Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Siebenundzwanzigster Jahrgang. 1911. (52)

620 Vebersicht über die volitische Eutwichelunz des Jahrrs 1911. 
verhallten auch die Warnungen der „Humanité“ vor dem neuen 
marokkanischen Abenteuer am 8. Mai (S. 415), worin der Preis des 
Unternehmens selbst im glücklichsten Falle in „Zugeständnissen aller 
Art“ und in der „erzwungenen Offnung des franzöfischen Geld- 
marktes für die ganze deutsche Finanz“ gemutmaßt und für ein 
mit Spanien zu teilendes „anarchisches und haßerfülltes Marokko“ 
zu hoch befunden wurde. Als General Moinier am 21. Mai ohne 
Schwertstreich in Fez eingezogen war, jubelte die öffentliche Meinung 
Frankreichs über „die so gut begonnene Arbeit“ (S. 416). In der 
Tat vollzog sich der konzentrische Vormarsch französischer Kolonnen 
nach Fez ohne Schwierigkeit. Unter dem Eindruck, der durch diese 
Hilfe erlangten Stärke konnte Mulay Hafid an den Verächtern 
seiner Autorität unter den Stämmen in der Umgegend von Fez 
grausame Rache nehmen (S. 348). 
Gleichzeitig von zwei Seiten wurde der französische Erfolg 
beeinträchtigt. Spanien wollte sich durch ruhiges Zusehen nicht 
der Gefahr aussetzen, die in den geheimen Verträgen in Aussicht 
gestellte marokkanische Beute sich wegschnappen zu lassen. Deshalb 
wurde schleunigst eine Truppenlandung in Larrasch und die Be- 
setzung von Tetuan und El-Ksar vollzogen (S. 327 und 561). Die 
Warnungen Frankreichs, die Mahnungen Englands und der Protest 
des Sultans Mulay Hafid (S. 327 und 561) kamen zu spät. 
Deutschland, das die spanische Durchlöcherung der Algecirasakte 
zwar mißbilligte, aber auf sich beruhen ließ, dokumentierte seine 
Aktionsfreiheit in Marokko am 1. Juli durch die Entsendung des 
Kanonenboots „Panther“ nach der Reede von Agadir, wo es im 
Dezember 1910 die französischen Kriegsschiffe nicht hatte dulden 
wollen. Dieser rein symbolische Akt wurde wie das erste Wetter- 
leuchten eines heranziehenden Gewitters empfunden. 
Wären damals bereits die Geheimverträge Frankreichs mit 
Großbritannien und Spanien aus dem Jahre 1904 bekannt ge- 
wesen, so hätte kein Zweifel obwalten können, daß die deutsche 
Regierung der Schmälerung seiner durch die Algecirasakte und das 
Abkommen mit Frankreich vom 8. Februar 1909 gewährleisteten 
Rechte durch keine andere Maßregel so schnell und wirksam entgegen- 
wirken konnte wie durch Zeigen seiner Flagge in einem noch nicht
	        
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