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nützen würden. Zudem wies der Vorschlag der osmanischen Regierung für
die Regierungen des Dreiverbandes dieselben Nachteile auf wie ein offener
Krieg, da er sie nötigte, einen Teil ihrer Streitkräfte abzulenken, um sich
gegen Angriffe zu sichern, die als eine eingebildete Gefahr zu betrachten
ihnen nicht mehr erlaubt sein konnte. Da die osmanische Regierung durch
die Entlassung der deutschen Offiziere den verlangten Beweis für die Auf-
richtigkeit ihrer Absichten nicht geben zu können glaubte, forderten gemäß
den Weisungen ihrer Regierungen nacheinander die Botschafter Rußlands,
Frankreichs und Großbritanniens vom Großwesir ihre Pässe. Dieser Schritt
erfolgte am 31. Oktober morgens. Infolge dieses diplomatischen Druckes
haben die Botschafter die Türkei verlassen. Die Interessen der Franzosen
in der Türkei befinden sich in der Hut des Botschafters der Vereinigten
Staaten von Amerika; diejenigen der Franzosen in Palästina sind dem
Vertreter Spaniens anvertraut. Die aus Algerien, Tunesien und Marokko
nach dem türkischen Angriff eingegangenen Nachrichten beweisen, daß die
mohammedanische Welt von Nordafrika sehr wohl erfaßt hat, welchen
Irrtum und Fehler die Hohe Pforte begangen hat, indem sie die Staats-
hoheit und Unabhängigkeit eines mohammedanischen Reiches zugunsten
Deutschlands preisgab. Letztere Macht verfolgt tatsächlich nur selbst= und
herrschsüchtige Zwecke und will einen beträchtlichen Teil des Islams in
einen Kampf hineinziehen, der ihm nur verderblich werden kann. Aus den
aus Nordafrika erhaltenen Eindrücken ergibt sich, daß die mohammeda-
nische Welt in keiner Weise Gemeinschaft mit der Türkei haben will, welche
die Sache des Islams so waghalsig gefährdet.
3. November. Zur Finanzlage.
Die Einnahmen aus Zöllen im Monat Oktober weisen eine Ver-
minderung von 6782 402 Franken gegen den Oktober 1913 und um 6912352
Franken gegen den Voranschlag auf. Seit dem 1. Januar 1914 sind die
Ergebnisse um 16229271 Franken gegen das Vorjahr und um 17554343
Franken gegen den Voranschlag zurückgeblieben.
4. November. (Bordeaux.) Darlehen an fremde Regierungen.
Der Ministerrat ermächtigt den Finanzminister, auf Rechnung eines
besondern Kontos für Darlehen an fremde Regierungen oder Anstalten
folgende Posten zu setzen: Darlehen an die belgische Regierung 250 Millionen,
an die serbische Regierung 90 Millionen, an die Bank von Montenegro
500000 Franken, zusammen 340¼ Millionen Franken.
6. November. Frankreich erklärt an die Türkei den Krieg.
Der Minister des Auswärtigen veröffentlicht folgende Note: Die
feindlichen Akte, welche die türkische Flotte sich gegen ein französisches
Handelsschiff zuschulden kommen ließ und durch die der Tod von zwei
Franzosen und schwere Beschädigungen des Schiffes verursacht wurden,
ohne daß die Entfernung der deutschen Militär- und Marine-Mission er-
folgt wäre, durch die allein die Pforte sich von ihrer Verantwortlichkeit für
diese Akte hätte entlasten können, machen es der französischen Regierung
zur Pflicht, zu erklären, daß durch dieses Vorgehen der türkischen Regie-
rung der Kriegszustand zwischen Frankreich und der Türkei eingetreten ist.
8. November. (Bordeaux.) Ein Regierungserlaß ermächtigt
die Stadt Paris zur Ausgabe von 120 Millionen Franken Stadt-
obligationen in Stücken von 100, 500 und 1000 Franken. Die Lauf-
zeit beträgt ein Jahr, die Zinsen sollen 6 Prozent nicht überschreiten.