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für unwahrscheinlich, daß Jielien, 4aen jetzt die Berpflichtung übernommen
habe, die Inseln wieder zu räun
5. Juli. (Kammer.) Cin vom Premierminister Poincar
empfohlenes Amendement zur Wahlreformvorlage wird mit 381
gegen 198 Stimmen abgelehnt.
Der Vorschg gegiug. dahin, daß der Rest, welcher nach Auwendung
des aus der Zahl ähler eines Listenwahlkreises und der Zahl der
ihm zugemessenen urdeter gewonnenen Quotienten auf die Stimmen
der lelosländigen und dann der versippten Parteilisten üUbrig bleibt, der die
meisten Slimmen vereinigenden Partei als belohnende Zugabe, als „Prämi *
geschenkt werden soll.
10. Juli. (Kammer.) Annahme des Wahlreformentwurfes.
Bei der fortgesetzten Beratung der Wahlreform wird mit 299 gegen
252 Stimmen ein von der Kommiision belsmster ndern nrg an-—ä
genommen, der die Ausstelung eines Kandidat mehr als einem Wahl-
behirfe untersagt. — Schliesßlich wird der egrrncihart als Ganzes
t 339 gegen 217 Stimmen angenomme
11. Juli. (Senat.) Amnahme des Protektoratsvertrages
mit Marokko.
12. Juli. Schluß der parlamentarischen Session. Von ihren
Resultaten ist das für die Zukunft wichtigste das von der Depu-
tiertenkammer angenommene „Gesetz betreffend die Anderung der
Gesetze über die Debuttertenwahl.=
— hat seigenden Wortlai
. itglieder u Id driertenlauumer werden nach Listen
aewãähln nr Wd- der Minde
des #onersemen. r— einen Wahlkreis.
Lae 3 der einem Wahlkreis zuzmeeilenden Site wird
nach der Ja ahl der teSaahler französischer Nationalirä#t berechnet. Jeder
Wahlkreis wählt einen Deputienen auf 70(x#/ französische Einwohner und
auf inen. über 200(XX) Einwohner hinausgehenden Bruchteil. Die Zahl
der in jedem Wahlkreis zu wählenden Abgrordneten ist nach Maßgabe der
dem aegemearrigen Gesen angehängten Tabelle jestgesetzt.
4. Niemand kann in mehr als einem Wahlkreis Kandidat sein.
r Die Listen werden für jeden Wahlkreis durch Nandidaten.
gruppen gebilder. welche gleichzeitig von AV i in Wahlkreise eingeschriebenen
Wahlern ausgestellt werden. Diese Nondidaten haben in einer von ihnen
nnterzeichueten und in geieszlicher Weise rinnmtrr Erklärung die Nandi-
datur im Wahlkreise anzunehmen. Die Listen können nicht mehr Kandidaten
cuthalten. als Abgeordueie i in dem Wahlkreis zu ernennen sind. Jede einzelne
Kandidatur wird in Rechnung gestellt. als ob sie! für sich allein eine Liste bilde.
tel. 6. Jede Liste mus nach der Festieuung des Wahltermins,
aber spälestens zehn Tage vor der Wahl bei der Präseklur des Departements
niedergeicgt werden. Die Präieltur trãgt die Liste und ihren Titel ein
und weist ihr eine Ordnungszisier zu. Die Eintragung der Liste wird ab-
gelehnt, wenn sie mehr Namen enthält, als Abgeordneie zu wählen sind. Die
Eimragung wird ebenfalls algelehnt, wenn die Liste den Namen eines Kandi-
daten enthält, der sich bereits auf einer anderen eingetragenen Liste beündet.
Es konnen nur die Namen derjeuigen Kandidaten eingetragen werden, die den