Dãnemark. (Januar 11. — Anfang Marz.) 775
der Vereinigten Staaten Bryan aufgesetzt habe und der nun schon für
30 Staaten gelte: Diejenigen Großmächte, die sich ihm nicht anschließen
wollen, werden wir dann mit Recht als die Barbaren bezeichnen können.
Wir sind dann die gesitteten Völker. Für diese Aeußerung wird der Redner
zur Ordnung gerufen. Auch der Minister des Aeußern Loudon miß-
billigt die Bemerkung de Savornin-Lohmans und führt dann über die
politische Lage Hollands folgendes aus: Die uns umringenden kriegführen-
den Mächte haben wiederholt zu erkennen gegeben, daß sie uns alle begreifen
und würdigen; jedoch wir müssen auf unserer Hut bleiben Je länger der
Krieg dauert, desto mehr besteht die Möglichkeit für Zwischenfälle, und desto
größer ist die Gefahr, daß die Kriegsflammen zu uns herüberschlagen.
Unsere Neutralität ist nicht die Folge von Schwachheit, sondern sie fordert
im Gegenteil Charakterstärke. Sie legt uns die Pflicht auf, unsere Meinungs-
äußerungen im Zaume zu halten. In dieser Hinsicht verdient unsere Presse
höchstes Lob. Mit wenigen Ausnahmen hat sie die Pflicht begriffen, sich
im Zaume zu halten. Desto mehr sind uns diese Ausnahmen unangenehm.
Unsere Neutralität ist die Aeußerung unseres nationalen Dranges und
unseres nationalen Willens, selbständig zu bleiben und die Regierung hat
den ernsten Entschluß, jetzt und in Zukunft diesen Drang mit Entschlossen-
heit und Energie zur Geltung zu bringen.
XIII.
Dänemark.
11. Januar. (Kopenhagen.) Der Großbrauer Karl Jacobsen,
der Stifter der Glyptothek, f. 72 Jahre alt.
Anfang März. Die „Verfassungsparteien“ des gemeinsamen
Ausschusses beider Kammern einigen sich in der Verfassungsfrage.
Der Kompromißvorschlag weicht hinsichtlich der Zusammensetzung
des Folkethings von dem des Kabinctts Zahle in keinem Punkt ab: das
Folkething soll dadurch weiter demokratisiert werden, daß das Wahlrecht
auf Frauen und Gesinde erweitert und die Altersgrenze der Wähler vom
30. auf das 25. Lebensjahr herabgesetzt wird. Was das Landsthing betrifft,
so deckt sich der Vorschlag mit dem Regierungsvorschlag ebenfalls grund-
sätzlich insoweit, als er auf der Grundlage des gleichen und allgemeinen
Wahlrechts beruht. Alle Klassenvorrechte sollen abgeschafft werden. Während
aber nach dem Regierungsvorschlag das Landsthingswahlrecht in den
Händen der Kommunalvertretungen liegen sollte, ist nach dem Vorschlag
der „Verfassungsparteien“ eine Altersgrenze maßgebend, die sich mit der
Erfüllung des 35. Lebensjahres deckt; alle Folkethingswähler sollen dann
Landsthingswähler sein, wenn sie das 35. Lebensjahr erreicht haben. Von
der Gesamtzahl von 66 Landsthingmitgliedern sollen 54 auf acht Jahre
gewählt werden, und zwar in großen Wahlkreisen nach dem indirekten und
Verhältnissystem. Alle vier Jahre soll die Hälfte derselben neu gewählt
werden. Die übrigen 12 sollen durch die 54 bezeichnet und vom König
auf Lebenszeit ernannt werden. Das Landsthing soll aufgelöst werden
können, wenn ein Gesetz zweimal hintereinander vom Folkething (bei
dazwischenliegenden Neuwahlen) angenommen, vom Landsthing aber ver-
worfen worden ist.