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von 1 Prozent trifft die steuerpflichtigen fremden Papiere. Die französischen
Zahlstellen müssen sich dem Registraturamt bekanntgeben. Der Privatmann,
der in Frankreich Zinsscheine zur Zahlung vorzeigt, hat eine Aufstellun
darüber beizulegen, die keine Angaben über seine Person enthalten solh
Die Zahlstellen dagegen haben der Steuerbehörde Sammelaufstellungen
mit Angabe ihres Namens und ihrer Eigenschaften vorzulegen, Bücher zu
halten usw. Wer seine Zinsabschnitte usw. persönlich im Ausland auszahlen
läßt, hat eine dem Steuerbetrag entsprechende Stempelmarke auf seinen
Papieren anzubringen. Es wird hierfür eine Gnadenfrist von drei Monaten
nach Ablauf des Jahres gelassen, darüber hinaus gilt die Annahme der
Steuerhinterziehung, die eine Strafe im fünffachen Betrag der Hinterziehung,
mit Rückwirkung bis zu zehn Jahren, im Gefolge hat. Besonders schwere
gerichtliche Strafen, bis zu Gefängnis, treffen die Zahlstellen für die von
ihnen begangenen Hinterziehungen.
Endlich werden die Stempel- und Umsatzsteuern auf Wertpapiere
neu geregelt und höher bemessen. Der Wertstempel auf Aktien beträgt
90 Cent. oder 1,80 Franken für 100 Franken. Für die Schuldverschreibungen
der Departements usw., die ihre Steuer jährlich entrichten wollen (Abonne-
ment), beträgt der Satz 9 Cent. für 100 Franken jährlich. Bei Besitzwechsel
von Wertpapieren auf den Namen, oder bei Umschreibung von Papieren
auf Namen in solche auf den Inhaber werden 90 Cent. für 100 Franken
erhoben. Die entsprechende Jahressteuer für französische Papiere beträgt
30 Cent. für 100 Franken. Die Ergänzungssteuer unterliegt noch den Be-
ratungen der Kammer.
31. März. (Kammer.) Der außerordentliche Nachtragskredit
von 217682716 Franken für die militärischen Operationen in Marokko
wird mit 443 gegen 70 Stimmen angenommen.
31. März. Der „Gaulois“ über die innere Krise Frankreichs.
Das Blatt führt aus, daß die gegenwärtige Krise Frankreichs bei
dessen Verbündeten und Freunden einen überaus beklagenswerten Eindruck
hervorgerufen habe. Ein hervorragendes Mitglied der französischen Kolonie
in Petersburg habe unter anderem erklärt: Wenn die russische Regierung
sich kürzlich beeilt hat, den französischen Forderungen in der Putilow-
angelegenheit zu willfahren, und wenn sie Deutschland gegenüber eine
Sprache geführt hat, die man nicht mehr gewohnt war, so ist dies darauf
zurückzuführen, daß man in dem Dreijahrsgesetz ein erfreuliches Anzeichen
für die Wiedererstarkung des nationalen Geistes Frankreichs erblickte. Die
Enttäuschung ist deshalb um so größer gewesen. Man spricht von neuem
von dem Verfall Frankreichs, weil man leider im Auslande das Volk von
der Regierung und dem Parlament nicht zu trennen vermag. Die Freunde
Deutschlands haben denn auch leichtes Spiel. Ein Mitglied der französischen
Handelskammer in London habe erklärt: Trotz der Homerulekrise verfolgen
die Engländer mit der größten Aufmerksamkeit die französischen Vorkomm-
nisse, welche die unionistischen Kreise mit aufrichtiger Betrübnis erfüllt
haben. Die „Kleinengländer“, welche durchweg für eine deutsch-englische
Annäherung eintreten, äußern die Ansicht, daß Frankreich auf Gnade und
Ungnade einer politischen Koterie preisgegeben sei und dem Abgrunde
entgegensteuere.
1. April. Das „Amtsblatt“ veröffentlicht einen Erlaß über die
für den 26. April anberaumten allgemeinen Kammerwahlen und
den für den 10. Mai festgesetzten zweiten Wahlgang.