Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Achtundzwanzigster Jahrgang. 1912. (53)

H## Mish Reich ul seim einttinen Glieder. (April 26.) 127 
haben. Gegen die Ausbildung der Ersogreservisten daehn sich die Truppe. 
Man an das verstehen, aber doch sind diese Ersatzmannschaften sehr wwichg. 
Sie haben doch wenigskens morschieren und schießen gelernt. Der 
artillerie sehlt eine Karkie: Vespannung und eine bessere Ausstattung Fätt 
Munition. Die Kavallerieformalionen können am besten so bleiben, wie sie 
jetzt änd. Für die auslretenden Unteroffiziere zu lerpen, , r — erste Pflicht. 
Die Leute beginnen sozusagen dann erst ihr Leben. e ist sländig 
vermehrt worden, nicht aber die Ziviljtellen. die für : ansen Sshlere und 
Unteroffiziere in Betracht kommen. Sehr erirent sind wir über die Bildung 
des dritten aktiven Geschwaders. Wer die Vorlagen bewilligt, der dient dem 
Frieden. Wer sie ablehnt, stärkt die Angriffslust der Gegne 
W#ach weiterer Debatte gehen! die Deeresvorlage zd- die Marine- 
vorlage an d Zubgeii- mm 
A i bea antragt, die Branntweinkontin- 
M“? T# lennren Kommission von 28 Mitgliedern zu über- 
weisen 
Für den An ntrag stimmen mit den Nationalliberalen die Fortschrilt- 
liche .i und die Sozialdemokraten. Die Absti in bleibt zweifel- 
haft. Es muß Ham eriprung staufinden. Er ergibt die An mnah des 
Antrags mit 160 gegen 158 Stimmen. (Stürmischer Beifall I.) Die 
Branntweinkontingentsvorlage geht also an eine Sonderkommission von 
#28 Mitgliedern. 
amit ist die erste Lesung der Wehrvorlagen erledigt. 
W. April. (Reichstag.) Interpellation der Nationalliberalen 
wegen des bayerischen Ichnitenertafts 
Sie lautet: 1. Erkennt der Herr Reichsanzer in dem Erlaß des 
Königlich banerischen Garnkanne Hern des Innern an die Königlichen 
Regierungen betrestend Vollzug des Jesuitengeiezes eine Verletzung des 
Reichsgeiebes vom 4. Wl 1872 und der Bekanmmachung des Reichskanzlers 
vom 5. Juli 13722 2. Welche Schrilte gedenkt der Herr Reichskanzler 
gegenüber diesem Borgehen der Königlich banerischen Stoatsregierung zu 
tun, um das boiserliche Recht zur Ueberwachung der Ausführung der Reichs- 
gesetze zu wagren 
bg. Dr. d (Nl.) begrũndet die Interpellation. So lauge ein 
Reichsgeset *“mnmp usrian es der Berpflichtung der ainenen Staaien, 
der Treue und dem Gehorsam gegenüber dem Reiche, dah due Reichrgeiet 
auch seinem Geiste nach erjüllt wird. Das gilt Keebsworriendo auch jür 
das Verhälinis vom Reiche zum Konigreich Banern. Noch gestern hat sich 
das Zemrum beschwert, daß von cinem Minister dem Geietze Achtung und 
Gehorsam verjagt worden sei. Wir fordern Achtung seitens eines Bindes · 
siaates gegenũber einem bestehenden Reichogeseß. Wir wenden uns, da 
wir eine Verletzung des Reichsgeietzes annehmcn, an den Kanzler des Reiches 
als den Hüter des Reicherechts. 
Reichslauzler v. Briehmann Hollweg: Das Jesnitengese## vom 
1. Juli 172 schließt die Angehörigen der Gesellichaft Jein vom Gebien 
des Deutichen Meceen aue und untersagt die Errichtung von Niederlasiungen. 
Auf Grund des & 3 des Geicurs, der bestimmt, daß die zur Ausjührung 
des Vollzugs des ehtess erjorderlichen Berorhngen vom Bundesrat er- 
lassen werden, hat der Bundesrat ausweislich der Bekanntmachung des 
Reichskanzlers vom 5. Juli 1872 beschlossen, das der Orden der Gesellichaft 
Jelu vom Deurichen Reiche ausgeichloisen ist, den Angehörigen dieses 
Ordens die Ausübung einer Crdeusltäligkeit, inebesondere. in MAirche und 
Schule, sowie die Abholtung von Misiionen nicht zu gestatten ist. Im
	        
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