144 Hns Veis Nrich und frinr einrinm Glicher. (Mai 9. 10.)
Vyp.) mit 15800 üÜber Buchdruckereibesitzer Paul Hug (Sd.) mit
13300 Stimmen.
9. Mai. Die „Norddeutsche Allgemeine Zeilung“ gibt be-
kannt, daß der Botschafter in London Graf Wolff-Metternich seinen
Abschied eingereicht habe.
Sein Nachfolger wird Frhr. Marschall v. Bieberstein.
1°. Mai. (Preußisches Abgeordnetenhaus.) Antrag auf
Verfolgung des „Vorwärts" wegen Beleidigung des Hauses. Pro-
test des Abg. Borchardt.
Der Präsident läßt ein Schreiben des Justizministers Dr. Beseler
verlesen, der um die Ermächtigung bittet zur- strafrechtlichen Verselgung
ueen Beleidigung des Abgeordnetenhauses
wãrts cvom 9. April: „Eine reaktionäre eendrch ½ 41 —
sich n den eS.— Redakteur Alber Wachs bezw. den zu er-
ascen Verfasser des Artikels. Es handelt sich in diesem Artikel um eine
die Redner der bürgerlichen Paneien hatte der Vorwärts eine „reaktionäre
Affenkomödie“
Ebenso bn er den Protest des Abg. Borchardt wegen ver
ihm tags zuvor widerfahrenen wehandung g zur Kenninis des Hauf
Verlin, 9. Mai 1912. Auf Grund des 9 64 der Geschäftsordnung Free
ich hiermit Einsp . gegen meine Auseschließung aus der heutigen Sitzung.
Zun nächst verstößt die Ausschließung gegen das Strafgesetzbuch, das durch
die Geschäftsordnung nicht eingeschränkt, noch abge heändert, noch aufgehoben
werden kann. Die gewaltsame Entsernung eines Abgeordneten aus dem
Situngssaal, sowie die gewaltsame Verdinderung seines Wiedereintritis
gilt nach dem Strafgesetbuch als schweres Verbrechen. Die Entiernung
wir mit Zuchthaus nicht unter fünf Jahren, die Verhinderung des Wieder-
eintritts mit Zuchthaus bis zu fünf are bestraft. 96 erhebe also En-
spruch gegen die Gültigkeit des 2. und 3. Absatzet des 5 64 überhaupt.
Aber selbst an Sinnedteieksbspe war die —— ier,
Den nach Absatz 2 kann sie nur „im Falle besonders grober, die Würd
es Hauses padigen Verlebung der Ordnung“ erfolgen. Eine soche
de- aber selbst nach dem Verhalten des Präsidenten nicht vorgelegen, denn
er hat mich hch nicht ein einziges Mal zur Ordnung gerusen! Ich
habe also sogar nach seiner eigenen Meinung offenbar die Ordnung des
Hauses überhaupt nicht verletzt, geschweige denn in „besonders grober“
Weise. Das gleiche folgt auch aus der Tatsache, daß das, was ich getan
habe, genou ebenso von Abgcordneten anderer Parteien r*— worden ist.
t Präsident hat befohlen, J##schenruf nur vom Plae aus zu machen
Es standen ober mindestens 10 bis 50 Abgcordnete, fteucch kein E
demokrat darunter, dicht gedrängt um die Rednertribüne, und viele von
en haben Zwischenrufe gemacht. Z. B. die Herren Rahmdohr und Lommer.
a sie nicht aus# geichlesien. nicht einmal! zur Ordnung gerufen wurden, so
ake dies allein schon, daß ihr und also auch mein Verhallen nicht geten
die Ordnung des Hauses verstoßen hat. Außerdem hat nach der Geschäft,
ordnung der Herr Präsident überhaupt nicht das Recht, einem lrrch.
vorzuschreiben, wo er sich aufhalten und von wo aus er Zwischenrufe machen