Full text : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Achtundzwanzigster Jahrgang. 1912. (53)

322  Muien.  (November  14.—30.)

auf  dem  Heimweg  vom  Ministerrat  durch  den  Anarchisten  Serrato
erschossen.

Der  47  Jahre  alte  Attentäler  begeht  Selbstmord.

14.  November.  (Madrid.)  Das  Marokkoabkommen  mit  Frankreich
  wird  paraphiert.  Es  wird  am  27.  November  unterzeichnet.

14.  November.  Zum  Ministerpräsidenten  wurde  der  bisherige
Vorfsizende  der  Deputiertenkammer  Graf  Romanones  ernannt;  die
übrigen  Minister  behalten  ihre  Amter.

27.  November.  (Kammer.)  Durch  einstimmigen  Beschluß
wird  der  Gesetzentwurf  angenommen,  durch  den  der  Witwe  und
den  Kindern  Canalejas  der  Herzogstitel  und  eine  Penfion  von
30000  Pesetas  jährlich  verliehen  wird.

30.  November.  Die  „Agence  Havas“  veröffentlicht  den  Hauptinhalt
  der  30  Artikel  des  Marokkovertrages  mit  Frankreich.

Darnach  erhält  Frankreich  unter  anderen  territorialen  Vorteilen  das
weite  und  erzreiche  Gebiet  zwischen  dem  Ued  Draa  und  dem  Sus,  wodurch
  dem  saharischen  Hinterland  ein  neuer  Zugong  zum  Atlantischen  Ozean
gegeben  wird.  Spanien  behält  die  Enklove  von  Ijsn#i.  Frankreich  bekommt
im  Norden  einen  Teil  des  sehr  fruchtbaren  und  bevölkerten  Tales  von
Urga  und  außerdem  strategisch  und  wirtschaftlich  bedeutende  Grenzberichtigungen
  am  Mumeia  und  Lukkos.  Der  Vertrag  erklärt  noch  einmal  den
Grunvsatz  der  Einheit  der  Zolltarife.  Die  rsa  und  finanzielle

Amonomie  der  beiden  Zonen  ist  erreicht,  ohne  doß  der  Souveränität  des
Sultans  oder  den  Rechten  Drilter  oder  der  nlset  Gleichberechtigung
  nahegetreten  wird.  Es  bleibt  nun  noch  über  die  Sonderverwaltung

von  Tanger  im  Einklange  mit  der  allgemeinen  gae  des  Reichs  zu
eunscheide.

„Wolfische  Bureau“  bringt  folgende  Ergänzungen:  Staatsbank.
  2  Tabalemonopol  blei  mit  allen  ihren  Rechten  in  der
waniichen  wie  in  der  französischen  4n  beslehen,  aber  die  Verwaltung
wird  Veränderungen  erleiden  können,  die  der  terrikorialen  Organisarion
jeder  Lae  angevaßt  lind.  Die  beiden  Regierungen  behalten  sich  das  Necht
vor,  dus  Tabakmonopol  in  ihrer  Zone  zurückenkanfen.  Abänderungen  in
der  Organisation  der  beiden  genanmen  Betriebe  können  die  Schaffung
eines  zweiten  Oberkommissariats  in  der  ipanischen  Zone  erforderlich  machen.

er  Zolltaris  kann  nur  im  gemeiniamen  Einvernehmen  abgeändert  werden.
Die  Vertragebestimmungen  über  Schußgenossen  niw.  sollen  nur  im  Einvernehmen
  mit  den  anderen  Mächten  abgeändert  werden  können.  Frankh
  und  Spanien  lonnen  in  ihren  Zonen  Gerichtsorganisationen
emsprechend  ihren  eigenen  schaffen,  denen  auch  die  Franzoien  in  der  spanischen
Zone  und  die  Spanier  in  der  ironzösiichen  Zone  unterworien  sind.  Die
beiden  Mächte  werden  sich  gegenseitig  in  der  Unterdrückung  des  Bafsienschunggels
  unlerstüten.  Verträge,  die  der  Sullan  eiwa  in  Jukunit  ab  ·
jalieen  jollie,  veruhren  die  spanische  Jone  nur  bei  vorheriger  Zunimmung
Spaniens.  Sir  tigleiten,  die  über  die  Anwendung  des  Verir  trages  entsichen
  könnten,  sonn  gemäß  der  svaniich  jranzösiichen  Nonvemion  von  19074
und  der  Haager  Nonvemion  von  10)7  geichlichtei  werden,  mit  Ausnahme
der  Fälle,  in  denen  man  diese  Konventiuon  im  Augenblick  des  Emüchens
der  Meinungsverschiedenheit  ausdrücklich  in  gegenseitigem  Einvernehmen