322 Muien. (November 14.—30.)
auf dem Heimweg vom Ministerrat durch den Anarchisten Serrato
erschossen.
Der 47 Jahre alte Attentäler begeht Selbstmord.
14. November. (Madrid.) Das Marokkoabkommen mit Frankreich
wird paraphiert. Es wird am 27. November unterzeichnet.
14. November. Zum Ministerpräsidenten wurde der bisherige
Vorfsizende der Deputiertenkammer Graf Romanones ernannt; die
übrigen Minister behalten ihre Amter.
27. November. (Kammer.) Durch einstimmigen Beschluß
wird der Gesetzentwurf angenommen, durch den der Witwe und
den Kindern Canalejas der Herzogstitel und eine Penfion von
30000 Pesetas jährlich verliehen wird.
30. November. Die „Agence Havas“ veröffentlicht den Hauptinhalt
der 30 Artikel des Marokkovertrages mit Frankreich.
Darnach erhält Frankreich unter anderen territorialen Vorteilen das
weite und erzreiche Gebiet zwischen dem Ued Draa und dem Sus, wodurch
dem saharischen Hinterland ein neuer Zugong zum Atlantischen Ozean
gegeben wird. Spanien behält die Enklove von Ijsn#i. Frankreich bekommt
im Norden einen Teil des sehr fruchtbaren und bevölkerten Tales von
Urga und außerdem strategisch und wirtschaftlich bedeutende Grenzberichtigungen
am Mumeia und Lukkos. Der Vertrag erklärt noch einmal den
Grunvsatz der Einheit der Zolltarife. Die rsa und finanzielle
Amonomie der beiden Zonen ist erreicht, ohne doß der Souveränität des
Sultans oder den Rechten Drilter oder der nlset Gleichberechtigung
nahegetreten wird. Es bleibt nun noch über die Sonderverwaltung
von Tanger im Einklange mit der allgemeinen gae des Reichs zu
eunscheide.
„Wolfische Bureau“ bringt folgende Ergänzungen: Staatsbank.
2 Tabalemonopol blei mit allen ihren Rechten in der
waniichen wie in der französischen 4n beslehen, aber die Verwaltung
wird Veränderungen erleiden können, die der terrikorialen Organisarion
jeder Lae angevaßt lind. Die beiden Regierungen behalten sich das Necht
vor, dus Tabakmonopol in ihrer Zone zurückenkanfen. Abänderungen in
der Organisation der beiden genanmen Betriebe können die Schaffung
eines zweiten Oberkommissariats in der ipanischen Zone erforderlich machen.
er Zolltaris kann nur im gemeiniamen Einvernehmen abgeändert werden.
Die Vertragebestimmungen über Schußgenossen niw. sollen nur im Einvernehmen
mit den anderen Mächten abgeändert werden können. Frankh
und Spanien lonnen in ihren Zonen Gerichtsorganisationen
emsprechend ihren eigenen schaffen, denen auch die Franzoien in der spanischen
Zone und die Spanier in der ironzösiichen Zone unterworien sind. Die
beiden Mächte werden sich gegenseitig in der Unterdrückung des Bafsienschunggels
unlerstüten. Verträge, die der Sullan eiwa in Jukunit ab ·
jalieen jollie, veruhren die spanische Jone nur bei vorheriger Zunimmung
Spaniens. Sir tigleiten, die über die Anwendung des Verir trages entsichen
könnten, sonn gemäß der svaniich jranzösiichen Nonvemion von 19074
und der Haager Nonvemion von 10)7 geichlichtei werden, mit Ausnahme
der Fälle, in denen man diese Konventiuon im Augenblick des Emüchens
der Meinungsverschiedenheit ausdrücklich in gegenseitigem Einvernehmen