Selzien. (Oktober 20.—November 10.) 765
20. Oktober. Die belgische Regierung erteilt den Post-, Tele-
graphen-, Zoll= und Bahnbeamten die Erlaubnis, nach Belgien
zurückzukehren. Ihre Rechte der belgischen Regierung gegenüber
bleiben gewährleistet.
23. Oktober. Die belgische Gesandtschaft im Haag sucht durch
eine amtliche Erklärung die Wirkung der deutschen Enthüllungen
(vom 12. Oktober) zu entkräften.
Sie versichert, daß niemals der König oder seine Regierung mittelbar
oder unmittelbar aufgefordert worden seien, dem Dreiverband für den Fall
eines französisch-deutschen Krieges beizutreten.
23. Oktober. Nach einer Meldung des „Berliner Tagblatts"“
hat der belgische Staat seine Zahlungen eingestellt. Die deutsche
Regierung zieht seit 1. Oktober die Steuern für ihre Rechnung ein.
30. Oktober. Nach einer vom französischen Ministerium des
Innern vorgenommenen Zählung beträgt die Zahl der nach Frank-
reich geflüchteten Belgier 400 000 Personen.
1. November. Neue Verwaltungsorganisation.
Für die einzelnen Provinzen werden folgende Militärgouverneure
ernannt: Lüttich: Generalleutnant Graf Schulenburg; Luxemburg: Kgl.
Bayer. Generalleutnant Hurt; Limburg: Generalmajor Keim; Namur:
Generalmajor Ritter v. Longchamps-Berier; Brabant: Generalleutnant Graf
v. Rödern; Ostflandern: Generalmajor v. Manteuffel; Hennegau: General-
major v. Gladis; Westflandern: Generalleutnant v. Kramsta; Antwerpen:
Generalleutnant v. Weller. Von diesen Militärgouverneuren werden die
nach den Gesetzen über die Provizial- und über die Gemeindeverwaltung
den Provinzialgouverneuren zustehenden Befugnisse ausgeübt. Die ihnen
zugeteilten Präsidenten der Zivilverwaltung führen in ihrem Namen die
laufenden Geschäfte der Provinzialverwaltung, sowie die Geschäfte und
den Vorsitz in den Deputations permanentes.
2. November. (Veurne.) Präsident Poincaré stattet in Be-
gleitung des Kriegsministers Millerand und des Generalissimus Joffre
dem König der Belgier einen Besuch ab.
3. November. Eine Verordnung des Generalgouverneurs dehnt
die Gültigkeit des für Zahlungen nach Frankreich und England
erlassenen deutschen Zahlungsverbotes auf die besetzten Gebiete
Belgiens aus.
7. November. (Havre.) Die belgische Regierung übermittelt
dem bei ihr beglaubigten türkischen Gesandten die Pässe und erklärt
den Kriegszustand mit der Türkei.
10. November. Das „Journal de Gendve“ meldet aus London,
daß die Zahl der belgischen Flüchtlinge in England sich auf rund
200000 belaufe.