Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Achtundzwanzigster Jahrgang. 1912. (53)

Das Deutsche Reich and seine einzelnen Glieder. Februar 14.) 31 
männische Bank ist und Kredit gewährt. Die deutschen Schutzgebiete sind 
also eine Erweiterung des Umlaufgebiets für die ausgedehnte deutsche 
 Scheidemünzprägung und für deutsche Banknoten, während ein Goldumlauf 
für sie nicht erforderlich ist. Selbstverständlich herrscht in solch Neuländern 
bei der Kapitalarmut und dem großen Kreditbedürfnis ein beträchtlicher 
Zinsfuß. Das Kreditbedürfnis wurde anfänglich von den großen kauf- 
männischen Unternehmungen befriedigt. Verhältnismäßig spät, erst 1905,06,  
hat für die afrikanischen Schutzgebiete dieser kaufmännische Kredit eine bank- 
mäßige Organisation erhalten (Westafrikanische, Ostafrikanische, Deutsch- 
ofrikanische Bank). Darüber hinaus ist in den Gebieten dichterer weißer 
Besiedlung in Deutsch- Südwestafrika. und den Besatzungsgebieten Ostafrikas 
das Bedürfnis nach einer Organisation des Kredits für den städtischen 
Grundbesitz und für den Kapitalbedarf der Ansiedler entstanden. Kann 
für jenen auf dem Wege privater, wenn auch unter Staatsaufsicht gesorgt 
werden, versagt dieser Weg bei der Unfertigkeit der Verhältnisse für den 
Pilanzer und Viehzüchter, der zu wenig Sicherheit zu bieten hat. Der 
Ansiedler ist auf den Weg des Personalkredits verwiesen, für den  
genossenschaftliche Formen zu finden sind. Diesen Genossenschaften sollte der Staat 
einen verzinslich zu gewährenden Rückhalt geben. Vor allem sollte er mit 
seinem Kredit die den Bodenwert steigernde Melioration fördern. Zum 
Schluß empfiehlt der Berichterstatter die Annahme folgenden Antrages: 
Der Deutsche Landwirischaftsrat hält die Organisation des landwirtschaftlichen 
 Kredits für Deutsch- Südwestafrika für notwendig und dringlich. 
Fur den kommunalen und städtischen Grundkredit steht die Gründung eines 
Pfandbriefinstitutes unter staatlicher Aufsicht unmittelbar bevor. Auch für 
den ländlichen Besitz ist eine gleichartige Anstalt anzustreben. Das Ge- 
nossenschaftswesen mit staatlicher Unterstützung ist für den Personalkredit 
— eventuell unter Ausgestaltung des Viehkredits — weiter zu pflegen und 
zu fördern, kann aber allein dem Kreditbedürfnis des Ansiedlers nicht ge- 
nügen. Außerdem ist mit staatlicher Hilfe ein Meliorationskreditinstitut 
für einzelne Farmer wie für Meliorationsgenossenschaften — letztere eventuell 
auch mit Zwangsbeitritt — zu schaffen. 2. Auch für Ostafrika und für 
die deutsche Südsee ist eine den dortigen Verhältnissen entsprechende land- 
wirtschaftliche Kreditorganisation anzustreben." 
In der Diskussion beantragt Major a. D. v. Busse-Halle, daß 
das Reichskolonialamt zur Gründung einer  Genossenschaft der Farmer in 
Ostafrika 10000 Mark beitrage und einen genossenschaftlich geschulten Beamten 
nach Tanga schicke. Staatssekretär des Kolonialamts Dr. Solf: Das Geschick 
der südwestafrikanischen Pflanzer liegt uns sehr am Herzen. Durch Wasser- 
mangel, Viehseuchen, ungünstiges Klima haben sie sehr zu leiden gehabt. 
Sie haben — das erkennt die Regierung an — sich schwer durcharbeiten 
müssen; es ist nicht zu verwundern, wenn da mancher nicht auf einen grünen 
Zweig gekommen ist. Die Lage dieser Pflanzer ist sehr ernst. Wie kann 
man ihnen helfen? Durch Aufbesserung des Krreditbedürfnisses. Das 
  
  
ist freilich ein schwieriges Problem, dessen Lösung noch nicht ganz ge- · 
funden ist. Aber unzweifelhaft  ist, daß diesen Farmern dringende Hilfe 
nottut: ebenso unzweifelhaft,  daß das Privatkapital nicht geneigt ist, den 
Farmern die Hilfe zu bringen. Einen Bodenkredit  wird — das geht aus dem 
Prokokoll des kolonialwirtschaftlichen Komitees, das unserer Verwaltung  
angegliedert ist, hervor -- das Privatkapikal kaum gewähren, da die 
Kapitalbelastung schen bis  50 v. H. vorgeschritten ist. Ein mobiler 
Kredit wird auch kaum zu erreichen sein: er  würde  auf die Vieh- 
herden nur gewährt werden, wenn diese versichert wären,  aber dazu sind 
zu 
die Prämien viel zu hoch. Es bleibt also nur der Personalkredit übrig.
	        
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