Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreißigster Jahrgang. 1914. Zweite Hälfte. (55b)

Niederlande. (März 25.—August 3.) 771 
XII. 
Niederlande. 
W. März. (Amsterdam.) Der Gemeinderat wählt den Sozial- 
demokraten Wiebaut mit 22 gegen 18 Stimmen zum Wethouder 
(beigeordneten Bürgermeister). 
Der Neugewählte wird an die Spitze der neu gebildeten „Abteilung 
der sozialen Angelegenheiten“ treten. 
4. April. Veröffentlichung eines Aufrufs zur Unterstützung 
der dänischen Bevölkerung in Nordschleswig. 
Das niederländische Volk wird darin aufgefordert, „einem stamm- 
verwandten Volk in dem schweren, aber gerechten Kampf für die Erhaltung 
seiner eigenen Sprache und Sitten zu helfen“. Von maßgebender hollän- 
discher Seite wird der Aufruf sofort genügend abgefertigt. 
1I. April. (Haag.) Der Präsident der Ersten Kammer, Baron 
Schimmelpenninck van der Oye van Hoevelaken, f. 
15. April. (Gaag.) Empfang des Ausschusses der Interparla- 
mentarischen Union durch den Minister des Auswärtigen in Sachen 
der Vorbereitung des dritten Friedenskongresses. 
1. Mai. Baron van Voorst tot Voorst wird zum Präsidenten 
der Ersten Kammer ernannt. 
22. Mai. (Amsterdam.) Besuch des dänischen Königspaares. 
3. Juni. (Zweite Kammer.) Annahme des neuen Ein- 
kommensteuergesetzes, das eine allgemeine Einkommensteuer und eine 
ergänzende Vermögenssteuer vorsieht. 
20. Juli. Die Regierung erklärt die Neutralität der Nieder- 
lande im österreichisch-serbischen Kriege. 
31. Juli. Die Königin erläßt eine Bekanntmachung, daß für 
die Niederlande Kriegsgefahr besteht und ordnet zum Schutze der 
Neutralität die sofortige allgemeine Mobilmachung an. Außerdem 
werden die Generalstaaten einberufen. 
1. August. Generalstabschef Snijders wird zum Oberkomman= 
dierenden der niederländischen Armee und Marine ernannt. 
3. August. (Generalstaaten.) Nachdem sämtliche Parteien der 
Regierung ihr Vertrauen ausgesprochen haben, werden die Regie- 
rungsvorlagen ohne Debatte einstimmig angenommen. 
Gefordert waren ein Ergänzungskredit von 50 Millionen Gulden 
für außerordentliche Kosten, die durch die Mobilmachung verursacht werden, 
außerdem eine Aenderung des Gesetzes betreffend das Ausfuhrverbot für 
gewisse Artikel, um das Ausfuhrverbot für Lebensmittel, tierische Produkte, 
Wagen, Automobile und Fahrräder zu ermöglichen. 
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