Halsarien. (August 15.— September 25.) 467
Christen in Kotschana finden im ganzen Lande kriegerische De-
monstralionen statt.
In der dabei angenommenen Resolution heißt es: „Die täglichen
Morde, die erwese#nen Metzeleien und Bedrückungen zwingen bie Bewohner
ganzer Städte Mazedoniens und des Wilajels Adrianopel zur Auswanderung.
und während die Türkei die Bulgaren ausrotlet, ermurigt und zieht sie
gleichzeitig die mohammedanischen Albaneien heran, um auf dieie Weise
den dulgarischen Chorakter der Bevölkerung Mazedoniens und Adrianopels
auszutilgen. Gegenüber der tiefgesühlten Emtrüstung der bulgarischen öffent-
lichen Meinung würde ein untätiges Zusehen der Regierung die Ordnung
und Ruhe im Lande bedrohen. Die Nesoion sordert doher die Neirungg
ani, alle L#ssctshwen zu ergreifen, um Mazedonien und das
Adrianovel vom türkischen Joche zu befreien, in dem Bewußtsein, votu #½
ganze Nation sie einmürig unterstützen wird.“ (Siehe Türkei 1. August.)
15. = Regierungsjubiläum des Konige.
Am August 1887 leistete der am 7. Juli von der großen National-
versammlung in #no0 hewählte Fürst den Eid Dau die Verfassung.
15. August. Vom Unterrichtsminister Bobtschew wird im
„Matin" folgendes Interview bekannt gemacht.
„Es besteht eine Verständigung zwischen Bulgarien und
Serbien, aber keine Allianz. Serbien und Bulgarien haben gemeinsame
Interessen und Bestrebungen. Selbstverständlich wollen sie in Ueberein-
stimmung handeln. Dieser Zweck kann ohne endgültige Arrongements,
ohne Bindung erteich werden. Und es ist unerläßlich, daß
Tage, desien Morgenröte nahe ist und wo die orienkusa.e Frage für immer
gelöit werden wird, die Hände frei haben. unsere Rechte gellend zu machen.
Vielleicht können schon in zwei oder drei Wochen wunderbare Verönderungen
vor sich gehen. Jede Stunde bringt uns der unvermeidlichen Losung näher.“
17. August. Einberufung der beurlaubten Offiziere.
12. September. Die Regierung richtet an die Mächte ein
Memorandum mit folgenden Reformpunkten:
edonien soll das Gebiet umfassen, auf das die in Mürzüeg
vereinbarten Misonhnern anzuwenden sind. Es erhält eine Provinzialverirelung
und eine narionale Milig. 2. An seine Spibe wird der Generalgouverneur
gestellt, der mit Zustimmung der Mht- ernannt wird. Wenn dieier
bulgarische Regierungsvorschlag, der den Gejühlen der ganzen Nation ent-
spricht, eine beiriedigende Aufnahme dei den Mächien findet, wir die Arise
beient ein Ende haben. Andernfalls aber ist eine allgem e Mobil-
ung unvermeidlich, denn die Regierung kann nicht nehr zarüc, da
sie die militärischen Vorbereitungen zu weit getrieben und ohne Ein-
willigung der KRammer bedeutende Kredite für Rriegsanschaffungen usw.
ausgeworfen habe.
13. September. Die fällige Beurlaubung des ältesten Jahr-
gangs der Mannschaften aller Waffengattungen wird bis auf
weiteres aufgehoben.
25. Seplember. Die „Kölnische Zeitung“ meldet zu den be-
unruhigenden Gerüchten über die Absichten Bulgarienes: