14 Das Beiiche Reich und seinee rinkelarn Glirder. (Januar 31.)
vor Weihnachten einberusen habe; so hällen die Vorarbeilen des Hauses
nicht so gefordern werden können, wie es wohl wünschenswert gewesen wäre.
Aber der einzige Geienentwurf, der vor Weihnachten hätte ringebrach werden
können, wäre das Wossergesetz gewesen. Andererseiks ist nicht zu ü kee
daß durch die Reichstagswahlen das Interesse der Mitglieder des Hauses
derartig in Anspruch genommen war, daß an die dauernde A#weiendei
der Herren und an die E. #eeichlunhieit des Haujes
zu denken gewesen wäre. Aus diesem Grunde hat es die Meienen. für
geboten erachtet, den Londan nicht vor Abhaltung * Beichpragwahlen
einzuberufen. Es ist ein Gerücht erwähnt, daß ein Wechsel in der Polen-
politik eingetreten sei. Ic konn dieses Gerücht nur uer burchand un-
zutressend bezeichnen. Die Staateregierung ist nach wie vor entsichlossen,
der polmischen Bevölkerung die nötige Obiektivität engegenzahringen. anderer-
seits aber dem Deuischtum die zu seiner Erhaltung und Förderung nötige
Unterstützung angedeihen zu lassen, in der Erkenninis, daß wi 7 danernd
georducien Zuständen in der Ostmark erst gelangen, wenn ch Zurück-
weisung aller Sonderbestrebungen und durch Durchsetzung ves dh deutsch-
nationalen Willens eine Besserung eingetreten ist. Auch die Anschauung,
unser Veamtentum habe eint Uenderung in seiner i- zu den Welfen
eintteten zeileh, muh ich zurückweisen. Dann ist dehn werde darũber er-
hoben, daß die Regierung über die preußische Wahlreform in keiner
Weise sich geäußer habe. Nun ist vor zwei Jahren der Wahireformentmuur
gescheilert, und im Voriahre habe ich bei der Elatsberatung die Grün
dargelegt, welche die Wiedereindringung einer Vorlage als untunlich er-
scheinen lieszen, weil bei den bestehenden weitgehenden Meinungsverschieden-
heiten über Art und Umfang der Wahlreform keine Möglichten — war,
die vorhandenen Gegensäte zu Uberbrücken. Ich he— nicht anerkennen,
daß die Verhöltnisse seit dem Vorjahr in dieser Valehung sich geändert
haben. Vielmehr haben die Verhandlungen bei Besprechung des freisinnigen
Wahlrechisamrages am Schlusse der vorigen Session deutlich bewiesen, daß
eine Annäherung der widerstreitenden Meinungen nicht staltgesunden hat,
und daß sogar die bestehenden Gegensätze sich eher noch verschärft haben,
was ja auch die Beicheingswahsen beischig haben. Unter diesen Umständen
werden wir in diesem Jahre von der Wiedereinbringung einer Borlage
absehen. Was die seae i en Eed zum Feuerbestattungs-
gesetz angeht, so bestand vordem Einmüligkeit bei allen Porteien, die über-
haupt die Feuerbestaltung haben wollten, daß dieie nicht dazn dienen solle,
die besichende Sitne der Erdbestattung zu belämpien oder zurückzudrängen.
Ich kann aber nicht zuneben, daß die Ausführungebestimmungen geeignen
seien, die Feuerbestollung unnüt zu erschweren. Es ist dann weiter der
Wahlerlaß erwöähnt worden, durch den die Regierungspräsidenen auf-
geiordert worden sind, üch über eiwaige Angrifie gegen die Politik der
Regierung zu äußern. Der Erlaß ist zuerst in der Frankfsurter Zeilung
erwähnt worden, und die Regierung hätte der Veröl#cntlichung nicht weiler
Beachtung grichenkl, wenn nicht en#ere Blärtter unzutreiende Bemerkungen
daran gelnupit hätlen; wurde doch der Erlaß r— als Mobilmachung
der Landräte zugunften der Konfeeunkwoen und dee Zemtrums bingestellt.
Ein derartiges Ersuchen n edte Regierungspräfidenten, sich über schwer.
wiegende Angriffe gegen die Regierung zu außern, ist wahrlich keine
einjeilige Teilnahme MWisns einzelner Parieien, oder gar eine Anregung
zur Norrupiion. Andererieits hai die Regierung die Pflicht, sich über An-
griüic zu orienlieren. die siegen ĩie erhoben worden ĩiud. uin sie geeigneten·
falls richtig zu itellen. Wenn nun tagtäglich in den liberalen Blättern zu
lesen war, daß die Beamten durch den Erlaß iu Agenten des schwarz blauen