanien seinerseits das Versprechen, daß es von jeder Bewegung, die es 
in Marokko machen wird und die den spanischen Einflußtreis berühren 
könnte, der spanischen Regierung vorher Mitteilung machen wird. Während 
der ersten 15 Jahre des Bestandes dieses Geheimvertrages verpflichtet sich 
die französische Regierung, ihr möglichstes zu tun, damit in den beiden 
Zollhäfen des dem spanischen Einfluß überlieferten Gebietes der Delegierte, 
der die Gläubiger der marokkanischen Anleihe vom 12. Juli 1904 vertritt, 
ein Spanier sei. Der Artikel beschreibt noch mit Einzelheiten die Linie, 
die das spanische Einflußgebiet begrenzt. Diese Linie geht von der atlantischen 
Küste ein wenig unterhalb von Larasch fast durch das ganze nördliche Marokko 
bis zum Einfluß des Defla-Flusses in den Mulujafluß. Sie begreift die 
Becken der Flüsse Innauen, Kert, Sebu, Wergha und Lukkos in sich. Sie 
berührt Alkassar und nähert sich Fes bis auf 25 Kilometer. — Art. 3 be- 
stimmt, daß Spanien seinen Einfluß auf das ihm zugestandene Gebiet sofort 
ausüben kann, wenn der politische Zustand Marokkos und der Scherifregierung 
sich nicht länger aufrechterhalten könnte. — Art. 4 umschreibt den spanischen 
Besitz bei Santa Cruz de Mar Pequena oder Ifni. — Art. 5 weist Spanien 
an der atlantischen Küste in S. W. Marokko ein Einflußgebiet zu, das dem 
26. nördlichen Breitengrad vom 14,20. östlichen Längengrade von Paris bis 
zum elften westlichen Längengrade von Paris folgt. Es beginnt wenige 
Meilen südlich von Agadir. — Art. 6 bestimmt, daß Spanien seinen 
Einfluß im atlantischen Teile von Marokko unter denselben Bedingungen 
geltend machen kann, wie im nordmarokkanischen Teil, doch wird Spanien ge- 
halten, auch hier von seinen Bewegungen Frankreich vorher zu verständigen. — 
Im Art. 7 verpflichtet sich Spanien, keinen Teil der ihm zugestandenen 
Gebiete in irgendeiner Form, wäre es auch nur zeitweilig, zu verkaufen 
oder abzutreten. — Art. 8 sagt: Wenn die Anwendung der Art. 2, 4 und 5 
ein militärisches Unternehmen nötig machen würde, so verständigt jeder der 
Vertragsteile den andern vorher davon. In keinem Falle darf die Mit- 
wirkung einer fremden Macht angerufen werden. — Nach Art. 9 bewahrt 
Tanger seinen Sondercharakter, den ihm die Anwesenheit des diplomatischen 
Korps und die geordneten städtischen und gesundheitlichen Einrichtungen ver- 
leihen. — Nach Art. 10 müssen, solange der gegenwärtige politische Zustand 
dauert, alle öffentlichen Arbeiten, Bahnen, Straßen, Kanäle, die aus irgend- 
einem Teile Marokkos nach dem spanischen Einflußgebiete führen, von Gesell- 
schaften ausgeführt werden, die aus Franzosen und Spaniern zu bestehen haben. 
Auch für die Ausbeutung von Minen und Steinbrüchen und im allgemeinen 
für alle wirtschaftlichen Unternehmungen sollen Franzosen und Spanier sich in 
Marokko verbinden können. — Nach Art. 11 bleiben die spanischen Schulen in 
Marokko und der Umlauf des spanischen Geldes unberührt. — Art. 12 räumt 
den Franzosen im spanischen Einflußgebiete dieselben Rechte ein, wie den
	        
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