Full text : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Achtundzwanzigster Jahrgang. 1912. (53)

Manien.  (Juni  20.—November  12.)  321

Eigentumerccht  laulomme  Die  Lösung  der  ganzen  Angelegenheit  stehe  noch
bevor.  (Siehe  13.  Juni.)

20.  Juni.  (Madrid.)  Zusammentritt  der  franzöfisch-spanischen
Kommission  zur  gesetzlichen  Regelung  der  Internationalisierung
von  Tanger.

23.  September.  (Madrid.)  Infantin  Maria  Teresa,  Schwester
des  Königs  und  Gemahlin  des  nach  Spanien  übergefiedelten  und
zur  spanischen  Staatsangehörigkeit  übergetretenen  Prinzen  Ferdinand
von  Bayern,  1  nach  der  Geburt  ihres  dritten  Kindes,  90  Johre  alt.

18.  Oltober.  Vollendung  des  P  ad
berges  bei  Canfranc,  woburch  der  Weg  Madrid—  Parisz  um  100  km
abgekürzt  wird.

26.  Oktober.  Abschluß  des  Marokkovertrags  mit  Frankreich.
darf  Spanien  in  dem  ihm  überlassenen  Enllußgebee  8
eigenem  Ermessen  die  marokkanischen  Behörden  bei  der
Reformen  in  dem  genannten  Gebiet  unterstützen  und  d  dn  1  n
erhaltung  der  Ruhe  sorgen.  Das  Eiestusebiet  im  Norden  hat  auf  der
Seite  von  Urga  eine  Verminderung  erfahren.  Im  Süden  tritt  Spanien
an  Frankreich  einen  i  seines  EinsluWgebietes  ab  und  zwr#  ungefähr
das  Gebiet  nördlich  vom  Draa,  ausgenommen  die  Enklave  von  Ifni.
Das  sind  die  #en#ensebionen,  die  Spanien  Frankreich  hee  als  Ersatz
für  die  von  Frankreich  im  Kongo  zugunsten  Deutschlands  gebrachten  Opfer.
wird  auch  eine  Anzahl  Bestimmungen  enthalten,  um  die
Autonomie  der  französischen  r  att  spanischen  Zone  zu  sichern,  howie
die  Rechte  Dritter,  wie  z.  B.  die  der  Besitzer  der  Auleihe  von  1904  und
1910,  der  Stoatsbonk  und  dent  Tobi##nn#n.  Die  Zölle  in  der  swon.
6aen  Zone  sollen  keinem  Einspruch  Frankreichs  unterliegen  Die  Rech
er  Besiher  der  Anleihen  werden  so  gesichert,  daß  Spanien  füt  di
n  der  Zinsen  und  für  die  Amortisation  des  auf  seine  Zone  entallenden
  Teils  der  Schuld  auskommt.  Die  Eisenbohn  *9  wird
einer  einzigen  Gesellschaft  übertragen;  Frankreich  wird  56  Prozem  des
Kapitals  übernehmen,  Spanien  36  und  8  Prozent  sollen  dritten  Mächten
überlassen  werden.  Der  Verwalter  soll  Franzose  sein.  Die  Ge  esellschaft  wird
munächtt  Sindien  anstellen.  Die  Ausführung  des  Baues  wird  in  Submiision
vergeben.  Die  Berwaltung  der  spanischen  und  der  sernashe  Zone  sollen
das  Recht  des  Rückkaufs  erhalten.  In  Tanger  wird  eine  besondere  Verwaltung
  eingerichtet.  Der  Vertrag  regelt  ferner  die  Loge  der  Franziskanermissionen
  und  die  eventnelle  Errichtung  von  Gerichtshöfen  sowie  die  Schutzbefohlenensrage.
  Es  wird  keine  Zollschranke  für  den  Durchgangsverkehr  für
-aren  errichtet  und  die  Einnahmen  aus  dem  Durchgangsverkehr  werden
urch  Schäbungen  fejtgestellt.  Es  wird  auch  festgelegt,  daß  die  spanische  Jone
dt  die  geographisch  Eür  —  dem  Maghzen  jährlich  500000  Peseios
zu  überweisen  hat.  (Siehe  30.  er.)

2.  i  Canalejas  erklärte,  daß  die
sogenannte  Lex  Cadenas  über  die  religiösen  Gesellschaften  auf  ein
Jahr  zurückgestellt  werden  wird.

12.  November.  (Madrid.)  Ministerpräsident  Canaleias  wird

Europêischer  Oeeschichtskalender.  LIII.