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24. September. In Uesküb werden 20 Waggons mit für
Serbien bestimmtem Kriegsmaterial ausgehalten.
26. September. Proteste der griechischen Regierung wegen
eines Angriffs auf ein griechisches Schiff und der bulgarischen
Regierung wegen Verwundung eines Grenzpostens.
30. September. Eine aus einem Marineoffizier und fünf
Truppenoffizieren bestehende Kommission wurde beauftragt, die
Vollendung der Verleidigungswerke in den Dardanellen und dem
Bosporus zu studieren.
30. September. Der serbische Gesandte verlangt eine Antwort
binnen 48 Stunden, ob die Durchfuhr der in den Häfen liegenden
Munition freigegeben oder der Rücktransport nach Marseille ge-
stattet werd
1. Oktober. Zu den Depeschen über die Mobilmachung in
Serbien und Bulgarien bemerkt der „Tanin“, daß man in
Regierungskreisen fest davon überzeugt sei, daß es zu keinem Krieg.
auf dem Balkan kommt.
1. Oktober. Das Amtsblatt veröffentlicht ein Dekret über
die Bildung eines Obersten Admiralitätsrates nach englischem
Vorbild.
1. Oktober. Ein Irade des Sultans befiehlt allen Korps-
kommandanten telegraphisch, sofort mit der allgemeinen Mobil-
machung zu beginnen.
General Abdullah Pascha wird zum Lmmandamen sämtlicher
Truppen des ersten Armeeinspektionsbezirks ernan
2. Oktober. Beschlagnahme gricchicher Dendelaschife:
Die Piorte verweigert den griechischen Schiffen die meslellung von
Durchfahrtspässen durch die Dardanellen. Sie hält sie in den türkischen
Gewässern jet, indem sic erllärt, üie lönnte die Schisse zu- kwen n
chartern. Die Zahl der gricchtichen Schiffe, die sich in n Schwarzen Meer
brne bketrät mehr als fünfzig; in Konstaminopel lessihen sich zwei-
3. Oktober. Durch eine Kollektivnote Übergeben der serbische.
bulgarische. griechische und montenegrinische Gesandlte ein Memo-
randum, in dem die Türkei aufgefordert wird, Altserbien, Maze-
donien, Albanien und Kreta innerhalb dreier Tage Autonomie
zu gewähren. Nach Ablauf dieser Zeit wird die Aufforderung an
die Pforle wiederholt und gleichzeilig den Signatarmächten eine
Kolleklivnote übergeben werden, in der mitgeteilt wird. daß nach
Ablauf weiterer drei Tage die BValkanmächte ihren Forderungen
mit den Wafssen Geltung verschaffen werden.