Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Achtundzwanzigster Jahrgang. 1912. (53)

240 L Ntf Nrich und seine rintrinen Elieder. (November 27. 28.) 
um die Geschäfte des Hauses 8. borgen. Dazu bedarf und erbitte ich aber 
Ihrer aller Unterstüzung.“ all. 
Die Besprechung der ilal) an ion Über die Fleisch 
teuerung bringt keine neuen Momente zutage. Es sprechen dazu 5r Scheid- 
mann (Sd.), der Reichskanzler, Abg. Giesberts (Z.) und Abg. Weilnböck (K.). 
27. November. (Sachsen.) In der Kammer wird mit 60 
gegen 27 konservative Stimmen der Antrag angenommen, der den 
Rellgionsunterricht ohne Bindung an den Buchstaben der Belenntnis- 
sormeln weslangt 
Leerung hatte diesen Antrag für unannehmbar erklärt und 
zingugele, u sie das Gesetz daran scheitern lassen würde. 
28. November. Vundesrat), Dechluß über die Ausführung 
des Nsuitengestbes vom 4. Juli 18 
„Dag weisel über die Bedeutung "*r½ Vegris der verbotenen Ordens- 
igleiii im Si# der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom b. Jul i 1872 
Gezbehe m Sm Seite 254 emstonden sind, und die Königlich zuerische 
Regierung eine authentische Auslegung bieses Begriffs beantragt hat, 
der Bundesrat beschlossen: Verbotene Ordenslätigkeil ist jede grebat. t. 
oder sonstige religise Tätigleit gegenüber anderen sowie die Erteilung von 
Unterricht. Unter die verbotene religiöse Töligkeit fallen nicht, sofern nicht 
landesherrliche Vestimmungen entgegenstehen, 6 Lesen stiller Meslen, die 
im Nahmen eines Familienjestes sich haltende Primizseier und das Spenden 
der Stierbsakramente. Nicht Wnt lind wissenschaftliche Vorträge, die 
das religicie Gebiet nicht berühren. Die schrifestellerische Tätigkeit wird 
durch das Verbot nicht betroffen. 
sind alle Vorträge ober Konferenzen, die das religiöie 
Gebiet berühren, einerlei ob sie in Kirchen oder profanen Räumen siatt- 
finden, verboten. Vorträge wissenschaftlicher, sozialer oder anderer Art, 
die das religiöse Gebiet nicht berühren, sowie, ide schriststellerische Tätigkeit 
sind gestauel. Nach dem Beschluß ist also auch die Hilieseelsorge, die im 
Auftrage der Piarrämter nach dem knie nch Erlaß gestattet sein sollte, 
verbolen. Somit ist der Bundesrat nicht der Interpretation Baverns gefolgt. 
sondern hat sich auf den Vermittlungsvorschlag, der von Preußeg aus · 
hing, geeinigt. 
28. November. (Berlin.) Der Direklor des Lessingkheaters 
klm. Otto Brahm 1, 56 Jahre alt. 
W. November. (Berlin.) Im Kremalorium der Stadt findet 
die erste Einäscherung slatt. 
28. November. (Preußisches Abgeordnetenhaus.) 
Preußens Finanzlage in der Steuerkommission. 
dierzu waren verschiedene Anträge gestellt: ein fortschrittlicher ver- 
Langte Smsserung der Steuern und Forksall der Sieuerzuschläge vom 
1. April 1915 an, ein nationalliberaler fordertc. daß die Sienerzuschläge 
1911 5n 7u v. K. 1915 zu 35 v. H. und 1910 905 nicht mehr erhoben 
werden sollen. Ein sezialdemokraticcher Antrag verlangte sosortige Beseiti- 
gung der Zuschläge für alle Einkommen bis 15/X7) Mark. Ein national- 
liberales K#mmiistensniülguted bestrimt die Noitwendinkeit der Zuschläge, da 
der Elat erhebliche Ueberschüsse ouiweise und der Ausgleichsfonds bereils 
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